Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen
Dieses unter der Schirmherrschaft des Europarates unterzeichnete Übereinkommen sieht für die Unterzeichnerstaaten gemeinsame Mindestbedingungen für den Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vor.
RECHTSAKT
Beschluss 78/923/EWG des Rates vom 19. Juni 1978 zum Abschluss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen.
Beschluss 92/583/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen.
ZUSAMMENFASSUNG
Dieses Übereinkommen gilt für Tiere in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, d. h. für Tiere, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden, einschließlich der Tiere, die das Ergebnis genetischer Veränderungen oder neuartiger genetischer Kombinationen sind. Das Übereinkommen betrifft insbesondere Tiere in der Intensivtierhaltung.
Ziel des Übereinkommens ist es, sicherzustellen, dass den Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen bei der Haltung, Fütterung und Pflege keine unnötigen Leiden oder Schäden zugefügt werden. Damit dieses Ziel erreicht wird, sieht das Übereinkommen für Länder, die das Übereinkommen ratifizieren, die Einhaltung bestimmter Regeln vor, insbesondere in Bezug auf den Aufzuchtort (Raum und Umgebungsbedingungen), die Viehfütterung und die Tiergesundheit sowie in Bezug auf die Durchführung von Kontrollen der technischen Anlagen in den modernen Intensivtierhaltungssystemen.
Im Rahmen des Übereinkommens wird ein ständiger Ausschuss eingesetzt. Dieser Ausschuss kann Empfehlungen an die Vertragsstaaten ausarbeiten und verabschieden.
BEZUG
| Rechtsakt | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
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Beschluss 78/923/EWG |
19.6.1978 |
- |
ABl. L 323, 17.11.1978 |
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Beschluss 92/583/EWG |
14.12.1992 |
- |
ABl. L 395, 31.12.1992 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Rahmenrichtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
Richtlinie 98/58/EG des Rates [Amtsblatt L 221 vom 8.8.1998].
Diese Richtlinie enthält allgemeine Vorschriften für den Schutz von Tieren, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden, einschließlich Fischen, Reptilien und Amphibien.
Einzelrichtlinien
Legehennen
Richtlinie 1999/74/EG des Rates [Amtsblatt L 203 vom 3.8.1999].
Kälber
Richtlinie 2008/119/EG des Rates [Amtsblatt L 10 vom 15.1.2009].
Schweine
Richtlinie 2008/120/EG des Rates [Amtsblatt L 47 vom 18.2.2009].



