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Erklärung von Barcelona und Partnerschaft Europa-Mittelmeer

Die Erklärung zielt darauf ab, eine globale Partnerschaft Europa-Mittelmeer aufzubauen, dank derer der Mittelmeerraum durch einen verstärkten politischen und sicherheitspolitischen Dialog, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im Wirtschafts- und Finanzbereich sowie auch im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich zu einer gemeinsamen Friedens- und Stabilitätszone werden soll, in der alle am Wohlstand teilhaben.

RECHTSAKT

Abschlusserklärung der Konferenz Europa-Mittelmeer vom 27./28. November 1995 in Barcelona und dazugehöriges Arbeitsprogramm

ZUSAMMENFASSUNG

Gemäß den Leitlinien des Europäischen Rates von Lissabon (Juni 1992), von Korfu (Juni 1994) und von Essen (Dezember 1994) sowie den Vorschlägen der Kommission hat die Europäische Union (EU) beschlossen, einen neuen Rahmen für ihre Beziehungen zu den Mittelmeerdrittländer im Hinblick auf eine neue Partnerschaft festzulegen. Konkrete Formen nahm dieses Vorhaben auf der Konferenz von Barcelona an, an der am 27./28. November 1995 die 15 Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Außenminister der zwölf Mittelmeerdrittländer - Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Zypern und die Palästinensische Autonomiebehörde - teilnahmen. Die Liga der Arabischen Staaten und die Union des Arabischen Maghreb (UMA) sowie Mauretanien (als Mitglied der UMA) waren ebenfalls zu der Konferenz eingeladen worden.

Diese Konferenz hat die Grundlagen eines Prozesses geschaffen, der zum Aufbau multilateraler Strukturen für den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mittelmeerdrittländern führen soll. Auf der Konferenz wurden von den 27 Teilnehmern eine Erklärung und ein Arbeitsprogramm einstimmig angenommen. In der Erklärung wird ein multilateraler Rahmen geschaffen, in dem wirtschaftliche und sicherheitspolitische Aspekte eng miteinander verbunden sind und der auch eine soziale, menschliche und kulturelle Dimension enthält.

Bereits in der Einleitung bekräftigen die Teilnehmer, dass sie über den klassischen Bilateralismus, der lange die Beziehungen Europa-Mittelmeer geprägt hat, hinausgehen wollen. Diesen Beziehungen soll nun eine neue Dimension verliehen werden, die auf einer umfassenden und solidarischen Zusammenarbeit beruht. Dieser auf Dauer angelegte multilaterale Rahmen wird getragen von einem Geist der Partnerschaft unter Achtung der Besonderheiten jedes einzelnen Partners. Auf diese Weise soll auch der Ausbau der bilateralen Beziehungen ergänzt werden.

Die Partnerschaft Europa-Mittelmeer hat nicht zum Ziel, andere zur Sicherstellung von Frieden, Stabilität und Entwicklung in der Region eingeleitete Aktionen und Initiativen zu ersetzen. Die Teilnehmer unterstützen die Verwirklichung einer gerechten, umfassenden und dauerhaften Friedensregelung im Nahen Osten, die sich auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie die im Einladungsschreiben zur Madrider Nahost-Friedenskonferenz genannten Grundsätze einschließlich des Grundsatzes "Land für Frieden" stützt.

Die neue globale Partnerschaft Europa-Mittelmeer umfasst drei Teilbereiche:

  • die politische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit dem Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Raumes, in dem Frieden und Stabilität herrschen;
  • die wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit zur Schaffung eines Raumes gemeinsamen Wohlstands;
  • die Zusammenarbeit im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich zur Entwicklung der Humanressourcen, zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses der Kulturen und zur Förderung des Austauschs zwischen den Zivilgesellschaften.


Die politische und sicherheitspolitische Partnerschaft

Die Teilnehmer der Konferenz von Barcelona haben beschlossen, einen umfassenden regelmäßigen politischen Dialog aufzunehmen, durch den der in den Assoziierungsabkommen vorgesehene bilaterale Dialog ergänzt werden soll. Außerdem wurden in der Erklärung gemeinsame Ziele für die interne und externe Stabilität festgelegt. Die Parteien verpflichten sich, gemäß der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderer völkerrechtlicher Verpflichtungen zu handeln, die sich insbesondere aus den regionalen und multilateralen Übereinkünften ergeben, die sie unterzeichnet haben. Ferner verpflichten sie sich, die Menschenrechte und Grundfreiheiten (einschließlich der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) zu achten. Zudem heißt es in der Erklärung, dass der Austausch von Informationen über Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten und den Grundfreiheiten sowie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Erwägung zu ziehen ist.

Die Parteien verpflichten sich, in ihrem politischen System Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu entwickeln, wobei sie das Recht jedes Einzelnen von ihnen anerkennen, sein politisches, soziokulturelles, wirtschaftliches und rechtliches System frei zu wählen und weiterzuentwickeln.

Die Unterzeichner der Erklärung haben sich ferner verpflichtet, ihre souveräne Gleichheit, die Gleichberechtigung der Völker und ihr Recht auf Selbstbestimmung zu achten. Die Beziehungen zwischen den Teilnehmern der Konferenz sollen durch die Achtung der territorialen Integrität der Staaten, den Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Partner sowie die friedliche Beilegung von Streitigkeiten geleitet werden.

Auch kamen die Parteien überein, gemeinsam den Terrorismus und die organisierte Kriminalität sowie das Drogenproblem in all seinen Aspekten zu bekämpfen.

Zudem verpflichteten sich die Teilnehmer der Konferenz, die regionale Sicherheit zu fördern und für die Nichtverbreitung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen einzutreten, indem sie sämtlichen internationalen und regionalen Nichtverbreitungsübereinkommen sowie Übereinkünften zur Rüstungskontrolle und Abrüstung beitreten und diesen nachkommen. Außerdem wird angestrebt, aus dem Nahen Osten eine von Massenvernichtungswaffen freie Zone zu machen.

Die Partnerschaft im Wirtschafts- und Finanzbereich

Die Schaffung einer Zone gemeinsamen Wohlstands im Mittelmeerraum erfordert eine nachhaltige und ausgewogene soziale und wirtschaftliche Entwicklung, die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung, die Erhöhung des Beschäftigungsstandes sowie die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration. Um diese Ziele zu erreichen, sind die EU und ihre Partner übereingekommen, eine Partnerschaft im Wirtschafts- und Finanzbereich aufzunehmen, die auf folgenden Grundlagen beruht:

  • schrittweise Einführung einer Freihandelszone;
  • Durchführung einer angemessenen Zusammenarbeit und Konzertierung in wirtschaftlichen Fragen;
  • erhebliche Erhöhung der Finanzhilfe der Europäischen Union für ihre Partner.

Die Freihandelszone wird durch die neuen Europa-Mittelmeer-Abkommen sowie Freihandelsabkommen verwirklicht, die zwischen den Mittelmeerdrittländern zu schließen sind. Das Jahr 2010 wurde als Zieltermin für die schrittweise Errichtung der Freihandelszone festgesetzt, die den größten Teil des Handels unter Wahrung der im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) eingegangenen Verpflichtungen erfasst. Die tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse bei Fertigerzeugnissen werden gemäß den von den Partnern auszuhandelnden Zeitplänen schrittweise beseitigt. Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen soll ebenfalls schrittweise liberalisiert werden. Das gleiche gilt für den Dienstleistungsverkehr.

Um die Einführung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer zu erleichtern, haben die Europäische Union und die Mittelmeerdrittländer vier vorrangige Maßnahmen beschlossen:

  • Durchführung geeigneter Maßnahmen im Hinblick auf die Ursprungsregeln (schrittweise Einführung der Ursprungskumulierung), die Zertifizierung, den Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum sowie den Wettbewerb;
  • Fortsetzung und Weiterentwicklung der politischen Strategien, die auf den Grundsätzen der Marktwirtschaft und der Integration ihrer Volkswirtschaften beruhen, wobei ihr jeweiliger Bedarf und Entwicklungsstand zu berücksichtigen ist;
  • Anpassung und Modernisierung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen, wobei der Förderung und Entwicklung des Privatsektors, der Modernisierung des Produktionssektors und der Schaffung eines für eine Marktwirtschaft geeigneten institutionellen und rechtlichen Rahmens vorrangige Bedeutung beizumessen ist; gleichzeitig sollen etwaige negative soziale Auswirkungen dieses Anpassungsprozesses durch Programme zugunsten der ärmsten Bevölkerungsschichten abgefedert werden;
  • Förderung von Mechanismen zur Weiterentwicklung des Technologietransfers.

Auch im Arbeitsprogramm sind einige konkrete Maßnahmen zur Förderung des Freihandels vorgesehen wie die Angleichung der Regeln und Verfahren im Zollbereich, die Angleichung der Normen sowie die Beseitigung ungerechtfertigter technischer Hemmnisse für den Handel mit Agrarerzeugnissen.

Die Intensivierung der Zusammenarbeit und der Konzertierung im wirtschaftlichen Bereich zwischen der Europäischen Union und den Mittelmeerdrittländern betrifft vor allem folgende Bereiche:

  • Investition und private Ersparnis: die Mittelmeerdrittländer wollen schrittweise die Hindernisse für ausländische Direktinvestitionen beseitigen, die inländische Ersparnis erhöhen und so die wirtschaftliche Entwicklung fördern; ein günstiges Investitionsklima kann die Technologietransfers erhöhen sowie die Produktion und die Ausfuhren steigern; auch im Arbeitsprogramm wird darauf hingewiesen, dass die Investitionshindernisse ermittelt und geeignete Mittel u.a. im Bankensektor gefunden werden müssen, um die Investitionen zu fördern;
  • die regionale Zusammenarbeit als entscheidender Faktor für die Schaffung einer Freihandelszone;
  • die industrielle Zusammenarbeit und die Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU);
  • den Ausbau der Zusammenarbeit im Umweltschutz;
  • die Förderung der Rolle der Frauen im Entwicklungsprozess;
  • die Einsetzung gemeinsamer Instrumente zur Erhaltung und rationellen Bewirtschaftung der Fischbestände;
  • die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit in der Energiepolitik;
  • den Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der Wasserbewirtschaftung;
  • die Modernisierung und Umstrukturierung der Landwirtschaft.

Für andere Bereiche wie die Verkehrsinfrastruktur, die Entwicklung der Informationstechnologien und die Modernisierung der Telekommunikation vereinbarten die Partner, ein Schwerpunktprogramm auszuarbeiten. Auch verpflichteten sie sich, die Grundsätze des internationalen Seerechts zu achten, die Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften und im Bereich der Raumordnung zu fördern sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik zu unterstützen. Sie erkennen zudem an, dass Wissenschaft und Technologie von entscheidender Bedeutung für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung sind.

Die Schaffung der Freihandelszone und der Erfolg der Partnerschaft Europa-Mittelmeer setzen einen Ausbau der finanziellen Zusammenarbeit und eine erhebliche Erhöhung der Finanzhilfe der EU voraus. Was die Finanzhilfe betrifft so hat der Europäische Rat von Cannes für den Zeitraum von 1995-1999 Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt in Höhe von 4,685 Mrd. EUR vorgesehen. Hinzu kommen Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Form von Darlehen in ähnlicher Höhe sowie bilaterale Finanzhilfen der Mitgliedstaaten.

Die Partnerschaft im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich

Gemäß der Erklärung von Barcelona sind die Partner übereingekommen, eine Partnerschaft im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich aufzunehmen, deren Ziel die Annäherung und ein besseres gegenseitiges Verständnis der Völker ist. Die Partnerschaft beruht zum einen auf der Existenz, der Anerkennung und der gegenseitigen Achtung verschiedener Traditionen, Kulturen und Zivilisationen auf beiden Seiten des Mittelmeers und zum anderen auf der Erschließung des gemeinsamen Erbes.

In diesem Zusammenhang wird in der Erklärung von Barcelona und dem dazugehörigen Arbeitsprogramm Folgendes hervorgehoben:

  • die Bedeutung des Dialogs zwischen den Kulturen und Religionen;
  • die Bedeutung der Rolle der Medien für eine bessere Kenntnis und ein besseres Verständnis anderer Kulturen;
  • die Entwicklung der Humanressourcen im kulturellen Bereich: kultureller Austausch, Erlernen anderer Sprachen, Durchführung von Bildungs- und Kulturprogrammen unter Wahrung der kulturellen Identität jedes Partnerlandes;
  • die Bedeutung des Gesundheitswesens und der sozialen Entwicklung sowie die Achtung der grundlegenden sozialen Rechte;
  • die Notwendigkeit der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und die Verbesserung der Instrumente der dezentralen Zusammenarbeit zur Förderung des Austauschs zwischen den verschiedenen Akteuren im Entwicklungsprozess;
  • die Zusammenarbeit im Bereich der illegalen Einwanderung, der Bekämpfung des Terrorismus, des Drogenhandels, der internationalen Kriminalität und der Korruption.

Maßnahmen im Anschluss an die Konferenz

Um die Umsetzung der Ziele der Partnerschaft zu gewährleisten, ist in der Erklärung vorgesehen, dass die Außenminister der Partnerländer im Mittelmeerraum und der Europäischen Union zu regelmäßigen Tagungen zusammentreten. Die Tagungen werden von einem Ausschuss Europa-Mittelmeer für den Barcelona-Prozess vorbereitet, der regelmäßig auf der Ebene hoher Beamter zusammentritt. Der Ausschuss hat ferner die Aufgabe, den Stand und die Umsetzung der Maßnahmen des Barcelona-Prozesses zu prüfen und zu bewerten sowie das Arbeitsprogramm zu aktualisieren.

Die im Rahmen der Partnerschaft beschlossenen Aktionen werden auf Ad-hoc-Tagungen zu bestimmten Themen von Ministern, hohen Beamten und Sachverständigen, in Form eines Erfahrungs- und Informationsaustauschs sowie in Form sonstiger Kontakte zwischen Akteuren der Zivilgesellschaft oder auf andere Weise erörtert.

Im Zuge der letzten Erweiterung am 1. Mai 2004 traten der EU zwei neue Mittelmeer-Partnerländer (Zypern und Malta) bei. Die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zählt damit 35 Mitglieder: 25 EU-Mitgliedstaaten und 10 Mittelmeer-Partnerländer (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, die Palästinensische Autonomiebehörde, Syrien, Tunesien und die Türkei).

VERWANDTE RECHTSAKTE

Das Programm MEDA

Das 1995 eingeleitete Programm MEDA ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für die Umsetzung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und der damit verbundenen Maßnahmen. Die diesen Ländern gewährte Hilfe ermöglicht die Verwirklichung von drei Zielen: Stärkung der politischen Stabilität und der Demokratie in einem gemeinsamen Raum des Friedens und der Sicherheit, Schaffung einer Zone gemeinsamen wirtschaftlichen Wohlstands und Unterstützung der Errichtung einer Freihandelszone zwischen der EU und ihren Mittelmeerpartnern bis zum Jahr 2010 sowie Schaffung engerer Beziehungen zwischen den Völkern dieser Länder durch kulturelle, soziale und menschliche Partnerschaften.

Im Zeitraum 1995-2001 entfielen von den für die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Partnern im Mittelmeerraum bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 6,4 Mrd. EUR auf MEDA 5,071 Mrd. EUR. Ergänzt wurden diese Haushaltsmittel durch beträchtliche Darlehen der EIB.

In diesem Zeitraum wurden 86 % der MEDA zugewiesenen Mittel im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit den für eine Finanzierung in Betracht kommenden Partnern - Ägypten, Algerien, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei und Palästinensische Behörde - bereitgestellt. 12 % wurden für regionale Maßnahmen verwendet (12 Mittelmeerdrittländer und die 15 Mitgliedstaaten der EU können an diesen Maßnahmen teilnehmen). 2 % der Mittel waren den Büros für technische Hilfe vorbehalten.

Die Ergänzung der nationalen Maßnahmen durch ein Regionalprogramm im Rahmen von MEDA kann die Verwirklichung der Ziele der Partnerschaft Europa-Mittelmeer gewährleisten. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen eines Regionalprogramms bringt im Vergleich zu einer Vielzahl von nationalen Programmen sogar beträchtliche Vorteile im Hinblick auf die Auswirkungen und die Wirksamkeit mit sich. Außerdem weisen einige Probleme eine transnationale Dimension auf und erfordern somit eine regionale (oder subregionale) Zusammenarbeit, um insbesondere im Hinblick auf die Süd-Süd-Integration angemessen gelöst zu werden. Seit 2002 werden die Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit der Türkei im Rahmen einer gesonderten Mittelausstattung und nicht mehr über das Programm MEDA finanziert. Geplant und umgesetzt werden diese Maßnahmen von der GD Erweiterung.

MEDA ist zur Zeit in seiner zweiten Programmierungsphase (2000-2006) und umfasst Mittel in Höhe von 5,350 Mrd. EUR.

Konferenzen Europa-Mittelmeer

Seit der Konferenz von Barcelona im Jahr 1995 fanden fünf weitere Konferenzen Europa-Mittelmeer der Außenminister statt, und zwar im April 1997 in Malta, im April 1999 in Stuttgart, im November 2000 in Marseille, am 5./6. November 2001 in Brüssel, am 22./23. April 2002 in Valencia, am 2./3. Dezember 2003 in Neapel und am 30./31. Mai 2005 in Luxemburg. Inoffizielle Tagungen der Außenminister fanden zudem im Juni 1998 in Palermo und im Mai 2000 in Lissabon statt ("Think Tank").

Auf der Konferenz von Stuttgart wurde Libyen zum ersten Mal als Sondergast des Vorsitzes empfangen. Das Land war auch auf den Konferenzen von Marseille, Brüssel und Valencia vertreten. Libyen wurde inzwischen der Beobachterstatus zugebilligt.

Die fünfte Konferenz Europa-Mittelmeer der Außenminister, die am 22./23. April 2002 in Valencia stattfand, wurde als großer Erfolg gewertet. Sie hat dem Barcelona-Prozess neuen Elan verliehen.

Die Teilnehmer der Konferenz von Valencia nahmen einstimmig einen Aktionsplan an, der unverzüglich umgesetzt werden sollte. Dieser Plan umfasst mehrere kurz- und mittelfristige Initiativen, durch die die drei Teilbereiche des Barcelona-Prozesses weiter ausgebaut werden:

  • Was die politischen und sicherheitspolitischen Aspekte des Aktionsplans betrifft, so legte die Konferenz Leitlinien für den politischen Dialog sowie für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus fest.
  • Im Rahmen der Partnerschaft im Wirtschafts- und Finanzbereich wurde auf der Konferenz festgestellt, dass vier an dem Prozess von Agadir beteiligte Länder im Begriff sind, ein Freihandelsabkommen zu unterzeichnen, das Anfang 2003 in Kraft treten soll. Die neue von der EIB eingeführte Investitionsfazilität für die Region hat ebenfalls großes Interesse hervorgerufen. In dem Aktionsplan wird die Europäische Kommission aufgefordert, ihre Beratungen über die auf der Ministertagung von Toledo erörterten Handelsfragen, die Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsfragen sowie die Harmonisierung des Binnenmarktes fortzusetzen. Auch wurde darauf hingewiesen, dass ein strategischer Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung der Partnerschaft erforderlich ist.
  • Im Hinblick auf die Partnerschaft im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich billigten die Teilnehmer der Konferenz das Rahmendokument über die Zusammenarbeit im Bereich der Justiz, der Bekämpfung der Drogen, des organisierten Verbrechens und des Terrorismus sowie über die Zusammenarbeit bei der Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der sozialen Integration der Zuwanderer, den Zuwanderungen und dem Personenverkehr. Die Minister genehmigten auch grundsätzlich die Gründung einer Stiftung Europa-Mittelmeer zur Förderung des Dialogs der Kulturen und der Zivilisationen. Auch billigten sie ein Aktionsprogramm in diesem Bereich, in dem es um Jugend, Bildung und Medien geht.

Auf der siebten Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister am 30./31. Mai 2005 in Luxemburg (Barcelona VII) wurden die erzielten Ergebnisse bewertet und die allgemeinen Leitlinien für die Zukunft der Partnerschaft Europa-Mittelmeer erörtert. Damit bereitete diese Konferenz die hochrangige Sondertagung vor, die vom 27.-29. November 2005 anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Partnerschaft in Barcelona stattfindet und auf der eine Reihe zukünftiger Maßnahmen festgelegt werden soll. Die beiden Veranstaltungen bilden den Höhepunkt des „Jahres des Mittelmeers" 2005.

Letzte Änderung: 26.07.2002
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