EUR-Lex Der Zugang zum EU-Recht
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Die Europäische Union (EU) ist der weltgrößte Exporteur. Mit mehr als 446 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern bietet dieser Binnenmarkt mit gemeinsamen Regeln zudem einen attraktiven Ausfuhrmarkt für Nicht-EU-Länder. Im Bereich des Handels verfügt die EU über die ausschließliche Zuständigkeit sowohl bei der Gesetzgebung als auch beim Abschluss internationaler Handelsabkommen im Namen ihrer 27 Mitgliedstaaten nach den Regeln der Welthandelsorganisation. Das politische Handeln der EU betrifft neben dem Waren- und Dienstleistungsverkehr u. a. auch die handelsbezogenen Aspekte des geistigen Eigentums und ausländische Direktinvestitionen. Sie hat Instrumente für den handelspolitischen Schutz und den Marktzugang geschaffen, deren Zweck vornehmlich im Abbau von Handelshemmnissen für Unternehmen in der EU besteht. Außerdem unterstützt sie durch Zollsenkungen und Förderprogramme die Handelstätigkeit von Entwicklungsländern.