Rückgewinnung von Benzindämpfen, die bei der Lagerung von Ottokraftstoff freigesetzt werden
Diese Richtlinie sieht die Verringerung der Emissionen flüchtiger Verbindungen aus der Verdunstung von Benzin bei der Lagerung und Verteilung von Ottokraftstoffen vor.
RECHTSAKT
Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen [Vgl. ändernde Rechtsakte].
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Richtlinie gilt für Verfahren, Einrichtungen, Fahrzeuge und Binnenschiffe, die für die Lagerung und Umfüllung von Ottokraftstoff und seine Beförderung von einem Auslieferungslager zum anderen oder von einem Auslieferungslager zu einer Tankstelle benutzt werden.
Diese Richtlinie enthält harmonisierte technische Spezifikationen für die Auslegung und den Betrieb von
- Lagertanks in Auslieferungslagern
- Anlagen für die Befüllung und Entleerung beweglicher Behältnisse in Auslieferungslagern
- beweglichen Behältnissen
- Anlagen für die Befüllung von Tankstellen-Lagertanks.
Für die Verwirklichung dieser Spezifikationen sind Übergangsfristen vorgesehen.
Die Mitgliedstaaten können in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder in bestimmten Gebieten, wenn dies aufgrund besonderer Umstände zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt erforderlich ist, strengere Maßnahmen beibehalten oder vorschreiben.
Die Richtlinie sieht die Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt vor.
Die Berichte über die Durchführung dieser Richtlinie werden nach dem Verfahren der Richtlinie 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 erstellt.
BEZUG
| Rechtsakt | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
|
Richtlinie 94/63/EG |
20.1.1995 |
31.12.1995 |
ABl. L 365 vom 31.12.1994 |
| Ändernde(r) Rechtsakt(e) | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
|
Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 |
20.11.2003 |
- |
ABl. L 284 vom 31.10.2003 |
|
Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 |
11.12.2008 |
- |
ABl. L 311 vom 21.11.2008 |
Verbundene Rechtsakte
Richtlinie 2009/126/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen [Amtsblatt ABl. L 285 vom 31.10.2009].
Diese Richtlinie soll die Rückgewinnung giftiger Benzindämpfe, die während des Betankens von Kraftfahrzeugen an Tankstellen aus dem Benzintank freigesetzt werden, gewährleisten. Die Zapfsäulen vieler europäischer Tankstellen müssen mit einer Vorrichtung nachgerüstet werden, um mindestens 85 % der Dämpfe zurückzugewinnen. Diese tragen zu Luftschadstoffemissionen wie Benzol oder bodennahem Ozon bei, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädlich sind.



