EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Fischerei

1) ZIEL

Verbesserung oder Erhaltung der biologischen Vielfalt und Verhinderung ihrer Verringerung durch Fischerei und Aquakultur.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission vom 27. März 2001 an das Europäische Parlament und den Rat „Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Fischerei (Teil IV)"

3) INHALT

Die genannte Mitteilung bildet den Teil IV der Mitteilung der Kommission vom 27. März 2001 über Aktionspläne zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für die Gebiete Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Landwirtschaft, Fischerei sowie Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Dieser Teil ist speziell der Fischerei gewidmet.

Einleitung

Während der letzten Jahrzehnte sind die Arten und ihre Lebensräume, die Ökosysteme und die Gene (d.h. die biologische Vielfalt) weltweit immer rascher zurückgegangen oder verschwunden. Dieser Verlust an biologischer Vielfalt ist sehr bedauerlich und wird sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken, da sie die Grundlage für Nahrung, Fasern, Getränke, Medikamente und industrielle Verfahren sowie für die Fischzucht und die Landwirtschaft darstellt, von denen unser Leben abhängt.

Im Februar 1998 hatte die Kommission eine Mitteilung über eine Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt herausgegeben. Diese Strategie sah bereits spezielle Aktionspläne für verschiedene Sektoren vor. Die heutige Mitteilung enthält Aktionspläne für den Schutz der natürlichen Ressourcen, die Landwirtschaft, die Fischerei sowie die Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Die Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und diese Aktionspläne verdeutlichen das Bestreben der Europäischen Union, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und die Umweltbelange auch auf anderen Gebieten der Politik und in anderen Tätigkeitsbereichen zu berücksichtigen.

Die Durchführung der Aktionspläne und die Beurteilung ihres Erfolgs sollen anhand von Indikatoren überwacht werden, die die Kommission noch mit Hilfe der Mitgliedstaaten, der Wissenschaftler und der betroffenen Organisationen festlegen muss. Diese werden dann an Ort und Stelle abgelesen und miteinander verglichen.

Der Vermittlungsmechanismus der Europäischen Gemeinschaft (EC-CHM) ist ein wertvolles Forum für den Austausch von Informationen über die biologische Vielfalt. Er müsste stärker unterstützt und ausgebaut werden.

Die Kommission bemüht sich zur Zeit festzustellen, welcher Forschungsbedarf zur Erhaltung der biologische Vielfalt besteht, um diesen dann in ihrem sechsten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung zu berücksichtigen.

Die Kommission beabsichtigt, einen Fachausschuss für biologische Vielfalt zu gründen, der die Informationen weitergeben und nach möglichen Ergänzungen europäischer und nationaler Maßnahmen suchen soll. NRO, Industrie, Verbände und alle Interessenten sollen als Beobachter an den Ausschusssitzungen teilnehmen können.

Auch wenn die Auswirkungen der Fischerei auf die biologische Vielfalt nicht in vollem Umfang bekannt sind, wurden in der Mitteilung vom 14. Juli 1999 über die Bestandsbewirtschaftung und den Schutz der Meeresumwelt [KOM (1999) 363] die Wechselwirkungen zwischen Fischerei und Umwelt dargelegt und eine strategische Gemeinschaftsgrundlage für die nachhaltige Nutzung der Bestände und der biologischen Vielfalt vorgeschlagen.

Schwerpunkte

Der Aktionsplan zur Erhaltung oder Wiederherstellung der biologischen Vielfalt setzt im Hinblick auf die Fischerei und die Aquakultur folgende Schwerpunkte:

  • Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Fischbestände,
  • Unterstützung der Fangmengenkontrolle und technischer Maßnahmen im Hinblick auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischbestände,
  • Verringerung der Fischereiauswirkungen auf Nichtzielarten sowie die Küsten- und Meeresökosysteme,
  • Vermeidung von Aquakulturverfahren, die den Erhalt der Lebensräume gefährden.

Dieser Aktionsplan dürfte zur Anwendung des Vorsorgeprinzips führen, wie es in der Kommissionsmitteilung vom Dezember 2000 „Anwendung des Vorsorgeprinzips und der mehrjährigen Mechanismen zur Festsetzung der TAC" definiert ist [KOM 2000 (803].

In dieser Mitteilung werden neben technischen Maßnahmen auch Maßnahmen zur Einschränkung des Fischfangs und zur Intensivierung der Forschung und der Überwachung vorgeschlagen.

In Bezug auf die Aquakultur werden in der Mitteilung Maßnahmen zur Verringerung der Umweltauswirkungen, zur Beschränkung der Einführung nicht heimischer, überhandnehmender Arten, zum Schutz der Tiergesundheit und zur Förderung der einschlägigen Forschung vorgeschlagen.

Sonstiges

Aus- und Weiterbildung sind ebenso wie Aufklärung und Information unverzichtbare Begleitmaßnahmen einer erfolgreichen Durchführung dieses Aktionsplans. Die Kommission schlägt Folgendes vor:

  • Informationskampagnen und andere Aufklärungsmaßnahmen,
  • eine Mitteilung über die Anwendung des Vorsorgeprinzips in der Bestandsbewirtschaftung,
  • fachliche Weiterbildung mit dem Ziel einer besseren Schonung der Ökosysteme,
  • Erweiterung der Überwachungs- und Prüfkapazitäten.

Der Prozess, der 2002 zu einer neuen gemeinsamen Fischereipolitik führen soll, bietet eine gute Gelegenheit, auf die in diesem Plan angeschnittenen Fragen zurückzukommen und neue Maßnahmen in die Wege zu leiten oder die bereits getroffenen zu intensivieren.

Anhang II zeigt die in der Mitteilung vorgeschlagenen Ziele, Maßnahmen und Instrumente mit dem jeweiligen vorläufigen Zeithorizont für die Durchführung.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt

5) zeitpunkt des inkrafttretens

Entfällt

6) quellen

KOM (2001) 162 endg.Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission

Letzte Änderung: 08.08.2001

Top