Umwelt: Zusammenarbeit mit Drittländern
Die großräumigen Beeinträchtigungen von Böden, Meeren, Flüssen und der Atmosphäre machen nicht vor Staatsgrenzen halt und die Herausforderungen des Umweltschutzes gehen weit über den nationalen oder gebietsbezogenen Rahmen hinaus. Die aktive Umweltpolitik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten kommt deshalb insbesondere auch zur Geltung bei den verschiedenen Verhandlungsprozessen zur Erweiterung der EU, in den bilateralen Beziehungen der EU mit Drittländern und regionalen Organisationen sowie bei der Aushandlung internationaler Übereinkommen, denen die EU als Vertragspartei beitritt.
- ERWEITERUNG
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ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN DRITTSTAATEN
- Allgemeiner Rahmen
- Bilaterale Beziehungen
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Regionale Beziehungen
- Umweltstrategie für den Mittelmeerraum
- Strategie für die Zusammenarbeit zwischen Europa und Asien
- Gesamteuropäische Zusammenarbeit nach der Erweiterung
- Multilateraler "Umwelt für Europa"-ProzessArchiv
- Schwarzmeersynergie
- Strategie der Europäischen Union für den Donauraum
- Strategie für den Ostseeraum
- INTERNATIONALE ÜBEREINKOMMEN
Siehe auch
- Erweiterung
- Internationale Abkommen (EN)



