Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt
Die zunehmende Verstädterung und der Bau von Infrastrukturen, die ungehemmte Nutzung der natürlichen Ressourcen, die unterschiedlichsten Formen von Umweltverschmutzung sowie das Vordringen exotischer Tier- und Pflanzenarten in die einheimischen Ökosysteme fügen der biologischen Vielfalt enormen Schaden zu. Auf dem europäischen Kontinent sind 42 % der Säugetierarten, 15 % der Vogelarten und 52 % der Süßwasserfischarten in ihrer Existenz erheblich bedroht oder stehen bereits kurz vor ihrem endgültigen Verschwinden. Um die biologische Vielfalt zu bewahren und das Aussterben zahlreicher Tier- und Pflanzenarten verhindern, hat die Europäische Union unter dem Namen „Natura 2000“ - ein ausgedehntes Netz von ökologischen Schutzgebieten geschaffen. Darüber hinaus hat sie die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu einem der Hauptziele ihres sechsten Umweltaktionsprogramms gemacht.
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BIOLOGISCHE VIELFALT
- Stratégie de la biodiversité pour 2020 (FR)
- Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen VielfaltArchiv
- Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Bereich der Naturressourcen
- Aktionsplan für die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft
- Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der FischereiArchiv
- Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit
- Übereinkommen von Bern
- Übereinkommen von Rio de Janeiro über die biologische Vielfalt
- NUTZUNG VON NATÜRLICHEN RESSOURCEN
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FAUNA UND FLORA
- Natürliche Lebensräume (Natura 2000)
- Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
- Gefährdete wild lebende Tier- und Pflanzenarten (CITES)
- Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis
- Erhaltung der wandernden Tierarten - Übereinkommen von Bonn
- Haltung wild lebender Tiere in Zoos
- Schutz von Versuchstieren
- Schutz von Versuchstieren
- Schutz der Wale gegen unbeabsichtigten Fang
- Schutz bestimmter Robbenarten
- Internationales Delphinschutzprogramm
- Walfang
- Schutz empfindlicher Tiefseeökosysteme vor Grundfischerei
- Destruktive Praktiken der Hochseefischerei und Schutz empfindlicher Tiefseeökosysteme
- Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur
- Bekämpfung invasiver Arten
- Humane Fangnormen
- Übereinkommen zum Schutz der Alpen
- Verbot des Handelns mit Katzen- und Hundefellen
- Handel mit Robbenerzeugnissen
- WÄLDER
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GENETISCH VERÄNDERTE ORGANISMEN
- Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen (GVM) in geschlossenen Systemen
- Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO)
- Grenzüberschreitende Verbringung genetisch veränderter Organismen
- Neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten
- Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen (GVO)
- Lebens- und Futtermittel (GVO)



