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Europäische Nachbarschaftspolitik: Empfehlungen für Armenien, Aserbaidschan und Georgien sowie für Ägypten und Libanon

In dieser Mitteilung werden die wichtigsten Aspekte der von den Kommissionsdienststellen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik verfassten Berichte über Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Ägypten und Libanon dargelegt. Sie enthält auch einen Beitrag des Hohen Vertreters zu Themen der politischen Zusammenarbeit und der GASP. Außerdem werden dem Rat Empfehlungen zur Erstellung von Aktionsplänen für die Länder im Südkaukasus unterbreitet.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat - Europäische Nachbarschaftspolitik - Empfehlungen für Armenien, Aserbaidschan und Georgien sowie für Ägypten und Libanon [KOM(2005) 0072 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Im Juni 2004 beschloss der Rat auf Empfehlung der Kommission, Armenien, Aserbaidschan und Georgien in die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) aufzunehmen. Die Kommissionsdienststellen haben im Rahmen der ENP Berichte über diese Länder erstellt, die einen Überblick über politische, wirtschaftliche, sektorale, administrative und sonstige Aspekte vermitteln. Nach Inkrafttreten der Assoziierungsabkommen mit Ägypten und Libanon wurden auch Berichte über diese beiden Länder erstellt. In der vorliegenden Mitteilung, die die Länderberichte ergänzt, werden die wichtigsten Aspekte der Berichte dargelegt und Empfehlungen für Aktionspläne für die Länder im Südkaukasus unterbreitet.

Armenien

Im ENP-Bericht wird darauf hingewiesen, dass das Inkrafttreten des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens im Jahr 1999 einen wichtigen Schritt in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Armenien darstellte. Der Beitritt Armeniens zur WTO im Jahr 2003 zeigte, dass das Land wichtige marktorientierte Reformen eingeleitet hat. Die Angleichung der armenischen Rechtsvorschriften an die der EU und die Festlegung einer Strategie zur Korruptionsbekämpfung sind weitere wichtige Schritte.

Allerdings heißt es in dem Bericht auch, dass das Land noch eine Reihe von Problemen, insbesondere in den Bereichen Demokratie und Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Entwicklung der Zivilgesellschaft sowie Verbesserung des Steuer- und Zollsystems, überwinden muss. Die armenische Regierung ist entschlossen, sich diesen Herausforderungen zu stellen, ihre Beziehungen zur EU auszubauen und sich stärker in die europäischen Strukturen zu integrieren.

Die Kommission ist der Auffassung, dass mit Hilfe eines Aktionsplans diese Ziele erreicht und die Durchführung der notwendigen Reformen gefördert werden könnten. Ein solcher Aktionsplan müsste folgende Schwerpunkte haben:

  • Stärkung des Rechtsstaates, der demokratischen Strukturen und des Pluralismus;
  • Förderung der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten;
  • Schaffung eines besseren Investitionsklimas und Modernisierung des öffentlichen Sektors;
  • wirksame Korruptions- und Betrugsbekämpfung;
  • Reform der Steuer- und Zollverwaltung sowie des Steuer- und Zollrechts;
  • wirksamere Bekämpfung der Armut.

Unter den gegenwärtigen politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Bedingungen müsste der Aktionsplan Folgendes vorsehen:

  • Intensivierung des politischen Dialogs;
  • Fortsetzung der Durchführung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens;
  • Unterstützung marktwirtschaftlicher Reformen;
  • weitere Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus in den Konfliktgebieten.

Aserbaidschan

Im ENP-Bericht wird darauf hingewiesen, dass das Inkrafttreten des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens im Jahr 1999 einen wichtigen Schritt in den Beziehungen zwischen der EU und Aserbaidschan darstellte, die sich in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt haben. Der politische Dialog ist heute viel zielorientierter, und die Zusammenarbeit wurde insbesondere im Energie- und im Verkehrssektor ausgebaut.

Die größten Herausforderungen, die sich dem Land noch stellen, sind dem Bericht zufolge die Stärkung des Rechtsstaates, die Verbesserung der demokratischen Kontrolle, die Bekämpfung von Korruption und Betrug sowie die Wahrung der Menschenrechte. Weitere wichtige Aufgaben sind die Förderung eines besseren Investitionsklimas und die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit. Die aserbaidschanische Regierung ist entschlossen, diese Probleme zu überwinden, ihre Beziehungen zur EU auszubauen und sich weiter in die europäischen Strukturen zu integrieren.

Nach Auffassung der Kommission könnten mit Hilfe eines Aktionsplans diese Ziele erreicht und die Durchführung der notwendigen Reformen gefördert werden. Ein solcher Aktionsplan müsste die folgenden Hauptziele haben:

  • Stärkung des Rechtsstaates, der demokratischen Strukturen und des Pluralismus;
  • Durchführung wirksamer Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit;
  • stärkerer Schutz der Menschenrechte sowie der Freiheit und Unabhängigkeit der Medien;
  • Intensivierung der Bemühungen um eine ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftssystems;
  • Verbesserung des Investitionsklimas und Modernisierung des öffentlichen Sektors;
  • Reform der Steuer- und Zollverwaltung sowie des Steuer- und Zollrechts.

Unter den gegenwärtigen politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Bedingungen müsste der Aktionsplan Folgendes vorsehen:

  • Intensivierung des politischen Dialogs;
  • Fortsetzung der Durchführung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens;
  • Unterstützung marktwirtschaftlicher Reformen;
  • weitere Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus in den Konfliktgebieten.

Georgien

Im ENP-Bericht wird darauf hingewiesen, dass das Inkrafttreten des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens im Jahr 1999 einen wichtigen Schritt in den Beziehungen zwischen der EU und Georgien darstellte. Nach einer Phase unzureichender Fortschritte auf dem Weg zu Demokratie und Marktwirtschaft wurde die „Rosenrevolution" vom November 2003 von der EU und der gesamten internationalen Gemeinschaft begrüßt. Ein umfassendes Reformprogramm wurde eingeleitet, das insbesondere die Bekämpfung bestimmter Formen der Korruption, eine wirksamere Steuererhebung, die rechtzeitige Zahlung von Gehältern und Renten, die Eindämmung des Schmuggels sowie gute gesamtwirtschaftliche Leistungen zur Folge hatte.

Zu den größten Herausforderungen für das Land zählen die Stärkung des Rechtsstaates und die Verbesserung der demokratischen Kontrolle, um insbesondere die Korruptionsbekämpfung zu erleichtern. Im wirtschaftlichen Bereich ist die Verbesserung des Investitionsklimas ein entscheidender Faktor. Weitere wichtige Elemente sind die Fortsetzung der Durchführung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens sowie die Verbesserung der Beziehungen Georgiens zu Russland. Die georgische Regierung ist entschlossen, sich diesen Herausforderungen zu stellen, ihre Beziehungen zur EU auszubauen und sich weiter in die europäischen Strukturen einzugliedern.

Die Kommission ist der Auffassung, dass mit Hilfe eines Aktionsplans diese Ziele erreicht und die Durchführung der notwendigen Reformen gefördert werden können. Ein solcher Aktionsplan müsste folgende Hauptziele haben:

  • Stärkung des Rechtsstaates und Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte;
  • Stärkung der demokratischen Strukturen und des Pluralismus;
  • Verbesserung des Wirtschaftsklimas und Modernisierung des öffentlichen Sektors;
  • Reform der Verwaltung sowie des Steuer- und Zollrechts;
  • wirksame Bekämpfung von Korruption und Betrug;
  • Durchführung eines transparenten Privatisierungsprozesses.

Unter den gegenwärtigen politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Bedingungen müsste der Aktionsplan Folgendes vorsehen:

  • Intensivierung des politischen Dialogs;
  • Fortsetzung der Durchführung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens;
  • Unterstützung marktwirtschaftlicher Reformen;
  • weitere Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus in den Konfliktgebieten.

Ägypten und Libanon

Die Kommission hat ENP-Berichte über Ägypten und Libanon als Grundlage für die Erstellung von Aktionsplänen ausgearbeitet. Die vollständige Umsetzung der Assoziierungsabkommen stellt nach wie vor das vorrangige Ziel der bilateralen Beziehungen mit diesen beiden Ländern dar. Die Europäische Nachbarschaftspolitik geht allerdings noch weiter und bietet die Aussicht auf immer engere Beziehungen einschließlich eines hohen Grades an wirtschaftlicher Integration und einer Vertiefung der politischen Zusammenarbeit.

Die Kommission beabsichtigt, offizielle Konsultationen mit Ägypten und nach den Wahlen auch mit Libanon aufzunehmen, um Aktionspläne festzulegen, die zwei Prioritäten umfassen:

  • Durchführung spezifischer Maßnahmen, durch die die Achtung gemeinsamer Werte in Bereichen wie der Einhaltung internationaler Verpflichtungen sowie der Wahrung von Demokratie und Rechtsstaat gestärkt werden;
  • Durchführung von Maßnahmen, die der Annäherung der Partnerländer an die EU in einer Reihe prioritärer Bereiche wie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, dem Handel und dem Binnenmarkt dienen.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Die Berichte über Armenien, Aserbaidschan und Georgien zeigen, dass die Reformen in den Ländern des Südkaukasus fortgesetzt werden müssen. Die Kommission ist der Auffassung, dass Aktionspläne ein nützliches Instrument darstellen, um die Beziehungen zwischen diesen Ländern und der EU zu verstärken. Auf der Grundlage der Länderberichte über Ägypten und Libanon beabsichtigt die Kommission, auch für diese beiden Länder Aktionspläne auszuarbeiten. Die Aktionspläne sollen eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren haben. Unter Beteiligung des Hohen Vertreters in Fragen der politischen Zusammenarbeit und der GASP wird die Kommission nach zwei Jahren eine Halbzeitüberprüfung der erzielten Fortschritte und drei Jahre nach der förmlichen Genehmigung jedes Aktionsplans eine weitere Überprüfung vorlegen.

Hintergrund

In ihrem Strategiepapier zur Europäischen Nachbarschaftspolitik legte die Europäische Kommission die Leitlinien für die Europäische Nachbarschaftspolitik für die kommenden Jahre fest. Dem Papier beigefügt waren Länderberichte über Israel, Jordanien, Marokko, die Republik Moldau, die Palästinensische Behörde, Tunesien und die Ukraine. Diese Länder, zu denen bereits vertragliche Beziehungen bestanden, wurden als erste in die Europäische Nachbarschaftspolitik aufgenommen.

See also

Weitere Informationen zur Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union sind der betreffenden Website zu entnehmen (EN).

Letzte Änderung: 10.04.2006

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