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Umweltstrategie für den Mittelmeerraum

Die Kommission stellt die wichtigsten Elemente einer koordinierten Strategie zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstenregion des Mittelmeeres und zur Verringerung der Verschmutzung dieser Region bis 2020 vor. Diese Strategie stützt sich auf eine verstärkte Zusammenarbeit der betroffenen Länder auf politischer, finanzieller und technischer Ebene und sieht gezielte Aktionen im Rahmen der gemeinsamen Initiative „Horizont 2020" vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 5. September 2006: „Bestimmung einer Umweltstrategie für den Mittelmeerraum" [KOM(2006) 475 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Das Mittelmeer ist Europas größtes Meer: Es grenzt an sieben Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), zwei Kandidatenländer und mehr als zehn Drittländer.

Durch ihre Lage um das Mittelmeer herum sind die Mittelmeerstaaten sehr stark voneinander abhängig: Umweltverschmutzung durch ein Land wirkt sich direkt auf seine Nachbarländer aus, natürliche Ressourcen (Wasser, Luft, Boden, Artenvielfalt) sind durch komplexe Ökosysteme miteinander verbunden, an deren Nutzung und Erhaltung jedes der Mittelmeerländer beteiligt ist.

Die Umwelt des Mittelmeerraums ist gefährdet und ihr Zustand verschlechtert sich weiterhin trotz der bisherigen Umweltschutzbemühungen. Die Kosten dieser Umweltschäden gehen für mehrere der angrenzenden Länder in die Milliarden Euro jährlich. Die in den letzten dreißig Jahren ausgearbeiteten Initiativen und Strategien werden nicht hinreichend oder gar nicht umgesetzt. Neben der Finanzknappheit liegt eine der Ursachen darin, dass dem Umweltschutz in der Politik kein hoher Stellenwert eingeräumt wird, es an einem umfassenden Umweltmanagement mangelt und das öffentliche Umweltbewusstsein unzureichend ist.

Eine verstärkte Umweltzusammenarbeit im Mittelmeerraum in Form koordinierter Anstrengungen der EU und der verschiedenen betroffenen Länder ist daher notwendig. Diese Strategie ist hauptsächlich auf die Mittelmeerländer ausgerichtet, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfasst sind (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die palästinensischen Autonomiegebiete, Syrien und Tunesien). Die derzeitigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten müssen ihrerseits die gemeinschaftlichen Umweltvorschriften anwenden.

Ziele der regionalen Strategie

Die von der Kommission geplante Strategie der regionalen Umweltzusammenarbeit hat u.a. folgende Ziele:

  • Unterstützung der Partnerländer bei der Schaffung geeigneter Umweltschutzeinrichtungen und einer wirksamen Umweltpolitik mit einem entsprechenden Rechtsrahmen, um so Umweltanforderungen in die anderen sektorspezifischen Politikbereiche zu integrieren;
  • Verringerung der Verschmutzung und der Auswirkungen unkontrollierten Handelns;
  • Vorbereitung der Umweltbehörden, um Notfallsituationen sowie punktuelle und langfristige Aufgaben anzugehen;
  • verstärkt nachhaltige Nutzung der Land- und Meeresgebiete;
  • verstärkte Information, Sensibilisierung und Beteiligung der Bürger;
  • regionale Zusammenarbeit zwischen den Partnerländern.

Aktionsmittel

Zur Erreichung dieser Ziele können die betreffenden Länder finanzielle Mittel u.a. im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) und des künftigen thematischen Programms für Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen einschließlich Energie "Darlehen der internationalen Finanzinstitute (IFI), Beiträge anderer Geber und Mittel aus nationalen Geldquellen in Anspruch nehmen. Da nur begrenzte Finanzmittel zur Verfügung stehen, müssen diese auf die größten Umweltbelastungen konzentriert und gebündelt eingesetzt werden.

Darüber hinaus wird der politische Dialog im Rahmen der formalen Strukturen verstärkt, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern (Europa-Mittelmeer-Partnerschaft, Europäische Nachbarschaftspolitik) oder auf internationaler Ebene (Neue Partnerschaft für Afrika, Afrikanische Union) bestehen. Die Kommission wird zudem den Aufbau von Netzen von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und die Kontakte zwischen NRO fördern und darauf achten, dass alle geeigneten Partner an der Ausarbeitung und Umsetzung der Umweltpolitik beteiligt sind.

Die Kommission wird weiterhin eng mit ihren verschiedenen Partnern wie den Organisationen, die am Übereinkommen von Barcelona von 1976 zum Schutz der Umwelt im Mittelmeerraum beteiligt sind, zusammenarbeiten, u.a. bei der Umsetzung des gemeinsamen Arbeitsprogramms „Aktionsplan für das Mittelmeer/Europäische Kommission", das 2005 unterzeichnet wurde. Die mit einigen internationalen Finanzinstituten (Weltbank, Europäische Investitionsbank) unterzeichneten Vereinbarungen sollen in vollem Umfang genutzt und die Kontakte mit anderen Geldgebern (strategischer Investmentfonds der Globalen Umweltfazilität) ausgebaut werden. Diese Beziehungen sollen durch die Einrichtung des Lenkungsausschusses „Horizont 2020" künftig noch vertieft werden.

Die EU verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz im Kampf gegen die Umweltverschmutzung und auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung, den sie im Rahmen des LIFE -Programms, des Programms kurz- und mittelfristiger Aktionen (SMAP) (EN) und der Forschung srahmenprogramme gesammelt hat und den sie an ihre Partnerländer mithilfe von Instrumenten wie der von der Kommission eingesetzten Sachverständigengruppe „Nachhaltigkeit im Tourismus" oder TAIEX (Instrument für Informationsaustausch und technische Hilfe), das nunmehr den von der europäischen Nachbarschaftspolitik erfassten Ländern offen steht, weitergeben wird.

Horizont 2020 und darüber hinaus

Anlässlich des 10. Jahrestages der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft haben die führenden Vertreter der beteiligten Länder im November 2005 vereinbart, die Anstrengungen zu verstärken, um die Verschmutzung des Mittelmeeres zu verringern. Im Nachgang zu diesem Gipfel hat die Kommission die Initiative „Horizont 2020" ins Leben gerufen mit dem Ziel, die Verschmutzung des Mittelmeers bis 2020 erheblich zu verringern. Diese Initiative wird auf bestehende umweltpolitische Instrumente zurückgreifen und darauf hinarbeiten, dass die im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. Zusammen mit der Initiative wird ein Zeitplan für die Durchführung der geplanten Maßnahmen vorgeschlagen.

Die Horizont-2020-Initiative ist in vier Teile untergliedert:

  • Projekte zur Verringerung der Verschmutzung, die in erster Linie die als vorrangig eingestuften Bereiche kommunale Abfälle, kommunales Abwasser und Industrieemissionen betreffen;
  • Ausbau der Kapazitäten, insbesondere durch die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften und die Entwicklung von Einrichtungen sowie durch die Unterstützung der Gebietskörperschaften und der Zivilgesellschaft;
  • Forschung, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft, Energie, Klimawandel, Bodenschutz und Verkehr. Besondere Bedeutung wird der Verbreitung einschlägiger Erkenntnisse im Rahmen von LIFE, den Forschungsrahmenprogrammen, den Aktionen der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) sowie sonstigen internationalen Aktionen beigemessen;
  • Monitoring, Überwachung und Lenkung der Initiative, insbesondere durch die Erarbeitung einer Scorecard für die Messung der erzielten Fortschritte und durch die Einsetzung eines Lenkungsausschusses, der die Umsetzung der Initiative überwachen soll.

Darüber hinaus sollten zusätzliche Aktionen ausgearbeitet werden, um die Ziele zu erreichen, die durch die Initiative Horizont 2020 nicht abgedeckt sind. Dazu gehören u.a. die vollständige Durchführung der Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, die verstärkte Einbeziehung von Umweltbelangen in relevante Wirtschaftsbereiche, die Bekämpfung weltweiter Umweltrisiken wie Klimawandel und Rückgang der biologischen Vielfalt, die Behandlung regionaler Risiken (Küstenzonenmanagement, Dürre, Überschwemmungen usw.), die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Umweltprüfungen sowie die Erstellung relevanter Indikatoren.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

„Grünbuch" der Kommission vom 7. Juni 2006: „Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere" KOM(2006) 275 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 24. Oktober 2005: „Thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt" KOM(2005) 504 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Beschluss 77/585/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung sowie des Protokolls zur Verhütung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge [Amtsblatt L 240 vom 19.9.1977].

„Grünbuch" der Kommission vom 7. Juni 2006: „Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere" KOM(2006) 275 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 24. Oktober 2005: „Thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt" KOM(2005) 504 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Beschluss 77/585/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung sowie des Protokolls zur Verhütung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge [Amtsblatt L 240 vom 19.9.1977].

Letzte Änderung: 04.12.2007

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