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Eine neue Partnerschaft EU-Lateinamerika für den Beginn des 21. Jahrhunderts

In Fortsetzung der erfolgreichen 1995 mit Lateinamerika eingeleiteten Kooperationsstrategie hat die Kommission die Absicht, angesichts gemeinsamer Interessen und einer ähnlichen Einschätzung der weltpolitischen Lage die Beziehungen zu dieser Region zu vertiefen. Die EU strengt zwecks Potenzierung des Verhandlungsgewichts eine strategische Partnerschaft, wirtschaftliche und handelspolitische Kooperation zwecks harmonischer Eingliederung der Region in die Weltwirtschaft und eine Steigerung der Entwicklungszusammenarbeit an. Sie ist dabei, die Bewältigung der neuen Aufgaben unter aktiver Einbeziehung der Bürgergesellschaft in koordinierter Weise in Angriff zu nehmen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 9. März 1999 über eine erneuerte Partnerschaft EU-Lateinamerika für den Beginn des 21. Jahrhunderts [KOM (99) 105 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Zur Verwirklichung der internationalen politischen und handelspolitischen Ziele der Europäischen Union bedarf es des Aufbaus von Partnerschaften mit anderen Weltregionen. Dies ist auch der Kontext der mit Lateinamerika 1992 in Rio de Janeiro in die Wege geleiteten Partnerschaft, deren Basis in gemeinsamen Wertvorstellungen und identischer Prioritätensetzung besteht; zu diesen von beiden Partnern verfolgten Prioritäten zählen die Herbeiführung von Frieden und Sicherheit, der Ausbau demokratischer Verhältnisse und die Wahrung der Menschenrechte.

Die Kommission geht von der Prämisse aus, dass die europäischen Erfahrungen Lateinamerika in Bereichen wie partizipative Demokratie, Wirtschaftsintegration, Kultur und Ausbildung der Führungskräfte in einem Kontext kultureller und sprachlicher Vielfalt als Modell dienen könnte. Die Kommission schlägt die Aufnahme eines auf dem Grundsatz des Multilateralismus, der regionalen Integration und des sozialen Zusammenhalts gegründeten Dialogs zwischen der EU und Lateinamerika vor.

Die Kommission hält es für erforderlich, die Beziehungen zu Lateinamerika auszubauen und die Strategie von 1995 (für die Jahre 1996-2000 konzipiert) zu festigen und sich gleichzeitig den neuen Aufgaben zu stellen, wie sie sich beispielsweise aus der Globalisierung ergeben.

Die drei Aktionsschwerpunkte sind nach wie vor der Bereich Politik und Strategie, der Bereich Wirtschaft und Handel sowie der Bereich Kooperation. Die Kommission begrüßt die Fortschritte, die in der Region Lateinamerika im innenpolitischen Bereich (Ausbau der Verwaltung, Festigung der demokratischen Verhältnisse und der Rechtsstaatlichkeit) sowie im Bereich der Eingliederung in die Weltwirtschaft und die Beteiligung am weltpolitischen Geschehen (wirtschaftliche Liberalisierung, Öffnung der Märkte, Beitritt zur WTO usw.) erzielt werden konnten.

Die neuen Aufgaben

Die Kommission erachtet es jedoch für notwendig, fortgesetzt Anstrengungen zur Bewältigung der neuen Aufgaben zu unternehmen:

  • Konsolidierung der demokratischen Staatsordnung
  • harmonische Eingliederung in die Weltwirtschaft
  • Fortschritte bei den Regionalintegrationsbestrebungen
  • eine gerechtere Verteilung des wirtschaftlichen Reichtums, der eine gewisse makroökonomische Stabilisierung vorangehen muss
  • Industrialisierung unter Wahrung der Grundsätze einer zukunftsfähigen Entwicklung
  • verstärkte Investitionen in die Entwicklung von Humankapital.

Gleichzeitig hat die Kommission zu gemeinsamen Anstrengungen aufgerufen, um den schädlichen Auswirkungen der Globalisierung - in dieser Hinsicht sind die EU und Lateinamerika gleichermaßen betroffen - entgegenzuwirken. Nach ihrer Auffassung muss unbedingt verhindert werden, dass der Graben zwischen stärker entwickelten und schwächer entwickelten Ländern noch tiefer wird. Will man dieses Phänomen in den Griff bekommen, so muss die von den Entwicklungsländern im Innern verfolgte Politik geordneter und solider werden, die internationale Entwicklungszusammenarbeit muss sich vermehrt Ländern mit ernsten Schwierigkeiten zuwenden, die Liberalisierung der Wirtschaft muss ganz allmählich fortgesetzt und das internationale Finanzsystem verstärkt und mit eigenen Aufsichts- und Regulierungsmechanismen ausgestattet werden.

Neue Impulse für die Partnerschaft

Die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika haben bislang drei Etappen durchlaufen. In der ersten Phase war die Entwicklungszusammenarbeit die oberste Priorität, es folgte die Öffnung in Richtung einer Wirtschaftspartnerschaft, gefolgt von der derzeitigen Phase des Regionalkonzepts und der auf die Wahrung der demokratischen Grundrechte und der Menschenrechte gegründeten Beziehungen. Die Kommission schlägt nun den Ausbau der Lateinamerikastrategie vor, dem nach ihren Vorstellungen ein Dialog mit folgenden drei Schwerpunkten zugrunde liegen sollte: Aufbau einer strategischen Allianz, zukunftsfähige Entwicklung und Einbeziehung der Bürgergesellschaft.

Ziel der strategischen Partnerschaft ist es, auf der Grundlage einer gemeinsamen Weltsicht das Verhandlungsgewicht auf dem internationalen politischen Parkett zu erhöhen. Die EU und Lateinamerika fordern beide ein auf Multilateralismus gegründetes internationales System, das nach einvernehmlich beschlossenen universalgültigen Regeln funktioniert und das mit multilateralen Aufsichtsmechanismen ausgestattet ist. Es liegt im Interesse beider Seiten, für die Verwirklichung dieser Ziele zusammenzuarbeiten.

Prioritäre Bereiche:

  • im organisatorischen Bereich: Reformierung der Vereinten Nationen, Aufbau von Mechanismen für Konfliktprävention und Konfliktbeilegung;
  • im Legislativbereich: Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Kontrolle der Migrationsströme und Bekämpfung von Schmuggel und anderen illegalen Handelsaktivitäten;
  • Förderung gemeinsamer ethischer Normen: Menschenrechte, Demokratie, zukunftsfähige Entwicklung, finanzielle Solidität und soziale Gerechtigkeit.

Der Weg zu einer solchen strategischen Allianz führt über einen auf drei Ebenen zu intensivierenden Dialog, und zwar auf der Ebene der Gesamtregion Lateinamerika, auf der Ebene der regionalen Zusammenschlüsse und auf der Ebene der Bürgergesellschaft. Auf der obersten Ebene werden die großen horizontalen Themen von gemeinsamem Interesse zu behandeln sein, einschließlich der Möglichkeit von spezifischen Gesprächen auf sektoraler, thematischer oder technischer Ebene. Die bevorzugten politischen Gesprächspartner sollten jedoch nach Auffassung der Kommission die regionalen Ländergruppierungen bleiben. Die politischen Bindungen und die Konzertierungsmechanismen werden auf diese Weise favorisiert. Der Dialog auf dieser Ebene dient zur Stärkung der Repräsentativität nach außen und der flexiblen Anpassung an die jeweiligen Realitäten. Die Bürgergesellschaft ist in den Dialog einzubeziehen, damit die politische Zusammenarbeit künftig demokratischer und weniger bürokratisch verlaufen kann.

Bei der Verstärkung der wirtschaftlichen und handelspolitischen Zusammenarbeit geht es um die harmonische Eingliederung der einzelnen Volkswirtschaften der Region in das Weltwirtschaftssystem vermittels umweltschonender Produktivsysteme und unter Einhaltung der Regeln der sozialen Sicherheit. Mit Blick auf die Verwirklichung dieses Ziels muss die Kooperation in folgenden Punkten verstärkt werden:

  • Entwicklung der Märkte und Regionalintegration zur Unterstützung einer solventen Inlandsnachfrage
  • Stabilisierung der Finanzströme
  • Anreize für dauerhafte Investitionen, für die Stabilität, größere Transparenz und größere Kalkulierbarkeit wesentliche Voraussetzungen sind
  • Dynamisierung des Handels über das System der allgemeinen Präferenzen, das für alle Länder der Region gilt, außer für Mexiko und Mercosur/Chile, für die eine eigene Regelung besteht.

Die finanzielle Zusammenarbeit muss ebenfalls verstärkt werden. Die EG ist für Lateinamerika der wichtigste Geldgeber, wobei es sich vor allem um nicht rückzahlbare Hilfe handelt. Es kommt darauf an, die Qualität der finanzierten Maßnahmen und eine einwandfreie Verwaltung der Mittel zu garantieren. Die Wirkung der finanziellen Kooperation gilt es durch eine genauere Zielgerichtetheit der Hilfe zu optimieren, und gleichzeitig bedarf es eines vollständigen und präzisen Rechtsrahmens für die Interventionen, einer engen Konzertierung unter den Geldgebern und einer rigoroseren Handhabung der Evaluierung. In der Praxis erhalten die flankierenden und ergänzenden Maßnahmen zur jeweils verfolgten Strategie den Vorrang; die Aktivitäten sind aus Gründen der Kohärenz auf einige Sektoren begrenzt.

Wesentliche Bereiche der Kooperation sind nach Maßgabe der Kommission:

  • die Förderung der Menschenrechte
  • die Unterstützung des Verwaltungsaufbaus und die Festigung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse
  • der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung
  • Bildung und Ausbildung
  • Förderung der regionalen Integration sowie der wirtschaftlichen und industriepolitischen Zusammenarbeit
  • die dezentrale Zusammenarbeit im Bereich Kultur und gemeinsame ethische Normen

Die EU und die Länder Lateinamerikas

Die Beziehungen der EU zu Lateinamerika lassen sich in zwei Kapitel unterteilen: zum einen der politische Dialog im Rahmen der Rio-Gruppe (der konkrete Fortschritte bei der Verabschiedung von gemeinsamen Standpunkten ermöglicht hat) und zum anderen die Kooperation im Sinne der Leitlinien von 1995 mit bereits guten Ergebnissen. Lateinamerika hat von der EG mehr als 60 % (rund 2,2 Milliarden) seiner Finanzhilfen erhalten; die EG ist zudem der zweitwichtigste Handelspartner und Investor in der Region.

Für die Zusammenarbeit mit Zentralamerika ist das Rahmenabkommen von 1993 maßgeblich, das bis zur Ratifizierung und Inkraftsetzung des neuen Abkommens über den politischen Dialog und die Kooperation in Kraft bleibt, das im Dezember 2003 unterzeichnet wurde. Das Wiederaufleben des politischen Dialogs von San José im Jahre 1996 und die Erklärung von Florenz ebenfalls 1996 haben die Mitwirkung der EG bei der Entwicklung der Region Zentralamerika neuen Schwung verliehen. Die Prioritäten lauten Festigung des Rechtsstaats, Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, Sozialpolitik, Entwicklung des Handels und regionale Integration.

Die EG hat 1996 einen Rahmen für den politischen Dialog mit der Andengemeinschaft konzipiert, der in der Erklärung von Rom seinen Niederschlag fand und der Gespräche auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs sowie auf der Ebene der Minister vorsieht. Im Dezember 2003 hat dieser Dialog zur Unterzeichnung eines Abkommens über politischen Dialog und Kooperation geführt, das nach seiner Ratifizierung die Erklärung von 1996 ersetzt. Der Kampf gegen Betäubungsmittelmissbrauch und Schmuggel ist eins der wichtigsten Probleme der Region und wird deshalb auf hoher Ebene behandelt. Die Andengemeinschaft ist in ihrem Handel mit der EG im Übrigen in das APS einbezogen.

Die Basis für die Beziehungen EG-Chile ist das Rahmenabkommen über Kooperation von 1996, das das Abkommen von 1990 abgelöst hat. Im November 2002 wurde ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet, und einige Bestimmungen betreffend Handel, institutionellen Rahmen usw. sind bereits seit Februar 2003 vorläufig in Kraft.

Das Basisdokument für die Zusammenarbeit mit dem Mercosur ist das interregionale Kooperationsabkommen EG-Mercosur von Dezember 1995, das zum 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist. Ziel dieses Abkommens ist verstärkter politischer Dialog, schrittweise Errichtung einer Freihandelszone und Vertiefung der Kooperation.

Mit Mexiko wurde 1997 ein Globalabkommen über wirtschaftliche Assoziation, politische Konzertierung und Kooperation unterzeichnet, das zum 1. Oktober 2000 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus besteht ein Interimsabkommen für den Bereich Handel. Ziel ist ein verstärkter politischer Dialog, die Liberalisierung des Handels durch Errichtung einer Freihandelszone und die Einführung von Instrumenten der Kooperation.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Erklärung (EN) (FR) am 29. Juni 1999 in Rio verabschiedet.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 31. Oktober 2000, Folgemaßnahmen zum ersten Gipfeltreffen zwischen Lateinamerika, der Karibik und der Europäischen Union [KOM(2000) 670 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] In dieser Mitteilung werden die allgemeinen Grundsätze und die Maßnahmen dargelegt, die die Kommission zu treffen beabsichtigt, um zur Umsetzung der im Juni 1999 auf dem EU/Lateinamerika/Karibik-Gipfeltreffen von Rio festgelegten Prioritäten beizutragen. Sie soll Impulse für die Folgemaßnahmen geben.

Zusätzliche Informationen über das Gipfeltreffen finden Sie auf der Seite der Generaldirektion Außenbeziehungen.

Letzte Änderung: 20.05.2008

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