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Bekämpfung invasiver Arten

In Europa gibt es etwa 11.000 nichtheimische Arten, von denen sich 10 bis 15 % negativ auf Wirtschaft und Umwelt auswirken dürften. Die Kosten für die durch diese Arten verursachten Schäden und die Maßnahmen zur Bekämpfung belaufen sich innerhalb der Europäischen Union (EU) jährlich auf schätzungsweise 12 Mrd. Euro. Die Kommission hat eine Reihe von Optionen zur Vorbereitung einer Strategie vorgelegt, mit der dieses Problem, das eine der Hauptbedrohungen für die biologische Vielfalt darstellt, bekämpft werden kann.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 3. Dezember 2008 - Hin zu einer EU-Strategie für den Umgang mit invasiven Arten [KOM(2008) 789 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die sogenannten invasiven Arten sind Tiere oder Pflanzen, die sich in Gebieten etabliert haben, die nicht ihren natürlichen Lebensraum darstellen und zur Bedrohung geworden sind. Diese nichtheimischen Arten können Ökosystemen, Nutzpflanzen, der örtlichen Ökologie, der menschlichen Gesundheit und der Wirtschaft ernsthaft schaden.

Die Haupteinschleppungswege für invasive Arten sind direkt oder indirekt mit dem Handel und Transport verbunden. Der Klimawandel und die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume fördern ihre Verbreitung. Die Europäische Union (EU) verfügt derzeit über keine spezifischen Instrumente zur Bekämpfung dieses Phänomens.

Auf internationaler Ebene hat die Kommission einen Dreistufenansatz vorgesehen, der Maßnahmen empfiehlt, die auf folgenden Schwerpunkten beruhen:

  • Verhütung, um die durch den Handel verursachte Einschleppung einzudämmen, was vor allem verstärkte Grenzkontrollen erfordert;
  • Früherkennung und schnelle Tilgung, was Überwachungs- und Schnnellwarnsysteme erfordert;
  • Bekämpfung und/oder Eindämmung, wenn die invasive Art bereits etabliert ist, was die Umsetzung koordinierter Maßnahmen erfordert.

Die geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere die Pflanzenschutzrichtlinie, das Tierseuchenrecht und die CITES-Verordnung sowie bestimmte Programme bieten bereits Instrumente zur Bekämpfung der Bedrohung, die invasive Arten darstellen, aber die nur teilweise existierenden Regelungen erschweren ein koordiniertes Vorgehen.

Es gibt vier politische Optionen, um das Problem biologischer Invasionen in der EU zu bewältigen:

  • Business-as-usual : wenn nichts unternommen wird, werden sich die invasiven Arten weiterhin etablieren und es ist damit zu rechnen, dass die damit verbundenen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen und Kosten zunehmen werden;
  • Optimierung existierender Rechtsinstrumente und freiwillige Maßnahmen: die geltenden rechtlichen Verpflichtungen blieben dieselben, aber die Akteure würden das Problem der invasiven Arten proaktiv im Rahmen geltender Rechtsvorschriften in Angriff nehmen. Allerdings ist nach Ansicht der Kommission zu befürchten, dass die Mitgliedstaaten jeweils sehr unterschiedlich vorgehen würden;
  • Anpassung existierender Vorschriften: diese Option entspricht der vorstehenden, sieht jedoch Änderungen der Pflanzenschutz- und Tiergesundheitsvorschriften vor, um mehr invasive Arten zu erfassen;
  • Schaffung eines spezifischen EU-Rechtsinstruments: diese Option wäre für die Mitgliedstaaten mit der Verpflichtung verbunden, Grenzkontrollen vorzunehmen und Informationen über invasive Arten auszutauschen. Nach Ansicht der Kommission ist diese Option die wirksamste.

Gleichzeitig müssten verschiedene horizontale Fragen im Zusammenhang mit invasiven Arten angegangen werden. Daher ist es wichtig, Bürger, Behörden und Industrien für dieses Problem zu sensibilisieren, die Forschungsarbeiten zu intensivieren, um die Risiken besser zu verstehen, und auf bilateraler Ebene mit Drittländern tätig zu werden, vor allem im Rahmen der Entwicklungspolitik.

Hintergrund

Die Bekämpfung invasiver Arten ist Bestandteil des Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, der bestätigt, dass eine globale Strategie auf EU-Ebene notwendig ist, um die Auswirkungen dieser Arten auf die biologische Vielfalt in Europa einzudämmen. Die Kommission hat die Absicht, 2010 einen diesbezüglichen Vorschlag vorzulegen.

Letzte Änderung: 30.01.2009

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