Protokoll von Kyoto über Klimaänderungen
Das Protokoll von Kyoto ergänzt das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und ist eines der wichtigsten internationalen Rechtsinstrumente im Kampf gegen den Klimawandel. Darin verpflichten sich die Industriestaaten, die Emissionen bestimmter Treibhausgase, die zur weltweiten Erwärmung beitragen, zu senken. Danach sollen die Gesamtemissionen der Industrieländer zwischen 2008 und 2012 um mindestens 5% unter den Wert von 1990 gesenkt werden.
RECHTSAKT
Entscheidung 2002/358/EG des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen.
ZUSAMMENFASSUNG
Am 4. Februar 1991 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Gemeinschaft an den Verhandlungen zu einem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen teilzunehmen. Dieses Übereinkommen wurde am 9. Mai 1992 in New York angenommen. Das Rahmenübereinkommen wurde durch die Entscheidung 94/69/EG vom 15. Dezember 1993 von der Gemeinschaft ratifiziert und trat am 21. März 1994 in Kraft.
Das Rahmenübereinkommen hat entscheidend zur Festlegung von Grundsätzen im internationalen Kampf gegen den Klimawandel beigetragen. Es legt insbesondere den Grundsatz der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortungen“ fest. Es hat außerdem dazu beigetragen, weltweit das öffentliche Bewusstsein für die mit dem Klimawandel verbundenen Probleme zu schärfen. Allerdings beziffert und benennt das Übereinkommen die Verpflichtungen der Staaten im Hinblick auf die Senkung der Treibhausgasemissionen nicht im Einzelnen.
Daher haben die Vertragsstaaten des Übereinkommens auf ihrer ersten Konferenz im März 1995 in Berlin beschlossen, ein Protokoll über Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen nach dem Jahr 2000 in den Industrieländern auszuhandeln. Nach langwierigen Arbeiten wurde das Protokoll von Kyoto am 11. Dezember 1997 in Kyoto angenommen.
Die Europäische Gemeinschaft unterzeichnete das Protokoll am 29. April 1998. Im Dezember 2001 wurde vom Europäischen Rat in Laeken der Wille der Union bekräftigt, das Protokoll von Kyoto vor dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (26. August bis 4. September 2002) in Kraft zu setzen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird mit der vorliegenden Entscheidung das Protokoll im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, ihre Ratifikationsurkunden gleichzeitig mit der Gemeinschaft, wenn möglich vor dem 1. Juni 2002, zu hinterlegen.
Anhang II der vorliegenden Entscheidung enthält die Verpflichtungen zur Beschränkung und Senkung der Emissionen, die für den ersten Verpflichtungszeitraum (2008 – 2012) von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten vereinbart wurden.
Inhalt des Protokolls
Das Protokoll von Kyoto betrifft folgende sechs Treibhausgase:
- Kohlendioxid (CO2)
- Methan (CH4)
- Distickstoffoxid (N2O)
- teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FCKW)
- perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW / PFC);
- Schwefelhexafluorid (SF6)
Es bedeutet einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die globale Erwärmung, da es verbindliche mengenmäßige Ziele für die Begrenzung und Reduzierung der Treibhausgase enthält.
Weltweit verpflichten sich die in Anhang I aufgeführten Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens (d. h. die Industriestaaten) gemeinsam, im Zeitraum 2008-2012 ihre Gesamtemissionen um mindestens 5% unter den Wert des Jahres 1990 zu senken. Anhang B enthält die mengenmäßigen Verpflichtungen, die die Vertragsparteien eingegangen sind.
Die Staaten, die bereits vor 2004 Mitglieder der Europäischen Union waren, müssen ihre gesamten Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012 um 8 % verringern. Die Mitgliedstaaten, die nach diesem Datum der EU beigetreten sind, verpflichten sich, ihre Emissionen um 8 % zu senken, mit Ausnahme von Polen und Ungarn (6 %) sowie von Malta und Zypern, die nicht in den Listen in Anhang I des Rahmenübereinkommens aufgeführt sind.
Für den Zeitraum vor 2008 verpflichten sich die Vertragsparteien, bis spätestens 2005 nachweisbare Fortschritte bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu erzielen.
Die Vertragsparteien, die dies wünschen, können das Jahr 1995 als Bezugsjahr für die Emissionen von H-FCKW, FKW und SF6 verwenden.
In dem Protokoll werden mehrere Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele vorgeschlagen:
- Verschärfung oder Aufstellung einer nationalen Strategie zur Verringerung der Emissionen (Verbesserung der Energieeffizienz, Förderung einer umweltverträglichen Landwirtschaft, verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger usw.)
- Zusammenarbeit mit den anderen Vertragsparteien (Erfahrungs- und Informationsaustausch, Koordinierung der nationalen Strategien durch Emissionsrechte, gemeinsame Umsetzung, Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung)
Die Vertragsstaaten führen spätestens ein Jahr vor Beginn des ersten Verpflichtungszeitraums ein nationales System zur Abschätzung der durch den Menschen verursachten Emissionen aller nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgase aus Quellen und des Abbaus solcher Gase durch Senken ein.
Eine Überprüfung der Verpflichtungen für den zweiten Verpflichtungszeitraum ist spätestens 2005 vorgesehen.
Am 31. Mai 2002 ratifizierte die Europäische Union das Protokoll von Kyoto. Dieses Protokoll trat am 16. Februar 2005 nach seiner Ratifizierung durch Russland in Kraft. Mehrere Industriestaaten haben es abgelehnt, das Protokoll zu ratifizieren, darunter die Vereinigten Staaten und Australien.
BEZUG
| Rechtsakt | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
|
Entscheidung 2002/358/EG |
2.5.2002 |
- |
ABl. L 130 vom 15.5.2002 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele von Kyoto (gemäß Artikel 5 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls) [KOM(2009) 630 endg.– Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Der Bericht stellt fest, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Ziele des Protokolls von Kyoto eingehalten haben. Ihre Treibhausgasemissionen haben sich bei gleich bleibendem Wirtschaftswachstum gegenüber dem Bezugsjahr 1990 um 12,5% verringert.
Die Kommission stellt fest, dass sich im Zeitraum von 1990 bis 2007 die Emissionen wie folgt verringert haben:
- 7 % im Energiesektor;
- 11 % bei den industriellen Verfahren (Adipinsäureproduktion und bei der Produktion von Halogenkohlenwasserstoffen und Schwefelhexafluorid);
- 11 % in der Landwirtschaft (aufgrund kleinerer Rinderbestände und des rückläufigen Einsatzes von mineralischem Dünger und Naturdünger,);
- 39 % in der Abfallwirtschaft (aufgrund der geringeren Methan-Emissionen aus kontrollierten Deponien).
Die Kommission macht jedoch auf einen Anstieg der Emissionen von 24 % im Verkehrssektor aufmerksam.
Die Ziele von Kyoto wurden im Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP) und im Emissionshandelssystem der EU umgesetzt.
Die Europäische Union hat eine neue Strategie zur Klimaänderung angenommen. Neue Klima- und Energiemaßnahmen wurden auf den Weg gebracht. Sie betreffen:
- die Verbesserung des Emissionshandelssystems;
- die Senkung der Emissionen in den Sektoren, die nicht von einem Emissionshandelssystem betroffen sind;
- den Bereich erneuerbarer Energien;
- die Kohlenstoffabscheidung und –speicherung, gemäß Richtlinie 2009/31/EG;
- die Kohlendioxidemissionen von Personenkraftwagen;
- die Kraftstoffqualität.
Weitere Maßnahmen haben zur Senkung der Emissionen beigetragen, insbesondere die Verabschiedung der Richtlinie 2008/101/EG zum Luftfahrtsektor und der Richtlinie 2009/33/EG zum Straßentransport. Um die Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 20 % zu senken, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2005: „Bericht über nachweisbare Fortschritte bei der Verwirklichung des Kyoto-Protokolls“ [KOM(2005) 615 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
In dem Bericht wird hervorgehoben, dass die EU, auch wenn das Kyoto-Protokoll erst kürzlich in Kraft getreten ist, bereits bedeutende Fortschritte bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemacht hat. Diese Fortschritte basieren vor allem auf der Umsetzung des Europäischen Programms zur Klimaänderung, sektorspezifischen Maßnahmen (Verkehr, Industrie, Energie, u. a.) und ergänzenden einzelstaatlichen Maßnahmen. Das Kyoto-Ziel einer Senkung der Emissionen um 8 % kann durchaus erreicht werden, wenn die Mitgliedstaaten zusätzliche nationale Maßnahmen treffen und die flexiblen Mechanismen einsetzen. Dieser Bericht, der sich auf die der Kommission im Juni 2005 vorgelegten Informationen stützt, war gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG vorzulegen.
Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2005 – Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung [KOM (2005) 35 endg. - Amtsblatt C 125 vom 21. Mai 2005]
Entscheidung 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls [Amtsblatt L 49 vom 19.2.2004]
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 19. Mai 1999: Vorbereitungen für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls [KOM (1999) 230 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 3. Juni 1998: Klimaänderungen - Zu einer EU-Strategie nach Kyoto [KOM(1998) 353 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Entscheidung Nr. 94/69/EG des Rates vom 15. Dezember 1993 über den Abschluss des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen [Amtsblatt L 33 vom 7.2.1994].



