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Beschleunigter Informationsaustausch im Fall einer radiologischen Notstandssituation

Diese Entscheidung steckt den Rahmen für den beschleunigten Informationsaustausch im Fall einer radiologischen Notstandssituation ab: das ECURIE-System.

RECHTSAKT

Entscheidung 87/600/EWG des Rates vom 14. Dezember 1987 über Gemeinschaftsvereinbarungen für den beschleunigten Informationsaustausch im Fall einer radiologischen Notstandssituation.

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Entscheidung wird das ECURIE-System eingeführt. Beschließt ein Mitgliedstaat im Falle eines radiologischen Notfalls umfassende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, so ist er nach diesem System verpflichtet, die Kommission und die Mitgliedstaaten, die betroffen sind oder sein könnten, zu unterrichten und ihnen Informationen zu liefern.

Diese Informationen betreffen Art, Zeitpunkt und Ort des Ereignisses, die betroffene Anlage oder Tätigkeit, die Ursache, die voraussichtliche Entwicklung, die ergriffenen oder geplanten Schutzmaßnahmen usw. Diese Informationen sind durch weitere einschlägige Informationen zu ergänzen.

Nach Eingang dieser Informationen müssen die Mitgliedstaaten die Kommission über die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen und die ausgesprochenen Empfehlungen und - in angemessenen Zeitabständen - über die gemessenen Radioaktivitätswerte in Nahrungs- und Futtermitteln, im Trinkwasser und in der Umwelt unterrichten. Die Kommission leitet diese Informationen und die Informationen, die sie von Drittstaaten erhält, an die zuständigen Behörden der übrigen Mitgliedstaaten weiter.

Die Kontaktstellen und die Dienststelle der Kommission, die für die Weiterleitung der Informationen zuständig sind, müssen jederzeit erreichbar sein.

Die Informationen können ohne Einschränkung verwendet werden, es sei denn, sie werden von dem Mitgliedstaat, der die Angaben gemacht hat, als vertraulich bezeichnet.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 87/600/EWG

21.3.1988

-

ABl. L 371 vom 30.12.1987

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union über die Teilnahme an Vereinbarungen in der Gemeinschaft für den schnellen Austausch von Informationen in einer radiologischen Notstandssituation (Ecurie) [Amtsblatt C 102 vom 29.4.2003]. Dieses Abkommen weitet das Ecurie-System auf einige Drittländer aus, darunter die Bewerberländer und die Schweiz.

Letzte Änderung: 24.08.2006

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