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Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Unternehmen

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission – [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1203 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat für die Europäische Union (EU). Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf seine künftige Mitgliedschaft und die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 noch nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Ziele und Bedingungen erzielt werden mussten.

In ihrem Bericht 2011 stellt die Europäische Kommission fest, dass Mazedonien im Bereich Unternehmens- und Industriepolitik zwar gute, aber uneinheitliche Fortschritte erzielt hat.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die Industriepolitik der EU soll Industriestrategien fördern, die die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, indem sie die Anpassung an strukturelle Änderungen beschleunigen und günstige Rahmenbedingungen für die Gründung und Entwicklung von Unternehmen innerhalb der EU und für nationale und ausländische Investitionen schaffen. Darüber hinaus soll sie das allgemeine Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verbessern. Sie setzt einen Privatisierungs- und Umstrukturierungsprozess voraus (siehe auch Kapitel 8 – Wettbewerbspolitik). Die EU-Strategie in diesem Bereich besteht im Wesentlichen darin, Grundsätze zu definieren und Erklärungen zur Industriepolitik auszuarbeiten. Die Umsetzung der Unternehmenspolitik und der Industriepolitik erfordert angemessene Verwaltungskapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Bei der Unternehmens- und Industriepolitik hat das Land gute, allerdings uneinheitliche Fortschritte erzielt. Bei der Vereinfachung der Rechtsvorschriften und der Verwaltungsverfahren für die Geschäftstätigkeit von Unternehmen und der Verringerung der Kosten für die Unternehmen wurden Erfolge erzielt. Maßnahmen zur Unternehmensförderung sind weiterhin auf mehrere Programme verteilt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht 2010 stellt die Kommission die Reformen und Strategien vor, die dazu beigetragen haben, das wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Strategien zur Unterstützung des Sektors zu verbessern, vor allem zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. - SEK(2008) 2699 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom November 2008 stellt fest, dass die Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zufriedenstellend ist, insbesondere in Bezug auf den Regelungsrahmen und die sektorspezifischen Politiken. Er weist jedoch auch darauf hin, dass bei der Verbesserung des Unternehmensumfelds noch erhebliche Anstrengungen notwendig sind.

See also

Letzte Änderung: 20.12.2011

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