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Behandlung von kommunalem Abwasser

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 91/271/EWG – Behandlung von kommunalem Abwasser

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

  • Sie hat den Schutz der Umwelt in der Europäischen Union (EU) vor den schädlichen Wirkungen (z. B. Eutrophierung*) durch kommunales Abwasser zum Ziel.
  • Sie legt dazu EU-weite Regeln für das Sammeln, Behandeln und Ableiten von Abwasser fest. Diese Rechtsvorschrift regelt das Abwasser, das von Industrien wie der Lebensmittelindustrie (z. B. Lebensmittelverarbeitung und Brauereien) erzeugt wird.

SCHWERPUNKTE

  • EU-Länder müssen:
    • Abwasser in städtischen Siedlungen mit einer Bevölkerung von mindestens 2 000 Einwohnern sammeln und behandeln und das gesammelte Abwasser einer Zweitbehandlung* zuführen;
    • Abwasser in städtischen Siedlungen mit einer Bevölkerung von mindestens 10 000 Einwohnern auf Flächen, die als empfindliche Gebiete* ausgewiesen sind, einer weitergehenden Behandlung zuführen;
    • sicherstellen, dass Behandlungsanlagen ordnungsgemäß gewartet werden, um ordnungsgemäßes Arbeiten und den Betrieb unter allen normalen Wetterverhältnissen zu gewährleisten;
    • Maßnahmen ergreifen, um die Verschmutzung von aufnehmenden Gewässern durch Regenüberläufe in Extremsituationen, wie z. B. bei ungewöhnlich starken Niederschlägen, einzugrenzen;
    • die Arbeit und Leistung von Behandlungsanlagen und aufnehmenden Gewässern überwachen;
    • die Entsorgung und Wiederverwendung von Klärschlamm überwachen.
  • Neben der Darlegung von Methoden für die Überwachung und Auswertung der Ergebnisse umfasst Anhang I außerdem die allgemeinen Anforderungen für:
    • Kanalisationen,
    • Ableitung aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, einschließlich Emissionsgrenzwerten dafür,
    • Einleiten von industriellem Abwasser in kommunale Kanalisationssysteme.
  • Anhang II beschreibt die Kriterien zur Bestimmung von empfindlichen und weniger empfindlichen Gebieten.
  • Der aktuelle, im Jahr 2016 veröffentlichte, Bericht der Europäischen Kommission über den Stand der Durchführung und die Durchführungsprogramme stellt fest, dass diese Richtlinie eine wesentliche Rolle für die Verbesserung der Qualität der EU-Gewässer spielte. Allerdings bestehen weiterhin einige Lücken in der Durchführung, insbesondere im Hinblick auf die Art der Abwasserbehandlung. Die bisher vorgenommenen und geplanten Investitionen der EU-Länder sind beträchtlich, jedoch unerlässlich, um die oben genannte Lücke zu schließen und die Vorschriften einzuhalten. Darüber hinaus ist der erhebliche Beitrag der kommunalen Abwasserbewirtschaftung zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beträchtlich.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Diese Verordnung ist am 29. Mai 1991 in Kraft getreten, wobei für die verschiedenen Vorschriften unterschiedliche Termine gelten. 1998 erließ die Kommission die Richtlinie 98/15/EG, um bei bestimmten Regeln aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen in den EU-Ländern Klarheit zu schaffen. Die Richtlinie trat am 27. März 1998 in Kraft. Für Länder, die der EU seit 2004 beigetreten sind, gelten andere Inkrafttretungstermine. Diese sind in den Beitrittsverträgen der jeweiligen Länder festgelegt.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Eutrophierung: die Anreicherung des Wassers mit Nährstoffen, die u. a. zu einem erhöhten Algenwachstum und somit zu einer unerwünschten Beeinträchtigung des biologischen Gleichgewichts und der allgemeinen Qualität des Gewässers führt.

Zweitbehandlung: ein Vorgang, der in der Regel eine biologische Behandlung vorsieht, damit die Anforderungen der Richtlinie in Anhang I erfüllt werden.

Empfindliche Gebiete: von Eutrophierung bedrohte oder bei fehlenden Maßnahmen in der Zukunft bedrohte natürliche Gewässer, in denen gemäß der EU-Gesetzgebung eine weitere Behandlung erforderlich ist, um anderen EU-Richtlinien zu entsprechen (z. B. der Badegewässerrichtlinie).

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40-52)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 91/271/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Durchführungsbeschluss der Kommission 2014/431/EU vom 26. Juni 2014 über die Formblätter für die Mitteilung der einzelstaatlichen Programme zur Durchführung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates (ABl. L 197 vom 4.7.2014, S. 77-86)

Bericht der Kommission – Durchführung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser, geändert durch die Richtlinie 98/15/EG der Kommission vom 27. Februar 1998 – Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen und Bewertung der in Anwendung von Artikel 13 und 17 der Richtlinie erhaltenen Informationen (KOM(98) 775 endg. vom 15.1.1999)

Bericht der Kommission – Durchführung der Richtlinie 91/271/EWG vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser, geändert durch die Richtlinie 98/15/EG der Kommission vom 27. Februar 1998 (KOM(2001) 685endgültig vom 21.11.2001)

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Durchführung der Richtlinie 91/271/EWG vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser, geändert durch die Richtlinie 98/15/EG der Kommission vom 27. Februar 1998 (KOM(2004) 248endgültig vom 23.4.2004)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – „Nachhaltige Wasserbewirtschaftung in der Europäischen Union“ – Erste Stufe der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG [KOM(2007) 128 endgültig] [SEK(2007) 363] (SEK(2007) 362 endgültig vom 22.3.2007)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – 5. Zusammenfassung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (SEK(2009) 1114 endgültig vom 3.8.2009).

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – 6. Zusammenfassung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (SEK(2011) 1561 endgültigvom 7.12.2011).

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Siebter Bericht über die Durchführung der Richtlinie des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) (COM(2013) 574 final vom 7.8.2013)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Achter Bericht über den Stand des Vollzugs und die Vollzugsprogramme (gemäß Artikel 17) der Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser (COM(2016) 105 final vom 4.3.2016)

Letzte Aktualisierung: 13.02.2017

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