EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Gemeinsame Mittelmeerstrategie der EU

Im Mittelpunkt dieser aus der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft (Barcelona-Prozess) hervorgegangenen Strategie steht die Zusammenarbeit zwischen der EU, der Mittelmeerregion und Libyen in vielfältigen Bereichen wie u. a. Sicherheit, Demokratie, Justiz und Wirtschaft. Ziel ist die Förderung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in der Region. Die Partnerschaft sollte ursprünglich vier Jahre lang bis 2004 laufen, wurde aber bis Januar 2006 verlängert.

RECHTSAKTE

Gemeinsame Strategie 2000/458/GASP des Rates für die Mittelmeerregion vom 19. Juni 2000 [Vgl. ändernde Rechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Strategie bezieht sich auf die Gesamtheit der Beziehungen der EU zu ihren Partnern des Barcelona-Prozesses und Libyen. Sie sollte ursprünglich vier Jahre lang bis 2004 laufen, wurde aber vom Europäischen Rat am 5. November 2004 bis Januar 2006 verlängert.

Angesichts der strategischen Bedeutung der Mittelmeerregion für die EU und der Herausforderungen, vor denen sie steht, vertritt die EU die Auffassung, dass unter Partnern zusammen, mit einer gemeinsamen Zukunftsvision und unter gegenseitiger Achtung gearbeitet werden muss. Partnerschaft bedeutet in diesem Zusammenhang eine aktive Unterstützung beider Parteien zur Stärkung gutnachbarschaftlicher Beziehungen, zur Mehrung des Wohlstands, Beseitigung der Armut, Förderung und Wahrung der Grundwerte, Ermunterung zu kultureller und religiöser Toleranz sowie zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft einschließlich der Nichtregierungsorganisationen (NRO). Diesem Ziel verpflichtet unterstützt die EU die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und trägt zur Konsolidierung des Friedens im Nahen Osten bei.

Ziele

Die europäische Union strebt nach Frieden, Stabilität und Wohlstand in der Region. Außerdem gehören die Förderung der Grundwerte wie der Menschenrechte, Demokratie, verantwortungsvollen Regierungsführung, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit zu ihren Zielen. Im Interesse eines besseren gegenseitigen Verständnisses kommt außerdem dem sozialen, dem kulturellen und dem menschlichen Bereich große Bedeutung zu. Freihandel, die Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, die Stärkung der Sicherheit auf Grundlage einer Zusammenarbeit zur Förderung des Friedens sowie ein Dialog zur Bekämpfung von Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ergänzen den Handlungsrahmen.

Daneben müssen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und zwischen der Mittelmeerpolitik und der Politik gegenüber anderen Partnern andererseits Anstrengungen im Hinblick auf Koordinierung, Kohärenz und Komplementarität unternommen werden.

Handlungsfelder

Im politischen und im sicherheitspolitischen Bereich plant die EU die Intensivierung des Dialogs auf allen Ebenen. Dabei geht es hauptsächlich um Zusammenarbeit und Informationsaustausch, der einen gemeinsamen Raum des Friedens und der Stabilität ermöglichen soll. Besondere Aufmerksamkeit wird der Konfliktprävention und anderen Fragen wie etwa Antipersonenminen beigemessen. Daneben ist es für die EU wichtig, Anstöße zur Unterzeichnung und Ratifikation der Nichtverbreitungsinstrumente zu geben sowie im Nahen Osten eine Zone ohne Massenvernichtungswaffen, atomare, chemische oder biologische Waffen zu schaffen.

In den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit müssen die demokratischen Institutionen gestärkt sowie die verantwortungsvolle Regierungsführung und der Beitritt zu den internationalen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte gefördert werden. Insbesondere möchte die EU die Abschaffung der Todesstrafe in der Region erreichen.

Im Bereich Wirtschaft und Finanzen stellt die Umsetzung der Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen, die eine allmähliche Liberalisierung des Handelsverkehrs vorsehen, das wichtigste Ziel dar, um den Privatsektor zu stärken und die Region für Investoren attraktiv zu machen. Ferner werden eine geeignete Handelspolitik, der Beitritt der Partner zur Welthandelsorganisation (WTO) unter geeigneten Bedingungen, die Unterstützung der Zusammenarbeit innerhalb der Region sowie die Intensivierung des Handelsverkehrs zwischen den Ländern des Südens angestrebt. Außerdem lässt die EU die Notwendigkeit nicht außer Acht, die Infrastruktur zusammenzuschließen, die Wasserbewirtschaftungsstrategien zu stärken und die soziale Dimension der Marktwirtschaft zu berücksichtigen.

Die finanzielle Zusammenarbeit im Rahmen der MEDA-Verordnung dürfte optimal in diesen Zusammenhang passen, denn sie koordiniert die nationalen Strategien mit der der Gemeinschaft, stärkt den wirtschaftlichen Dialog und sorgt für eine kohärente Nutzung aller Ressourcen.

Ferner müssen Umweltbelange berücksichtigt werden, um eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu gewährleisten.

Die Beteiligung der Zivilgesellschaft und von NRO an der Partnerschaft sowie die Zusammenarbeit beer Verwirklichung von Chancengleichheit und der Stärkung des Dialogs sind die Schwerpunkte des Sozialkapitels. Ziel im kulturellen Bereich ist es, insbesondere bei Jugendlichen und Frauen die allgemeine und die berufliche Bildung zu verbessern.

Im Zentrum des Kapitels Justiz und Inneres stehen mehrere Fragen, darunter die Frage der Einwanderung. Die EU möchte die Visumserteilung erleichtern, illegale Schleusertätigkeiten bekämpfen, die Grenzen besser kontrollieren, Migrationsursachen bekämpfen und die soziale Eingliederung derer gewährleisten, die sich rechtmäßig auf dem Gebiet der Gemeinschaft aufhalten, sowie deren doppelte Steuerung vermeiden. Dazu müssen vor allem wegen die Bürger betreffenden zivilrechtlichen Problemen wie etwa beim Erbschaftsrecht oder insbesondere bei Scheidungen im Familienrecht die Rechtsordnungen geändert sowie transparenter und vorhersehbarer gemacht werden. Zwei weitere Brennpunkte für die EU sind in diesem Bereich die Flüchtlingsproblematik und die Bekämpfung der Kriminalität. Besonders begrüßt würde die Einhaltung der Genfer Konvention und der Beitritt zum entsprechenden Übereinkommen der Vereinten Nationen.

Instrumente und Mittel

Der Rat und die Kommission sorgen für ein kohärentes, einheitliches und wirksames Handeln der EU. Der Rat und die Präsidentschaft werden vom Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) unterstützt. Die Mitgliedstaaten setzen die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente und Mittel in geeigneter und koordinierter Weise ein.

Rat, Kommission und Mitgliedstaaten überprüfen die bestehenden Programme, Instrumente und Politiken im Hinblick auf ihre Kohärenz. Ferner setzen sie die Instrumente und Mittel uneingeschränkt und angemessen ein und bemühen sich insbesondere in regionalen Zusammenschlüssen und internationalen Organisationen verstärkt um Koordinierung und Zusammenarbeit.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Gemeinsame Strategie 2000/458/GASP

22.7.2000

-

ABl. L 183 vom 22.7.2000

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2004/763/GASP

13.11.2004

-

Abl. L 337 vom 13.11.2004

VERWANDTE RECHTSAKTE

Abschlusserklärung der Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz von Barcelona am 27. und 28. November 1995 sowie das zugehörige Arbeitsprogramm

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 6. September 2000 zur Vorbereitung der vierten Europa-Mittelmeer-Tagung der Außenminister „Intensivierung des Barcelona-Prozesses" [KOM(2000) 497 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 13. Februar 2002 zur Vorbereitung der Europa-Mittelmeeer-Tagung der Außenminister, 22.-23. April 2002, Valencia [SEK (2002) 159 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 21. Mai 2003 - Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung - Strategische Leitlinien [KOM(2003) 294 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 18.11.2005

Top