Gewässerschutz und Wasserpolitik
Die Meere und Ozeane nehmen 70% der Oberfläche unserer Erde ein und liefern nahezu drei Viertel des Sauerstoffs, den wir zum Atmen benötigen. Dennoch sind nur 1% der irdischen Wasservorkommen unmittelbar verwendbar für den Menschen, und zahlreiche seiner Wirtschaftstätigkeiten sind zudem mit einer starken Inanspruchnahme der Ressource Wasser verbunden. Jegliche Abwässer, unabhängig vom Verursacher der Wasserverschmutzung, kehren früher oder später in die Natur, d.h. insbesondere ins Meer oder ins Grundwasser, zurück, wodurch eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit wie auch eine Schädigung der Umwelt hervorgerufen werden können. Eine der wichtigsten Vorschriften in diesem Bereich ist die Wasserrahmenrichtlinie der EU.
- ALLGEMEINER RAHMEN
- SPEZIFISCHER GEBRAUCH VON WASSER
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MEERESVERSCHMUTZUNG
- Strategie für die Meeresumwelt
- Sicherheit auf See: Entschädigungsfonds für Schäden durch Ölverschmutzung
- Sicherheit im Seeverkehr: Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe
- Verschmutzung durch Schiffe und strafrechtliche Sanktionen
- Sicherheit im Seeverkehr: Verbot zinnorganischer Verbindungen auf Schiffen
- Seeverkehrssicherheit: "Bunkeröl-Übereinkommen"
- SCHUTZ UND REGIONALE VERWALTUNG
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ABLEITUNG VON STOFFEN
- Industrieemissionen
- Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (bis 2013)
- Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer
- Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung
- Detergenten
- Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP)
- Nitratverschmutzung durch die Landwirtschaft
- Grenzwerte für bestimmte industrielle Quecksilbereinleitungen
- Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber
- Schutz der Gewässer gegen Ableitungen gefährlicher Stoffe (bis 2013)
- Sonstige gefährliche Stoffe: Schutz des Grundwassers



