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Überprüfung der Umweltpolitik - 2008

Der Bericht zur Überprüfung der Umweltpolitik 2008 legt über die im Laufe des Jahres 2008 erzielten Fortschritte der Europäischen Union (EU) Rechenschaft ab und untersucht die anstehenden Herausforderungen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 24. Juni 2009 – Überprüfung der Umweltpolitik [KOM(2009) 304 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Umweltpolitik steht an der Spitze der politischen Agenda. Eine Umweltaspekte integrierende Politik kann der Europäischen Union (EU) aus der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise heraushelfen, die den europäischen Kontinent im Jahr 2008 heimgesucht hat, indem sie das Fundament für ein kohlenstoffarmes und ressourceneffizientes Wachstum legt.

In dieser Mitteilung berichtet die Kommission über die Kernpunkte der EU-Umweltpolitik im Jahr 2008. Sie weist insbesondere auf die Fortschritte in den vier prioritären Bereichen des sechsten Umweltaktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft hin: Klimawandel, biologische Vielfalt, Umwelt und Gesundheit sowie nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Abfalls.

Die Bekämpfung des Klimawandels war Gegenstand einer Reihe von Legislativvorschlägen im Dezember 2008, die die Grundlage des Klima- und Energiepakets bildeten, in dem sich die EU verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 gemessen an den Werten von 1990 um 30 % zu verringern, wenn andere Industrieländer vergleichbare Reduktionen zusagen, bzw. um mindestens 20 %, wenn dies nicht der Fall sein wird. Dieses Paket soll das Emissionshandelssystem der EU (EHS) verbessern und weitere Treibhausgase und Sektoren einbeziehen. Zudem umfasst es einen Vorschlag zur Förderung erneuerbarer Energien und einen weiteren zur sicheren Anwendung von Technologien für die CO2-Abscheidung und -Speicherung.

Neben dem Klimaschutz- und Energiepaket hat die EU weitere Klimaschutzmaßnahmen ergriffen, um die CO2-Emissionen bei Neuwagen zu verringern und die Kraftstoffqualität zu verbessern.

Der anlässlich der Klima-Konferenz von Poznan im Dezember 2008 festgelegte Verhandlungsplan sollte auf der UN-Klimakonferenz im Dezember 2009 in Kopenhagen zu einem globalen Übereinkommen führen. Dieses Übereinkommen soll das Kyoto-Protokoll ersetzen, das 2012 abläuft.

Angesichts des Verlustes der Biodiversität, setzte die EU im Rahmen ihres Aktionsplans ihre Bemühungen fort, den Verlust der Biodiversität bis 2010 einzudämmen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörte die Erweiterung des Natura-2000-Netzes um neue Schutzgebiete in Bulgarien und Rumänien sowie die Bekämpfung invasiver Arten durch die Vorlage strategischer Optionen wie ein europaweites Frühwarnsystem zur Meldung neuer und sich ausbreitender Arten.

2008 gab es zwei Initiativen zum weltweiten Schutz der Wälder, die zum Klimaschutz beitragen und den Verlust der Biodiversität eindämmen. Dabei handelte es sich zum einen um eine Verordnung, die den Markt für Holz und Holzerzeugnisse in Europa regelt, und zum anderen um eine Mitteilung, die die Vorschläge der Kommission zur Bekämpfung der Abholzung tropischer Wälder enthält.

Künftige Schwerpunkte der Arbeit werden der Schutz der biologischen Vielfalt in Tiefseegebieten im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und der Internationalen Walfang-Kommission sein sowie das Verbot von Produkten, die von Robben stammen, die unter Missachtung der Tierschutzvorschriften getötet wurden.

Im Bereich Umwelt und Gesundheit war das Jahr 2008 durch das Inkrafttreten der REACH-Verordnung gekennzeichnet, die die Sicherheitsvorschriften für chemische Stoffe, die in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, verstärken soll. Weitere Maßnahmen wurden in Bezug auf gefährliche Stoffe und Quecksilber ergriffen. Die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft ist im Juni in Kraft getreten. Die Kommission hat Initiativen zur Nachhaltigkeit des Verkehrs und zur Senkung der Industrieemissionen vorgelegt.

2009 werden sich die Aktivitäten im Bereich Umwelt und Gesundheit auf die Überarbeitung der Richtlinie über Biozid-Produkte und auf die Festlegung neuer Normen für Kraftfahrzeugemissionen konzentrieren, um diese mit der REACH-Verordnung in Einklang zu bringen.

In Bezug auf die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Abfälle sorgte die EU für den Schutz des Wasserkreislaufs (Oberflächengewässer und Meeresgewässer), die Förderung von Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion (umweltgerechte Gestaltung und Umweltzeichen) und die Verbesserung der Verwertung von Abfällen (Abwrackung von Schiffen, Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Bioabfälle).

Für 2009 plant die EU die Einrichtung eines Systems zur Überprüfung von Umwelttechnologien, um das Vertrauen der Käufer in die Leistung neuer Umwelttechnologien zu stärken.

2008 wurden durch die Einrichtung von Programmen zur verbesserten Umsetzung der europäischen Umweltvorschriften Fortschritte bei der Vereinfachung der Umweltvorschriften erzielt. Die Kommission beabsichtigt, mithilfe einer breiten Palette von Instrumenten (z. B. durch den gezielten Einsatz von EU-Mitteln und bessere Heranführungshilfen für Bewerberländer) Gesetzesverstöße zu verhindern.

Hintergrund

Dieser jährliche Tätigkeitsbericht stellt einen Beitrag zum Lissabon-Prozess und zur europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung, in deren Mittelpunkt die Umwelt steht, dar.

Letzte Änderung: 26.10.2009

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