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Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) wird im Kontext der Politik der Europäischen Union (EU) im Bereich der Außenbeziehungen tätig und soll Nicht-EU-Länder bei der Verbesserung ihrer Humankapitalentwicklung unterstützen. Demgemäß ist sie bestrebt, den Zugang zum lebenslangen Lernen und die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen zu fördern.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (Neufassung)

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Verordnung regelt die Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) und hebt die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 auf, durch die die ETF ursprünglich geschaffen wurde. Die Stiftung wird im Rahmen der Politik der Europäischen Union (EU) im Bereich der Außenbeziehungen tätig und verfolgt das Ziel, die folgenden Partnerländer bei der Entwicklung der Systeme der beruflichen Bildung und Ausbildung zu unterstützen:

  • die Bewerberländer für einen EU-Beitritt (Albanien, Montenegro, Serbien, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien);
  • die potenziellen Bewerberländer im westlichen Balkan (Bosnien und Herzegowina und Kosovo);
  • die Partnerländer im südlichen Mittelmeerraum, in Osteuropa und im Südkaukasus (Ägypten, Algerien, die Arabische Republik Syrien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Lybien, Marokko, Moldau, die Palästinensische Behörde, Russland, Tunesien, die Ukraine und Weißrussland);
  • andere Länder, die der Vorstand der ETF auf der Grundlage spezieller Kriterien benennt.

Die Stiftung leistet diesen Ländern Unterstützung bei der Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen ihrer Bürger. Dies geschieht durch eine Beteiligung am Reformprozess mit dem Ziel, die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung zu entwickeln und den Zugang dazu zu erleichtern. Die ETF hilft auch, die Mobilität, die Zusammenarbeit zwischen Unterrichtsanstalten und Unternehmen sowie den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den EU-Ländern zu fördern.

Bei der Unterstützung der Entwicklung der Systeme der beruflichen Bildung und Ausbildung in den Partnerländern hat die Stiftung im Einzelnen folgende Aufgaben:

  • Bereitstellung von Informationen und politischen Analysen sowie Erbringen von Beratungsleistungen zur Humankapitalentwicklung;
  • Verbesserung der Kenntnis der Qualifikationsanforderungen auf dem Arbeitsmarkt;
  • Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten;
  • Förderung des Austausches von Informationen und Erfahrungen unter Gebern sowie zwischen den Partnerländern und der EU;
  • Unterstützung der Bereitstellung von Hilfsleistungen der EU und Analyse ihrer Effizienz (auf Ersuchen der Kommission).

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeitet die Stiftung mit den anderen zuständigen Einrichtungen der EU zusammen, insbesondere mit dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und, wenn angezeigt, mit Vertretern der europäischen Sozialpartner und den einschlägigen internationalen Organisationen.

Die ETF verfolgt keinen Erwerbszweck und hat Rechtspersönlichkeit. Ihr Sitz ist in Turin (Italien).

Aufbau

Der Vorstand der ETF setzt sich aus einem Vertreter jedes EU-Landes, drei Vertretern der Kommission, drei vom Europäischen Parlament ernannten Sachverständigen und drei von der Kommission ernannten Vertretern der Partnerländer zusammen. Nur die Vertreter der EU-Länder und der Kommission sind stimmberechtigt. Erstere haben jeweils eine Stimme, letztere verfügen zusammen über eine Stimme. Einer der Vertreter der Kommission führt den Vorsitz im Vorstand und beruft den Vorstand mindestens einmal jährlich ein. Die Amtszeit des Vorstands beträgt fünf Jahre und kann einmal verlängert werden.

Es ist die Aufgabe des Vorstands, den jährlichen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben zu erstellen und das Jahresarbeitsprogramm, den vorläufigen Stellenplan, den endgültigen Haushaltsplan, den jährlichen Tätigkeitsbericht, die Geschäftsordnung und die Finanzregelung anzunehmen. Er hat die Befugnis, den Direktor zu ernennen und zu entlassen sowie seine Amtszeit zu verlängern.

Der Direktor wird auf Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Kandidatenliste für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Die Amtszeit kann einmalig um höchstens drei Jahre verlängert werden. Der Direktor ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung und für ihre Verwaltung zuständig. Er hat auch die Aufgabe, die Arbeit des Vorstands vorzubereiten und zu organisieren sowie seine Beschlüsse umzusetzen. Weiterhin setzt der Direktor das Jahresarbeitsprogramm um und führt den Haushaltsplan der Stiftung aus.

Die Mittel der ETF umfassen hauptsächlich einen Zuschuss aus dem Gesamthaushaltsplan der EU und die Zahlungen, die sie für erbrachte Dienste erhalten hat. Die endgültigen Jahresabschlüsse der Stiftung, die jährlichen Tätigkeitsberichte und die Geschäftsordnung werden veröffentlicht.

Hintergrund

Seit ihrem Erlass wurde die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90, die die ETF errichtete, mehrfach geändert. Wegen des Bevorstehens weiterer Änderungen und aus Gründen der Klarheit wurde die Verordnung aufgehoben und durch die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 ersetzt.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 1339/2008

20.1.2009

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ABl. L 354, 31.12.2008, S. 82-93

Letzte Aktualisierung: 10.09.2015

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