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Das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES)

Die Europäische Union (EU) richtet das Europäische Erdbeobachtungsprogramm mit dem Namen GMES ein und legt die Regeln für die Durchführung seiner ersten operativen Tätigkeiten im Zeitraum von 2011 bis 2013 fest.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 911/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011-2013).

ZUSAMMENFASSUNG

Das operative Programm GMES baut auf den Forschungsaktivitäten im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) und dem Programm für die GMES-Weltraumkomponente der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) auf.

Anwendungsbereich von GMES

Das Programm GMES umfasst drei Komponenten:

  • eine Dienstkomponente, zur Gewährleistung des Zugangs zu Informationen für folgende sechs Bereiche:
  • eine Weltraumkomponente, zur Gewährleistung einer satellitengestützten Beobachtungstätigkeit in den sechs oben genannten Bereichen;
  • eine In-situ-Komponente zur Gewährleistung einer Beobachtungstätigkeit durch luft-, see- und bodengestützte Einrichtungen in den sechs oben genannten Bereichen.

Erste operative Tätigkeiten von GMES (2011-2013)

Die ersten operativen Tätigkeiten von GMES erstrecken sich auf den Zeitraum von 2011 bis 2013. Sie können operative Maßnahmen in folgenden Bereichen umfassen:

  • Dienstkomponente;
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Annahme der Dienste durch Nutzer;
  • Datenzugang;
  • Unterstützung der In-situ-Datenerhebung;
  • die Weltraumkomponente.

Die Ziele der operativen Maßnahmen sind im Anhang der Verordnung festgelegt.

Organisation

Die Kommission sorgt für die Koordinierung des Programms GMES mit Aktivitäten auf nationaler Ebene, Unionsebene und internationaler Ebene, insbesondere mit GEOSS. Umsetzung und Betrieb von GMES beruhen auf Partnerschaften zwischen der Union, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Weltraumorganisation.

Die Kommission verwaltet die Mittel, die für die in dieser Verordnung vorgesehenen Aktivitäten bereitgestellt werden. Sie sorgt für die Komplementarität und Kohärenz des Programms GMES mit anderen Politikbereichen, Instrumenten und Initiativen der Union, die insbesondere mit Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Kohäsion, Forschung, den europäischen Programmen für globale Satellitennavigationssysteme (GNSS), dem Schutz personenbezogener Daten und dem Gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) usw. zusammenhängen.

Die Kommission stellt sicher, dass die Spezifikationen der Dienste dem Bedarf der Nutzer gerecht werden. Hierzu legt sie einen transparenten Mechanismus zur regelmäßigen Einbeziehung und Konsultierung der Nutzer fest. Darüber hinaus wird sie vom Nutzerforum unterstützt, das sich aus Vertretern von GMES-Nutzern aus dem öffentlichen Sektor zusammensetzt, die von den Mitgliedstaaten ernannt werden.

Die technische Koordinierung und Umsetzung der GMES-Weltraumkomponente wird der ESA übertragen; diese nimmt bei Bedarf die Unterstützung der Europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) in Anspruch.

Die Kommission beauftragt gegebenenfalls sachverständige Einrichtungen der Union oder zwischenstaatliche Organisationen mit der Koordinierung der technischen Umsetzung der GMES-Dienste.

Erbringung von Diensten

Die Kommission trifft geeignete Maßnahmen, um einen wirksamen Wettbewerb bei der Bereitstellung von GMES-Diensten sicherzustellen und die Beteiligung von KMU zu fördern.

Die Bereitstellung von GMES-Diensten ist, soweit zweckmäßig, zu dezentralisieren, um die in den Mitgliedstaaten vorhandenen Bestände an Daten zu integrieren und dadurch Doppelung zu vermeiden.

Finanzierung

Die Finanzausstattung für die operativen Maßnahmen beträgt 107 Mio. EUR für den Zeitraum 2011-2013. Die Mittel werden jährlich von der Haushaltsbehörde genehmigt. Drittländer oder internationale Organisationen können ebenfalls zusätzliche Finanzmittel für das Programm GMES bereitstellen.

Daten- und Informationspolitik im Rahmen von GMES

Mit der Daten- und Informationspolitik für im Rahmen des Programms GMES finanzierte Maßnahmen werden folgende Ziele verfolgt:

  • Förderung der Nutzung und Verbreitung von GMES-Daten und -Informationen;
  • vollständiger und freier Zugang zu den mit den GMES-Diensten gewonnenen Informationen und den mit Hilfe der GMES-Infrastruktur erhobenen Daten vorbehaltlich relevanter internationaler Übereinkünfte, sicherheitsbezogener Beschränkungen und Lizenzbedingungen;
  • Stärkung der Erdbeobachtungsmärkte in Europa im Hinblick auf eine Steigerung von Wachstum und Beschäftigung;
  • Steigerung der Nachhaltigkeit und Kontinuität der Bereitstellung von GMES-Daten und -Informationen;
  • Unterstützung der europäischen Forschungs-, Technologie- und Innovationsgemeinschaften.

Um einen Rahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass die Ziele dieser Politik unter Gewährleistung des Schutzes der gewonnenen Informationen erreicht werden, kann die Kommission folgende Maßnahmen erlassen:

  • Maßnahmen zur Festlegung der Bedingungen für die Registrierung und Lizenzierung von GMES-Nutzern;
  • Maßnahmen zur Festlegung von Kriterien für die Beschränkung des Zugangs zu den mit den GMES-Diensten gewonnenen Informationen und den mit Hilfe der GMES-Infrastruktur erhobenen Daten.

GMES-Ausschuss

Die Kommission wird von dem GMES-Ausschuss unterstützt. Dieser kann in besonderen Zusammensetzungen zusammentreten, um spezielle Angelegenheiten zu behandeln, insbesondere Sicherheitsangelegenheiten (der Sicherheitsausschuss).

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 911/2010

9.11.2010

-

ABl. L 276 vom 20.10.2010

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 28. Oktober 2009 Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) – Herausforderungen und nächste Schritte für die Weltraumkomponente [ KOM(2009) 589 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 11. Dezember 2008: Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES): für einen sichereren Planeten [ KOM(2008) 748 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 10. November 2005: Globale Überwachung von Umwelt und Sicherheit (GMES): Vom Konzept zur Wirklichkeit [ KOM(2005) 565 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Copernicus und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 911/2010[(COM/2013/0312 final) -Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Copernicus ist die neue Bezeichnung des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms GMES (Global Monitoring for Environment and Security - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung). Diese neue Verordnung, die ab dem 1. Januar 2014 in Kraft treten sollte, soll eine klarere Festlegung der Steuerung des Programms und insbesondere der Rolle der Kommission sowie der Programmziele und der Indikatoren, die eine wirksame Überwachung der Umsetzung des Programms ermöglichen, sicherstellen. Die für das Programm Copernicus vorgesehene Finanzausstattung für den Zeitraum 2014-2020 beträgt maximal 3,786 Mrd. EUR zu Preisen von 2011.

Letzte Änderung: 28.02.2014

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