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Ungarn

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2001 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 700 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 505 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 705 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK (2001) 1748 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK (2002) 1404 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK (2003) 1205 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

Laut Stellungnahme der Europäischen Kommission vom Juli 1997 war, nach dem Ausmaß der bis dato unternommenen Umstrukturierungs- und Modernisierungsanstrengungen Ungarns zu urteilen, die Erwartung berechtigt, dass die meisten Sektoren der gewerblichen Wirtschaft Ungarns mittelfristig auf dem Binnenmarkt erfolgreich konkurrieren könnten. Dies galt insbesondere für die Wirtschaftszweige mit ausländischen Direktinvestitionen.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgehalten, dass Ungarn einige Fortschritte erzielt hat und dabei speziell die Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft dank der Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen der Gemeinschaft und des hohen Investitionsniveaus (einschließlich der ausländischen Investitionen) sowie der Übernahme der Gemeinschaftsvorschriften über Normung und Konformitätsbewertung steigern konnte. Im Bericht wurde indes auch die Notwendigkeit hervorgehoben, die Umstrukturierung in der Stahlindustrie weiter voranzutreiben.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde in der Industriepolitik eine starke Annäherung Ungarns und der Europäischen Union festgestellt. Trotz einiger Verzögerungen in der Eisen- und Stahlindustrie ging die industrielle Umstrukturierung weiter. Die ausländischen Direktinvestitionen spielten in diesem Sektor eine wichtige Rolle für die Expansion. Im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wurde eine neue Strategie zur Förderung ihrer Entwicklung verabschiedet. Die Beteiligung Ungarns am Dritten Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft für die KMU (1997-2000) zeigte gute Ergebnisse.

Im Bericht vom November 2000 wird festgestellt, dass die Privatisierung praktisch abgeschlossen ist. Die industrielle Umstrukturierung geht seit der Veröffentlichung des letzten ordentlichen Berichts weiter. Die ausländischen Investitionen spielen weiterhin eine wichtige Rolle.

Im Bericht vom November 2001 heißt es, dass Ungarn auf dem Gebiet der Industriepolitik weiter voranschreitet. Gefördert wurden innovative Maßnahmen, die Schaffung von Netzwerken und ausländische Investitionen. Die Umstrukturierung der Industrie und die Privatisierung werden weitergeführt. Was die KMU anbelangt, zielt die ungarische Strategie darauf ab, ihre Entwicklung zu fördern, ihre finanzielle Basis zu konsolidieren und ihnen bei der Innovation und bei der Erschließung ausländischer Märkte zu helfen. Ferner wurden Maßnahmen ergriffen, um ihr Umfeld einfacher zu gestalten.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird auf die Anstrengungen verwiesen, die Ungarn in der Industriepolitik und der Politik zur Förderung der KMU unternommen hat.

Im Bericht vom November 2003 wird die Auffassung vertreten, dass Ungarn seinen Verpflichtungen in den Bereichen Industriepolitik und KMU-Politik im Wesentlichen nachkommt. Das Land müsse jedoch sein Privatisierungs- und Umstrukturierungsprogramm fortsetzen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Ziel der Industriepolitik der EU ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, um den Lebensstandard anzuheben und ein hohes Beschäftigungsniveau sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist sie ausgerichtet auf die Förderung eines günstigen Umfelds für die Initiative und die Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Gemeinschaft sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und die Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Zur Umsetzung der Industriepolitik werden Instrumente aus mehreren Politikbereichen der Gemeinschaft eingesetzt. Dazu gehören sowohl Instrumente der Marktsteuerung (Produktspezifikation und Marktzugang, Handelspolitik, staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik) als auch Maßnahmen zur Förderung der Strukturanpassung der Industrie (stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld, Technologie, Ausbildung usw.).

Damit die Beitrittsländer in der Lage sind, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, müssen sie zum Zeitpunkt des Beitritts über eine hinreichend wettbewerbsfähige Industrie verfügen. Dabei muss erkennbar sein, dass sie im Einklang mit Artikel 157 (vormals Artikel 130) EG-Vertrag eine Politik der offenen und wettbewerbsfähigen Märkte verfolgen. Die in den Europa-Abkommen vorgesehene gute Zusammenarbeit zwischen der EU und den Beitrittsländern in den Bereichen Industrie, Investitionen, Normung und Bewertung der Konformität mit den Gemeinschaftsvorschriften ist ebenfalls ein guter Gradmesser dafür, ob die Entwicklung der Beitrittsländer in die richtige Richtung geht.

BEWERTUNG DER LAGE

Ungarn räumt in seiner Industriepolitik auch weiterhin der Förderung der ungarischen Industrie sowie den einheimischen und ausländischen Investitionen Priorität ein. Der Privatisierungsprozess muss noch fortgesetzt werden.

Ungarn hat seit der Stellungnahme von 1997 gute Fortschritte bei der Modernisierung seiner Industriepolitik erzielt. Gleichwohl gilt es, die regionalen Ungleichgewichte zu beseitigen und die Lage der lokalen Kleinunternehmen im Vergleich zu den multinationalen Konzernen zu verbessern.

Dieses Kapitel ist vorerst abgeschlossen, es wurde keine Übergangsregelung gewünscht und Ungarn ist seinen Verpflichtungen nachgekommen (siehe Bericht 2002).

Ungarn hat sich der Europäischen Charta für Kleinunternehmen angeschlossen. Die Umsetzung des Széchenyi-Plans zur Förderung der KMU ist 2001 angelaufen. Er sollte im Sinne einer stärkeren Konzentration auf die KMU und die Projekte zur Vorbereitung auf den Beitritt überarbeitet werden.

Ungarn hat weitere Anstrengungen unternommen, um das wirtschaftliche Umfeld für Unternehmen zu verbessern. Der Zugang zu Finanzmitteln ist nach wie vor schwierig. Die Definition der KMU steht nicht völlig im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand.

Auch im Bereich der Unterstützungsdienste für KMU müssen Anstrengungen unternommen werden.

Ungarn hat seit der Stellungnahme von 1997 gute Fortschritte bei der Modernisierung seiner Industriepolitik erzielt. Gleichwohl gilt es, den Zugang zu Finanzmitteln für KMU zu erleichtern und die Unterstützungsprogramme und -dienste zu verbessern.

Dieses Kapitel ist vorerst abgeschlossen, es wurde keine Übergangsregelung gewünscht und Ungarn ist seinen Verpflichtungen nachgekommen (siehe Bericht 2002).

Seit 1998 nimmt Ungarn am Dritten Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft für die KMU (1997-2000) teil (1).

See also

(1) Beschluss des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Ungarn andererseits vom 23. November 1998 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Ungarns am Programm der Gemeinschaft für kleine und mittlere Unternehmen.

Amtsblatt L 343 vom 18.12.1998

Letzte Änderung: 05.03.2004

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