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Förderung der nachhaltigen Entwicklung der nichtenergetischen mineralgewinnenden Industrie

Die Kommission legt Leitlinien für die Strategie zur nachhaltigen Entwicklung in der nichtenergetischen mineralgewinnenden Industrie der Europäischen Union fest, wobei ein Gleichgewicht zwischen der Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors und dem Umweltschutz gewahrt werden soll.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission über die Förderung der nachhaltigen Entwicklung der nichtenergetischen mineralgewinnenden Industrie in der EU [KOM(2000) 265 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung betrifft die Gewinnung aller festen Mineralen mit Ausnahme von Kohle und Uran. Braunkohle, jüngere Braunkohle, Torf und Ölschiefer werden in dieser Mitteilung ebenfalls nicht behandelt.

Merkmale der europäischen mineralgewinnenden Industrie

Die mineralgewinnende Industrie wird oft in drei Teilsektoren untergliedert: metallhaltige Minerale (z.B. Eisen-, Kupfer-, Zinkerze), Baumaterialien (z. B. Naturstein, Sand, Kalkstein, Kreide) und Industrieminerale (z. B. Talkum, Feldspat, Salz, Kaliumchlorid, Schwefel).

Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie gibt es in der gesamten Gemeinschaft und sie verteilen sich innerhalb der Europäischen Union (EU) relativ gleichmäßig. Dabei ist die Produktion im Bereich der metallischen Minerale stärker konzentriert: hier entfallen ca. 75 % der gesamten Produktion der EU auf Finnland, Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Schweden.

Die EU ist bei der Rohstoffversorgung noch immer stark von Einfuhren abhängig. Sie hat weltweit den größten Mineralverbrauch.

Im Sektor metallische Minerale ist die europäische Industrie einem starken globalen Wettbewerb ausgesetzt und hat massiv in Drittländern investiert. Im Bereich der Baumaterialien ist die EU Großerzeuger des Weltmarktes und weitgehend autark. Naturstein ist ein wichtiges Exportprodukt. Bei den Industriemineralen hat der Wettbewerb in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ausschlaggebend für den Standort mineralgewinnender Unternehmen sind die geologischen Lagerstätten. Die Rentabilität der Lagerstätten hängt von mehreren Faktoren ab, so zum Beispiel von der Art und dem Gehalt des Erzes, der Tiefe der Lagerstätte und den einsetzbaren technischen Gewinnungsverfahren.

Umweltauswirkungen der Mineralgewinnung

Aus der Sicht des Umweltschutzes ergeben sich durch die Mineralgewinnung zweierlei Probleme: es werden nicht erneuerbare Ressourcen abgebaut, die künftigen Generationen damit nicht mehr zur Verfügung stehen, und es können Umweltschäden verursacht werden (Luft-, Boden- und Wasserverunreinigung, Lärm, Zerstörung und Beeinträchtigung natürlicher Lebensräume, Verunstaltung der Landschaft, Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel).

Die bei der Mineralgewinnung anfallenden Abfälle stellen ein großes Problem dar. Der Bergbau ist einer der größten Abfallproduzenten. Einige dieser Abfälle sind gefährlich.

Stillgelegte Gruben und nicht rekultivierte Steinbrüche verunstalten die Landschaft und können die Umwelt insbesondere durch Versäuerung gefährden.

Der bestehende Rechtsrahmen der Gemeinschaft

Die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung gilt für Tagbaue und Steinbrüche, deren Standortfläche 25 Hektar überschreitet.

Für die Lagerung von Abfällen aus der Mineralverarbeitung in Lagerbecken gilt die Richtlinie 99/31/EG über Abfalldeponien, in der die Anforderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Deponien, der technischen Seite der Anlage von Deponien, den zulässigen Abfallarten und den Überwachungsverfahren festgelegt sind.

Die Mineralverarbeitung wird durch die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC) geregelt. Diese Richtlinie schreibt auch vor, dass Verschmutzungen durch den Einsatz der besten verfügbaren Techniken (BAT) vermieden oder reduziert werden müssen.

Das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ermöglicht die Berücksichtigung von Umweltbelangen in der mineralgewinnenden Industrie. Die im Rahmen dieses Systems vorgeschriebene Berichterstattung bietet der Industrie die Möglichkeit, ihre ökologischen Leistungen bekannt zu machen.

Die Tätigkeitsbereiche der mineralgewinnenden Industrie werden in die neue Wasserrahmenrichtlinie einbezogen.

Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung der mineralgewinnenden Industrie

Die wichtigsten Aspekte bei der Einbeziehung der Umweltbelange in die mineralgewinnende Industrie sind: Verhütung von Bergwerksunfällen, Verbesserung der Umweltfreundlichkeit generell und der Abfallentsorgung.

Die Kommission wird in Kürze eine Mitteilung zur Überprüfung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Sicherheit der Bergbauanlagen mit einem entsprechenden Aktionsplan vorlegen.

Die Kommission schlägt vor, den Anwendungsbereich der Seveso-II -Richtlinie auf die Mineralgewinnung auszuweiten.

Im Laufe des Jahres 2000 soll eine Studie über die Entsorgung von Bergbauabfällen und die Bewertung der damit verbundenen Umweltrisiken abgeschlossen werden. Anhand der Ergebnisse dieser Studie kann eine Richtlinie über die Bewirtschaftung von Bergbauabfällen vorgeschlagen werden.

Die Kommission schlägt die Erstellung eines Verzeichnisses stillgelegter Gruben und nicht rekultivierter Steinbrüche, die die Landschaft verunstalten und Risiken für die Umwelt mit sich bringen, vor.

Der in der IPPC-Richtlinie vorgesehenen Informationsaustausch wird die Erarbeitung eines Referenzdokuments über die besten verfügbaren Techniken ermöglichen, um die Umweltbelastung zu verringern und Industrieunfälle zu verhindern oder ihre Anzahl zu reduzieren.

Im Weißbuch zur Umwelthaftung wird die Bedeutung des Verursacherprinzips und des Grundsatzes der Verminderung und Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie anderer Prinzipien unterstrichen, die die Industrie beachten muss.

Die Kommission führt gerade eine Studie über die freiwilligen Umweltübereinkommen in der Europäischen Union durch. Auf dieser Grundlage wird die Kommission eine weitere Bewertung des Einsatzes dieser Instrumente durch die mineralgewinnende Industrie vornehmen. In dieser Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass mehrere Unternehmen in diesem Sektor Verhaltenskodizes und Leitlinien für beste Praktiken entwickelt und umweltpolitische Maßnahmen ergriffen haben.

In der Mitteilung wird betont, dass die Entwicklung von Umwelt-Leistungsindikatoren die detaillierte Einschätzung der Leistung der mineralgewinnenden Industrie erlauben würde. Ressourcennutzung, Freisetzung in Luft und Wasser sowie Flächennutzung werden als Indikatoren vorgeschlagen. Diese Indikatoren müssen gemeinsame Messstandards vorsehen, damit die Ergebnisse vergleichbar sind.

In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die mineralgewinnende Industrie einen Ansatz finden muss, bei dem die Umwelt und die Flächennutzung besser einbezogen sind.

Die Mineralgewinnung kann dazu beitragen, die Abwanderung der Bevölkerung in manchen Gebieten zu verlangsamen. Da die Betriebe jedoch eine begrenzte Lebensdauer haben, muss darüber nachgedacht werden, wie dauerhafte ökonomische Auswirkungen in diesen Gebieten geschaffen werden können.

Die Kommission hebt die schnelle technologische Entwicklung in diesem Sektor hervor. Sie ermutigt die mineralgewinnende Industrie, eine gemeinsame europäische Plattform zu entwickeln, um das Potential des europäischen Forschungsraumes in Zukunft voll auszuschöpfen.

Die Kommission erklärt sich bereit, die Einrichtung eines konkreten Rahmens für den Dialog zu fördern, der die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner des Industriezweigs, die Nichtregierungsorganisationen, die Kommission sowie andere Interessensgruppen miteinbeziehen. Sie lädt alle Beteiligten dazu ein, Vorschläge über Ziele, Form und Struktur eines solchen Rahmens zu machen.

Die Rolle der Mitliedstaaten

Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Zugang der mineralgewinnenden Unternehmen zu den Standorten sowie ein hohes Maß an Umweltschutz sicherzustellen, z.B. durch Berücksichtigung von Umweltaspekten in den Bergbaugesetzen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Verwaltungsstrukturen zu schaffen, um das günstige Investitionsklima in diesem Bereich aufrecht zu erhalten. Dazu schlägt sie vor, die Bergbauvorschriften einem "Benchmarking" zu unterziehen.

Die Kommission empfiehlt den Behörden in den Mitgliedstaaten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, den Unternehmen Zugang zu den Standorten zu gewähren, und den Erfordernissen des Umweltschutzes anzustreben. Die Mitgliedstaaten werden darüber hinaus aufgefordert, diesbezügliche Erfahrungen und Informationen auszutauschen.

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Bedarf der mineralgewinnenden Industrie in Bezug auf Hochschulausbildung zu prüfen und begrüßt die Schaffung eines Netzes für Kooperation und Studentenaustausch auf dem Gebiet Bergbautechnik und Mineralogie durch Universitäten und die europäische Industrie.

Die mineralgewinnende Industrie in den beitrittswilligen Ländern

Dieser Industriezweig hat in den beitrittswilligen Ländern große Schwierigkeiten, die Umweltanforderungen der Gemeinschaft zu erfüllen. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Kommission diesen Staaten, Privatisierung und Umstrukturierung der Industrie zu beschleunigen. Die Mitteilung empfiehlt außerdem die Ausarbeitung einer Aufstellung aller sektorenspezifischen Probleme, um eine Strategie vorbereiten zu können.

Die Mitteilung verweist auf die Entwicklung neuer mineralgewinnender Betriebe und auf die industrielle Zusammenarbeit als wirksamen Weg bei der Entwicklung dieses Sektors in den beitrittswilligen Ländern.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie [Amtsblatt L 102 vom 11.4.2006].

Die Europäische Union hat Maßnahmen festgelegt, mit denen die negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt, die durch die Bewirtschaftung von Abfällen (z. B. Rückstände und Abraum) aus der mineralgewinnenden Industrie entstehen, vermieden oder verringert werden sollen. Insbesondere werden in dieser Richtlinie Bestimmungen für Entsorgungsanlagen für Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie, für Maßnahmen zur Entsorgung dieser Abfälle sowie für die durchzuführenden Inspektionen festgelegt.

Letzte Änderung: 14.08.2007

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