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Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013)

Im Zusammenhang mit der Strategie von Lissabon unterstützt das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskapazität der Europäischen Union für den Zeitraum 2007-2013. Gefördert werden vor allem der Einsatz der Informations- und der Umwelttechnologie sowie die Nutzung erneuerbarer Energien.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) [Vgl. Ändernde(r) Rechtsakt(e)].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gehört zu den Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums (CIP)und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Es beinhaltet einen kohärenten Rahmen für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit * und des Innovationspotenzials * innerhalb der EU. Mit Hilfe des Rahmenprogramms werden Maßnahmen gefördert, die der Entwicklung einer wissensbasierten Gesellschaft sowie einer auf einem ausgewogenen Wirtschaftswachstum basierenden nachhaltigen Entwicklung zugutekommen.

Das Rahmenprogramm umfasst nicht nur spezifische Förderprogramme der Gemeinschaft und neue Maßnahmen, sondern ermöglicht auch Synergien mit anderen Programmen. Damit steht es in Einklang mit der erneuerten Lissabon-Strategie, die auf ein einfacheres, besser sichtbares und stärker zielgerichtetes Handeln der Gemeinschaft abzielt.

Die spezifischen Programme

Die Ziele des Rahmenprogramms sind vielfältig und sollen sichtbar werden; daher umfasst das Rahmenprogramm (CIP) drei spezifische Unterprogramme. Die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und die Öko-Innovation haben in allen Bereichen vorrangige Bedeutung, was sich in dem gesamten Rahmenprogramm niederschlägt.

  • Das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation umfasst Maßnahmen zugunsten der unternehmerischen Initiative, der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der Innovationstätigkeit. Es richtet sich vor allem an die KMU *, von den High-Tech-Unternehmen mit einem großen Wachstumspotenzial (den so genannten Gazellen) bis hin zu den Kleinst- und den Familienunternehmen, die den Großteil der europäischen Unternehmen ausmachen. Es soll den KMU zweierlei erleichtern: zum einen in ihrer Start- und ihrer Expansionsphase den Zugang zu Finanzmitteln, einschließlich Beteiligungskapital, und zum anderen den Zugang zu Informationen und Beratung über die Funktionsweise und die Möglichkeiten des Binnenmarktes sowie über die sie betreffenden bereits geltenden und künftigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, damit sie sich rechtzeitig und kostenwirksam auf sie einstellen können. Vor diesem Hintergrund spielt das Entreprise Europe Network eine wichtige Rolle. Das Programm sieht ferner vor, dass die Mitgliedstaaten vorbildliche Lösungen untereinander austauschen, damit bessere rechtliche und administrative Rahmenbedingungen für die Unternehmen und die Innovationstätigkeit geschaffen werden. Durch die Förderung der vollen Nutzung des Potenzials der Umwelttechnologie kommt das Programm ebenfalls der Öko-Innovation * zugute.
  • Mit dem Programm zur Unterstützung der IKT-Politik soll die Einführung und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die zu den Grundpfeilern einer wissensbasierten Wirtschaft gehört, gefördert werden, denn der Einsatz der IKT im öffentlichen und im privaten Sektor kommt der Innovations- und der Wettbewerbsfähigkeit Europas zugute. In das Programm, das Teil der digitalen Agenda für Europa ist, werden die zuvor aus den Programmen eTEN, eContent und MODINIS finanzierten Instrumente einbezogen.
  • Das Programm „Intelligente Energie – Europa" (EN) soll dazu beitragen, dass die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung im Energiebereich schneller erreicht werden. Daher wird durch dieses Programm Folgendes gefördert: die Verbesserung der Energieeffizienz, die Verwendung neuer und erneuerbarer Energien, die Erhöhung des Marktanteils dieser Energien, die Diversifizierung der Energien und der Kraftstoffe, die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch (die EU hat sich zum Ziel gesetzt, dass ihr Anteil am Bruttoinlandsverbrauch bis 2010 auf 12 % steigen soll) und die Senkung des Endenergieverbrauchs. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Verkehrssektor gewidmet. Durch das Programm wird das Programm „Intelligente Energie Europa (2003-2006)“ weitergeführt, das am 31. Dezember 2006 ausläuft.

Durchführung

Die Durchführung des Rahmenprogramms für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit erfolgt über mehrere Instrumente (Finanzinstrumente, Projekte, Netzwerke, Analysen usw.), die für jedes spezifische Programm verwendet werden können. Dadurch, dass für die verschiedenen Programme einheitliche Instrumente verwendet werden, wird das Rahmenprogramm für die Nutzer einfacher zu handhaben. Zum Einsatz kommen nicht nur erprobte Maßnahmen, sondern auch neuartige Instrumente.

Mehrere gemeinschaftliche Finanzinstrumente werden zur Unterstützung der Unternehmen eingesetzt. So können KMU aus der Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF) in ihrer Startphase mit Gründungs- und Startkapital und dank des Rahmenprogramms jetzt auch in ihrer Expansionsphase mit „Follow-up-Kapital" versorgt werden. Die KMU-Bürgschaftsfazilität erleichtert den KMU den Zugang zu Fremdkapital (Darlehen oder Leasing), Kleinstkrediten sowie Beteiligungs- und Quasi-Beteiligungskapital. Diese Fazilität wurde um ein neues Instrument zur Verbriefung von Kredit-Portfolios erweitert, das die Mobilisierung zusätzlicher Kreditmittel für KMU ermöglichen wird.

Durch das Rahmenprogramm werden die Dienste zur Unterstützung der Unternehmen und der Innovationstätigkeit gestärkt und ausgebaut. Derartige Dienste versorgen die Unternehmen mit Informationen über die Politik, die Rechtsvorschriften und die Programme der Gemeinschaft, und zwar insbesondere über den Binnenmarkt und die Forschungsrahmenprogramme. Sie informieren die Unternehmen ferner über den Innovations-, den Technologie- und den Wissenstransfer und sorgen dafür, dass das Feedback der Unternehmen für die Folgenabschätzung und die Konzeption neuer Maßnahmen genutzt wird.

Ein neues Instrument wird die Verzahnung nationaler und regionaler Programme zur Förderung der Innovation in den Unternehmen unterstützen, damit die Unternehmen die Ideen, das Know-how und die Marktchancen in anderen europäischen Regionen besser nutzen können.

Durch das Rahmenprogramm werden ferner Pilotprojekte zur Technologievermarktung gefördert. Dabei geht es um die Unterstützung der Markteinführung und der Verwertung von innovativen oder ökologisch innovativen Technologien oder Produkten, die bereits in technischer Hinsicht erfolgreich demonstriert wurden, sich aber noch nicht am Markt durchsetzen konnten. Diese Projekte werden im Rahmen von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor durchgeführt.

Die Exekutivagentur für intelligente Energie ist für die Durchführung der Programme „Intelligente Energie – Europa“ und „unternehmerische Initiative und Innovation“ zuständig.

Im Interesse eines optimalen Wissens- und Ideenflusses muss die strategische Entwicklung der Gemeinschaftspolitiken auf der Grundlage der offenen Methode der Koordinierung fortgesetzt und durch neue Partnerschaften ergänzt werden, die den Mitgliedstaaten und den Regionen die Übernahme vorbildlicher Lösungen erleichtern sollen.

Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik

Zwischen dem Rahmenprogramm und anderen wichtigen Gemeinschaftsinitiativen besteht ein Zusammenspiel. Die verschiedenen Maßnahmen ergänzen einander und werden parallel zueinander durchgeführt. Das Rahmenprogramm leistet so seinen Beitrag zur Erreichung der gemeinschaftlichen Ziele in den Bereichen Forschung, Kohäsion, Umwelt sowie allgemeine und berufliche Bildung.

Dies geschieht z. B. dadurch, dass es den Unternehmen, die auf dem Gebiet der Innovation, der Forschung und der Entwicklung tätig sind, einen besseren Zugang zu Finanzmitteln ermöglicht und dass es den Unternehmen die Teilnahme am 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung erleichtert.

Mittelausstattung

Das Rahmenprogramm hat eine Laufzeit von sieben Jahren (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013). Seine Mittelausstattung für die gesamte Laufzeit beträgt 3,621 Mrd. EUR.

Die vorläufige Verteilung dieses Betrages sieht wie folgt aus: 60 % (2,170 Mrd. EUR) sind für das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation vorgesehen und davon wiederum ein Fünftel (430 Mio. EUR) für die Förderung der Öko-Innovation. Die verbleibende Mittelausstattung entfällt zu je 20 % (730 Mio. EUR) auf das Programm zur Unterstützung der IKT-Politik und das Programm „Intelligente Energie – Europa“.

Kosten, die im Rahmen mehrerer Instrumente förderfähig sind, können jedoch nicht doppelt gefördert werden.

Überwachung und Bewertung

Die Kommission überwacht die Durchführung des Rahmenprogramms und seiner spezifischen Programme regelmäßig. Sie erstellt einen jährlichen Überwachungsbericht, in dem die Effizienz und Wirksamkeit der unterstützten Maßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Abwicklung, Ergebnisse und, falls möglich, ihrer Auswirkungen untersucht werden.

Für das Rahmenprogramm und seine spezifischen Programme sind Zwischen- und Schlussbewertungen vorgesehen. Darin werden die Relevanz, Kohärenz und die Synergien, die Wirksamkeit, der effiziente Einsatz der Ressourcen, die Nachhaltigkeit der Programme usw. bewertet. Im Rahmen der Schlussbewertung wird geprüft, inwieweit das Rahmenprogramm und seine spezifischen Programme zum Erreichen der Programmziele beigetragen haben.

Hintergrund

Durch den Lissabon-Prozess ist die Wettbewerbsfähigkeit zu einem der wichtigsten Anliegen der EU-Politik geworden, denn mit Hilfe dieses Prozesses soll Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden. Im Interesse einer größeren Kohärenz zwischen den verschiedenen Programmen, die von der Gemeinschaft zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durchgeführt werden, und mit Blick auf die Ziele der erneuerten Lissabon-Strategie schlägt die Europäische Kommission ein Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation vor.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern und einem Umsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR (Empfehlung 2003/361/EG).
  • Wettbewerbsfähigkeit: Fähigkeit der Unternehmen, sich rasch an Veränderungen anzupassen, ihr Innovationspotenzial zu nutzen und qualitativ hochwertige Produkte anzubieten.
  • Innovation: Erneuerung und Erweiterung der Produkt- und Dienstleistungspalette, Einführung neuer Planungs-, Produktions-, Beschaffungs- und Vertriebsmethoden sowie von Veränderungen im Management, der Arbeitsorganisation und den Arbeitsbedingungen und Qualifikationen der Arbeitnehmer.
  • Öko-Innovation: jede Art von Innovation, mit der das Ziel einer umweltgerechten nachhaltigen Entwicklung durch eine Verringerung der Umweltauswirkungen oder eine effizientere und verantwortungsvollere Nutzung der natürlichen Ressourcen, vor allem der Energie, erreicht werden soll.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens -

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1639/2006/EG

29.11.2006

-

ABl. L 310 vom 9.11.2006

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EU) Nr. 670/2012

1.8.2012

-

ABl. L 204 vom 31.7.2012

Die Änderungen und Berichtigungen des Beschlusses 1639/2006 wurden in den Grundlagentext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung hat lediglich Dokumentationswert.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014 – 2020) [KOM(2011) 834 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].Mitentscheidungsverfahren (2011/0394/COD)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bewertungen des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation [KOM(2013) 2 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Letzte Änderung: 01.02.2013

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