Lärmbelästigung
Lärm mindert nicht nur die Lebensqualität, sondern beeinträchtigt, wenn der Lärmpegel bestimmte Schwellen überschreitet, auch die Gesundheit der Bürge¬rinnen und Bürger. Laut der Europäischen Umweltagentur kann es zu solchen Gesundheitsbeeinträchtigungen ab einem Schalldruckpegel von 60 Ldn dB(A) kommen. Zusätzlich zu den Abhilfemaßnahmen für spezifische Lärmquellen hat die Europäische Union im Jahr 2002 eine Richtlinie erlassen, die ein allgemeines Konzept für die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm enthält.



