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Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung

Die vorliegende Mitteilung beinhaltet dieFaktoren, durch die die Europäische Union einen Beitrag zur nachhaltigen weltweiten Entwicklung leistet, und die Maßnahmen, die zu einem globalen Pakt für die nachhaltige Entwicklung führen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung [KOM (2002) 82 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) hat im Mai 2001 eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung festgelegt. Mit der Billigung dieser Strategie hat der Europäische Rat von Göteborg anerkannt, dass ihre externe Dimension zu vertiefen sei. Ferner forderte er die Kommission auf, Überlegungen darüber anzustellen, wie die Europäische Union zur globalen nachhaltigen Entwicklung beitragen kann. Diese Mitteilung wird dieser Aufforderung gerecht und ist ein Beitrag zur Konzipierung der Position der Union im Hinblick auf den Weltgipfel, der 2002 in Johannesburg stattgefunden hat.

In der Mitteilung wird davon ausgegangen, dass die Globalisierung ein starker Motor für das weltweite Wirtschaftswachstum ist und entscheidend dazu beiträgt, globale Probleme wie Gesundheit, Bildung, Umwelt usw. zu bewältigen. Eine ungehinderte Entfaltung der Marktkräfte jedoch führt zu wachsender Ungleichheit und Ausgrenzung und damit zu möglicherweise irreparablen Schäden für die Umwelt. Gefragt sind daher flankierende Maßnahmen, mit denen sich diese Folgen verhindern oder abfedern lassen. In den zentralen Bereichen Handel, Entwicklungsfinanzierung, Umweltmanagement, Bekämpfung von Armut und Kriminalität gilt es auch weiterhin kollektive Regeln festzulegen, die tatsächlich umgesetzt werden und deren Einhaltung kontrolliert wird. Außerdem muss die globale Governance verbessert, d.h. die Interdependenz effizienter gesteuert werden.

In der Mitteilung werden eine Reihe von Maßnahmen dargelegt, die zur weltweiten nachhaltigen Entwicklung beitragen sollen. Sie ergänzen die Strategie für die nachhaltige Entwicklung vom Mai 2001 und decken wirtschaftliche, gesellschaftliche, ökologische und finanzielle Fragen sowie die Aspekte der Kohärenz der Gemeinschaftspolitik und der Governance auf allen Ebenen ab.

Die Globalisierung nutzbar machen: den Handel dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung unterordnen

Damit die Globalisierung zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt, beabsichtigt die Kommission die Durchführung der folgenden konkreten wirtschaftlichen Maßnahmen:

  • bessere Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO);
  • Hilfe für die Entwicklungsländer, damit diese vom Welthandelssystem profitieren;
  • Änderung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) unter Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung;
  • Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung in bilaterale und regionale Abkommen;
  • transparentere Handhabung des internationalen Finanzsystems und wirksamere Regulierung dieses Systems;
  • Ermutigung der europäischen Unternehmen zur Übernahme ihrer gesellschaftlichen Verantwortung;
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen der WTO und den internationalen Umweltschutzorganisationen.

Armutsbekämpfung und Förderung der sozialen Entwicklung

Ziel ist es, bis zum Jahr 2015 die Zahl der von extremer Armut betroffenen Menschen (Personen, denen für den Lebensunterhalt maximal 1 USD pro Tag zur Verfügung steht) zu halbieren. Zu diesem Zweck sind die Quantität, Qualität, Durchschlagskraft und Nachhaltigkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu steigern. In diesem Bereich müssen die folgenden Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Die Entwicklungspolitik der EU ist noch stärker auf die Verminderung der Armut auszurichten;
  • es muss dafür Sorge getragen werden, dass die Politik der Europäischen Union zur Beseitigung des Hungers beiträgt;
  • es muss sichergestellt werden, dass die Wasserversorgung und Bereitstellung sanitärer Einrichtungen in die Gesundheits- und Bildungspolitik integriert werden;
  • die Geschlechterperspektive muss in die Politik der Union einbezogen werden;
  • es muss mehr in die Gesundheit, allgemeine und berufliche Bildung und in die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten investiert werden;
  • die Forschung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung muss gefördert werden.

Nachhaltiges Management natürlicher und ökologischer Ressourcen

Ziel ist es, den Trend hin zum Verlust ökologischer Ressourcen bis 2015 umzukehren und Zwischenziele in den Bereichen Wasserversorgung, Bodennutzung, Energie und Biodiversität festzulegen. Konkret geht es um folgende Maßnahmen:

  • Auf dem Weltgipfel von Johannesburg soll eine Initiative für ein nachhaltiges Wasserressourcenmanagement auf den Weg gebracht werden;
  • es soll eine Initiative für die Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Entwicklung gestartet werden (EN)(FR);
  • die Anwendung internationaler Umweltvereinbarungen soll gefördert werden;
  • die Globale Umweltfazilität soll aufgestockt werden;
  • ein Aktionsplan soll ausgearbeitet werden, um illegales Abholzen zu bekämpfen;
  • es soll in zukunftsfähige Verkehrsarten investiert werden;
  • die nachhaltige Fischerei soll gefördert werden;
  • man soll sich mit der Verhütung von Naturkatastrophen befassen;
  • die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) (EN) soll auf Entwicklungsländer ausgedehnt werden.

Größere Kohärenz der Politik der Europäischen Union

Ziel ist die Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung in alle Politikbereiche der Union. Folgende Maßnahmen sind durchzuführen:

  • Festlegung eines Systems zur Analyse der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen aller großen politischen Vorschläge der Union;
  • Fortsetzung der Anpassung der Politik an die Ziele der nachhaltigen Entwicklung;
  • Unterzeichnung des Protokolls der Vereinten Nationen über die unerlaubte Herstellung und Vermarktung von Schusswaffen;
  • Bekämpfung der negativen Auswirkungen der Emigration.

Bessere Governance auf allen Ebenen

Ziel ist es, die Beteiligung der Zivilgesellschaft, die Legitimität, Kohärenz und Wirksamkeit der globalen wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Governance zu stärken. In der Mitteilung werden folgende konkrete Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Stärkung der öffentlichen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsländern;
  • stärkere Bekämpfung der Korruption;
  • Durchsetzung der Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen;
  • Auf dem Gipfel von Johannesburg Hinwirken auf die Annahme von Entscheidungen, die das globale Governance verbessern;
  • stärkere Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen.

Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung

Erreicht werden sollen die Millenium-Entwicklungsziele (Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2000), die nachstehend aufgeführt sind: Armut und Hunger beseitigen, allen Menschen eine Grundschulausbildung vermitteln, die Gleichstellung der Geschlechter und das Empowerment von Frauen fördern, die Kindersterblichkeit reduzieren, die Gesundheit der Mütter verbessern, übertragbare Krankheiten bekämpfen, die Nachhaltigkeit in der Umweltpolitik gewährleisten und eine globale Partnerschaft begründen. Vorgeschlagen wurden folgende Maßnahmen:

  • Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung des Zielwerts von 0,7 % des BVE (Bruttovolkseinkommens) für die staatliche Entwicklungshilfe sowie des Zwischenziels von mindestens 0,33 % des BVE für alle Länder der Union ab 2006;
  • Verringerung der Schuldenlast hoch verschuldeter armer Länder;
  • Beteiligung an der Diskussion über die Möglichkeit der Staaten, globale Kollektivgüter bereitzustellen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „ Der Europäische Konsens " [Amtsblatt C 46/1 vom 24.2.2006].

In dieser Erklärung bekräftigt die Europäische Union, dass das Ziel ihrer Entwicklungshilfepolitik in der Verringerung der Armut in der Welt im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung besteht.

Letzte Änderung: 26.09.2007

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