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Anwendung des Umweltrechts der Gemeinschaft im Jahr 2004

Gegenstand der Studie ist die Kontrolle der Anwendung des Umweltrechts der Gemeinschaft im Jahr 2004.

RECHTSAKT

Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission vom 17. August 2005: „Sechster Jahresbericht über die Durchführung und Durchsetzung des Umweltrechts der Gemeinschaft 2004" [SEC(2005) 1055 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

1. Die Umsetzung des Umweltrechts der Gemeinschaft verbessert sich weiter. Dies wird belegt durch die geringere Zahl der eingegangenen Beschwerden und der von der Kommission im Jahr 2004 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren im Umweltsektor.

2. Im Jahr 2004 gingen bei der Kommission 336 neue Beschwerden ein, und sie hat 583 neue Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, was einen erheblichen Rückgang im Vergleich zu den Zahlen des Jahres 2003, nämlich 505 beziehungsweise 693, darstellt. Trotz dieses Rückgangs ist die Umwelt nach wie vor der Sektor mit der höchsten Zahl an laufenden Verfahren.

3. Insgesamt umfasst die Studie 173 Fälle, in denen die Umweltrichtlinien nicht rechtzeitig umgesetzt wurden (Nichtmitteilung), 103 Fälle, in denen Richtlinien nicht korrekt umgesetzt wurden (Nichtübereinstimmung), und 294 Fälle, in denen die Mitgliedstaaten gegen bestimmte Verpflichtungen, die sich aus den Richtlinien ergeben, verstoßen haben (mangelhafte Anwendung). Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Fristen für die Vorlage bestimmter Pläne, die Übermittlung von Daten oder die Ausweisung von Schutzgebieten nicht eingehalten wurden.

4. Wie im Vorjahr sind die Bereiche Natur, Abfall, Wasser und Umweltverträglichkeitsprüfungen am stärksten von Vertragsverletzungsverfahren betroffen. Die Fälle verteilen sich wie folgt:

  • Die Nichtmitteilung von Informationen kommt am häufigsten in den Bereichen Luft und Abfall vor.
  • Nichtübereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht findet sich in erster Linie in den Bereichen Umweltverträglichkeitsprüfungen, Abfall, Wasser und Natur.
  • Die mangelhafte horizontale Anwendung betrifft vorwiegend die Bereiche Wasser, Abfall und Natur.

5. Nach dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004 sandte die Kommission an acht von ihnen im Dezember 2004 Mahnschreiben; Lettland und Litauen hatten zu diesem Zeitpunkt bereits alle ihre Maßnahmen zur Umsetzung des Besitzstands der Gemeinschaft im Umweltbereich mitgeteilt.

6. Neben den Klagen wegen Nichtübereinstimmung, Nichtmitteilung oder mangelhafter Anwendung hat die Kommission auch andere Vorgehensweisen angewandt, um die korrekte Durchführung des Umweltrechts der Gemeinschaft durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Es handelt sich insbesondere um proaktive Maßnahmen wie Leitlinien und Texte zur Auslegung, Maßnahmen zur Kontrolle der Befolgung der Rechtsvorschriften, beispielsweise Jahresberichte und Erhebung von Schlüsseldaten, sowie um die Suche nach den am besten geeigneten Lösungen (auf den Ebenen der Strategie, der Effizienz und der Koordinierung) für die Erreichung der durch die Rechtsvorschriften festgelegten Ziele im Umweltbereich.

Freier Zugang zu Informationen

7. Die Kommission hat eine mit Gründen versehene Stellungnahme in Bezug auf Frankreich wegen Missachtung des Urteils des Gerichtshofs abgegeben, der Frankreich wegen Nichtbefolgung der Richtlinie 90/313/EWG über den Zugang zu Informationen verurteilte. Sie hat ferner die gegen manche Mitgliedstaaten wegen mangelhafter Anwendung dieser Richtlinie eingeleiteten Verfahren fortgeführt.

Umweltverträglichkeitsprüfung

8. Der Gerichtshof hat das Vereinigte Königreich wegen unvollständiger Umsetzung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten verurteilt. Ferner gibt es nach wie vor Probleme hinsichtlich der Nichtübereinstimmung einzelstaatlicher Maßnahmen mit dieser Richtlinie und wegen mangelhafter Anwendung dieser Richtlinie. Die Kommission hat zudem mit Gründen versehene Stellungnahmen abgegeben und hat beschlossen, Spanien und Italien an den Gerichtshof zu verweisen. Zudem hat der Gerichtshof Urteile wegen nicht ordnungsgemäßer Anwendung der Richtlinie durch die einzelstaatlichen Behörden erlassen. Es ist anzumerken, dass die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme spätestens am 21. Juni 2004 hätte umgesetzt werden müssen.

Luft

9. Die Kommission hat eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 und der Richtlinie 2002/3/EG über Ozon abgeschlossen. Ferner hat die Kommission Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Errichtung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten eingeleitet, die spätestens am 31. Dezember 2003 hätte umgesetzt werden müssen. Ferner sind Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit anderen Richtlinien über spezielle Luftschadstoffe eingeleitet oder fortgeführt worden.

Wasser

10. Die Kommission hat mehrere Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die bis Dezember 2003 hätte erfolgen müssen, eingeleitet. Dagegen werden zwar einige Verfahren gegen Mitgliedstaaten wegen mangelhafter Anwendung der Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer fortgesetzt, mehrere Mitgliedstaaten halten aber fast vollständig die von der Richtlinie vorgeschriebenen Qualitätsnormen und Kontrollanforderungen ein. Ferner haben inzwischen alle Mitgliedstaaten die Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch umgesetzt. Diese Richtlinie hat die Richtlinie 80/778/EWG ersetzt, zu der noch einige Verfahren anhängig sind. Es sind mehrere Verfahren aufgrund der Verurteilung einiger Mitgliedstaaten wegen mangelhafter Anwendung der Richtlinien 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser und 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat eingeleitet worden.

Natur

11. Um eine bessere Anwendung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten zu ermöglichen, hat die Kommission im August 2004 einen Leitfaden zu den Jagdbestimmungen veröffentlicht. Bezogen auf die Richtlinie über die wild lebenden Vogelarten und die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen bestehen noch gewisse Probleme hinsichtlich der Nichtübereinstimmung ihrer Umsetzung. Die Mehrzahl der im Zusammenhang mit diesen beiden Richtlinien auftretenden Probleme betrifft jedoch ihre mangelhafte Anwendung, insbesondere auf der Ebene der Ausweisung von besonderen Schutzgebieten und Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie auf der Ebene der besonderen Schutzregelung und der geschützten Arten. Ferner sind Deutschland und Italien wegen Nichtumsetzung bestimmter Vorschriften der Richtlinie über die Haltung wild lebender Tiere in Zoos verurteilt worden.

Chemikalien und Biotechnologie

12. Es wurden mehrere Verfahren abgeschlossen, insbesondere gegen Frankreich wegen Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinien 2001/59/EG und 98/8/EG sowie wegen Nichtübereinstimmung des einzelstaatlichen Rechts mit der Richtlinie 86/609/EWG über den Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Ferner hat die Kommission die gegen Belgien, Spanien und Luxemburg angestrengten Verfahren im Zusammenhang mit der Richtlinie 98/81/EG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen abgeschlossen. Der Gerichtshof hat seinerseits sechs Länder wegen Nichtmitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt verurteilt.

Abfall

13. Es wurden Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Anwendung der Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EWG eingeleitet, und der Gerichtshof hat mehrere Länder aus diesem Grund verurteilt, insbesondere im Zusammenhang mit Einzeldeponien und der Abfallbewirtschaftungsplanung. Der Gerichtshof hat sich auch im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren zu bestimmten Fragen der Auslegung der Rahmenrichtlinie geäußert, insbesondere in Bezug auf die Begriffsbestimmung von Abfällen und den Inhalt der von den Mitgliedstaaten zu erarbeitenden Pläne. In Bezug auf eine Reihe von Gemeinschaftstexten bestehen nach wie vor Probleme hinsichtlich der Nichtübereinstimmung und/oder der mangelhaften Anwendung, beispielsweise in Bezug auf die Richtlinie über Altöl, die Richtlinie über gefährliche Abfälle, die Verordnung über die Verbringung von Abfällen, die Richtlinie über Verpackungsabfälle, die Richtlinie über die Beseitigung von PCB und PCT sowie die Richtlinie über Abfalldeponien. Überdies haben Probleme hinsichtlich der Nichtmitteilung zur Verurteilung mehrerer Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Richtlinien über Altfahrzeuge und die Verbrennung von Abfällen geführt.

Umwelt und Industrie

14. Die Kommission hat ihre Klagen wegen Nichtübereinstimmung mit der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) fortgeführt. Ferner ist die Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG in einigen Mitgliedstaaten noch unvollständig oder nicht ordnungsgemäß.

EU-Netz für die Anwendung und Durchsetzung des Umweltrechts

15. Das IMPEL-Netz (EN) ist ein informelles Netz der Umweltbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission. Oberstes Ziel dieses Netzes ist es, den notwendigen Antrieb für eine wirksame Anwendung des Umweltrechts der Gemeinschaft zu schaffen. Im Jahr 2004 hat der Abschlussbericht über das erste IMPEL-Projekt zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen über Seehäfen bei den zuständigen Behörden und den Medien starkes Interesse geweckt: Das Projekt, dessen Ziel eine Vereinheitlichung der Inspektionsmaßnahmen in den sechs teilnehmenden Häfen ist, hat zur Schaffung eines Kontaktnetzes zur Verstärkung der Inspektionen, zur Identifizierung nicht konformer Schiffe und zur Erkennung der Notwendigkeit einer verstärkten Strategie im Bereich der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen geführt. Überdies ist die Zusammenarbeit von IMPEL mit anderen Netzen fortgeführt worden, und im Verlauf dieses Jahres sind im Rahmen von IMPEL mehrere Berichte veröffentlicht worden.

Letzte Änderung: 08.09.2005

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