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Allgemeine Bestimmungen

Umwelt

Das im Juli 2002 verabschiedete sechste Umweltaktionsprogramm legt die Prioritäten der Europäischen Union im Umweltbereich bis zum Jahr 2010 fest. Dabei werden vier prioritäre Maßnahmenfelder ausgewiesen: Bekämpfung des Klimawandels, Natur und biologische Vielfalt, Umwelt und Gesundheit sowie nachhaltige Nutzung der natür¬lichen Ressourcen und Abfallwirtschaft. Leitprinzipien für die EU-Umweltpolitik sind der Vorsorgegrundsatz und das Verursacherprinzip. Für die wirksame Umsetzung ist die Umweltpolitik im Übrigen mit zahlreichen institutionellen, finanziellen und verwaltungs¬technischen Instrumenten ausgestattet. Ein weiteres Schlüsselelement für ihr Gelingen ist darüber hinaus die aktive Beteiligung der europäischen Bürgerinnen und Bürger.

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