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Küstengebiete: Raumordnung und integrierte Verwaltung

Die Europäische Union empfiehlt den Mitgliedstaaten einen strategischen und integrierten Ansatz für die Verwaltung ihrer Küstengebiete. Zu diesem Zweck schafft sie die Grundlage für einen solchen Ansatz ausgehend vom Schutz der Küstengebiete, deren wirtschaftlicher und soziokultureller Entwicklung sowie einer Koordination der verschiedenen Bereiche. Außerdem werden eine Reihe von Grundprinzipien, eine Bestandsaufnahme und nationale Strategien empfohlen.

RECHTSAKT

Empfehlung 2002/413/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2002 zur Umsetzung einer Strategie für ein integriertes Management der Küstengebiete in Europa [Amtsblatt L 148 vom 6.6.2002].

ZUSAMMENFASSUNG

Aufgrund der Bedeutung der Küstengebiete für Europa empfiehlt die Europäische Union (EU) den Mitgliedstaaten, einen strategischen Ansatz für das Management dieser Gebiete zu wählen, der auf Folgendem basiert:

  • Schutz der Küstengebiete;
  • Anerkennung der Gefahren, die den Küstengebieten infolge der Klimaänderungen drohen;
  • Umsetzung von Küstenschutzmaßnahmen einschließlich des Schutzes von Küstensiedlungen und ihres Kulturerbes;
  • nachhaltig günstige Bedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigungslage;
  • ein funktionierendes soziokulturelles System;
  • Bereitstellung von Flächen für Erholungszwecke oder aus ästhetischen Gründen;
  • Förderung des Zusammenhalts der isolierten Küstengemeinden;
  • bessere Koordinierung der Maßnahmen.

Die Mitteilung KOM(2000) 547 endg. der Kommission aus dem Jahr 2000 bietet eine weiter gehende Analyse der Probleme im Zusammenhang mit der Verwaltung der Küstengebiete. Ebenso wie in der Mitteilung wird auch in der Empfehlung unterstrichen, dass es wichtig ist, bei der Verwaltung der Küstengebiete einer Reihe von Grundsätzen zu folgen. Dabei geht es darum, eine umfassende thematisch und geographisch globale Betrachtungsweise zu verfolgen, die langfristig ausgerichtet ist, die örtlichen Besonderheiten berücksichtigt und Anpassungen ermöglicht. Was die Akteure anbelangt, so sollten alle interessierten Parteien von den zuständigen Verwaltungsinstanzen auf den unterschiedlichen Ebenen miteinbezogen und unterstützt werden. Der Einsatz einer Kombination von Instrumenten sollte schließlich die Kohärenz stärken.

Parallel dazu empfiehlt die EU den Mitgliedstaaten, eine umfassende nationale Bestandsaufnahme durchzuführen, um zu untersuchen, welche Hauptakteure, Gesetze und Institutionen in allen Sektoren und auf allen Ebenen Einfluss auf das Management ihrer Küstengebiete haben. Danach sollte eine nationale Strategie vorgeschlagen werden.

Die Union ist der Auffassung, dass diese Strategien auf die spezifischen Bedingungen in den betreffenden Küstengebieten ausgerichtet oder Teil eines geografisch weiter gefassten Programms sein könnten. In jedem Fall sollten die nationalen Strategien die Aufgaben der verschiedenen Verwaltungsakteure, die Instrumente sowie die Verfahren und die Verbreitung der Informationen definieren und festlegen. Genauer gesagt müssten diese die Rolle der Verwaltungsakteure und ihre Koordinierungsaufgaben definieren, um eine angemessene Kontrolle und Kohärenz der Maßnahmen zu gewährleisten sowie die Rechtsvorschriften zu verstärken, die sich gleichzeitig auf die Meeres- und die Landbereiche der Küstengebiete beziehen. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Förderung der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Verwaltung sowie Quellen für die dauerhafte Finanzierung identifiziert werden.

Was die Instrumente angeht, so sollten die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung ihrer Strategien folgende Punkte berücksichtigen:

  • nationale Strategien, um unter anderem die Überwachung einer weiteren Verstädterung und der Nutzung nichtstädtischer Gebiete sicherzustellen und gleichzeitig die natürlichen Merkmale der Küstenumwelt zu wahren;
  • Grunderwerbsmechanismen und Nutzungen für den Gemeingebrauch, um den öffentlichen Zugang für Freizeitzwecke unbeschadet des Schutzes empfindlicher Gebiete sicherzustellen;
  • vertragliche oder freiwillige Vereinbarungen mit Küstengebietnutzern;
  • Nutzung wirtschaftlicher und steuerlicher Vorteile;
  • Nutzung von Mechanismen der regionalen Entwicklung.

Außerdem sollten die Strategien Mechanismen enthalten, mit denen sich die vollständige und aufeinander abgestimmte Umsetzung und Anwendung der Politiken und Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, die sich auf Küstengebiete auswirken, gewährleisten lässt, sowie angemessene Systeme für die Überwachung und die Verbreitung einschlägiger Informationen in der Öffentlichkeit. Es wäre ebenfalls wünschenswert zu klären, wie durch geeignete einzelstaatliche Programme für die Aus- und Fortbildung die Umsetzung der Grundsätze des integrierten Managements der Küstengebiete unterstützt werden kann.

Um grenzübergreifende Probleme zu lösen, rät die Empfehlung zur Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, auch mit an demselben Regionalmeer gelegenen Drittstaaten. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit den Gemeinschaftsorganen und anderen Interessengruppen ist darüber hinaus notwendig, um die Notwendigkeit der Einrichtung eines europäischen Forums der Küstenakteure zu prüfen.

Für 2006 sieht die Empfehlung vor, dass die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht vorlegen, der u. a. die Ergebnisse der nationalen Bestandsaufnahme, die nationale Strategie, eine Zusammenfassung der getroffenen Maßnahmen und eine Bewertung enthält. Die genannte Empfehlung sollte im selben Jahr überprüft werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission vom 7. Juni 2007 über die Bewertung des integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) in Europa [KOM(2007) 308 endg. - Amtsblatt C 191 vom 17.8.2007].

Die Kommission hebt den positiven Einfluss der Empfehlung hervor. Die meisten Küstenstaaten haben Strategien für die Bewirtschaftung der Küstengebiete angenommen; es bedarf allerdings steter Bemühungen zur Umsetzung dieser Strategien in die Praxis, besonders im Hinblick auf die Finanzierung und die Indikatoren. Prioritäre Themen für den stärkeren Ausbau dieser Bewirtschaftung sind die Anpassung an den Klimawandel und dessen Risiken sowie die Wahrnehmung unterschiedlicher Interessen in Verbindung mit dem Küstengebiet und den Meeresgebieten. Die Kommission wirkt zudem koordinierend, um Kohärenz und Synergie zwischen Maßnahmen und Instrumenten zu sichern, die auf die Küstengebiete einwirken.

Letzte Änderung: 01.10.2007

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