Gegenwärtiger Erweiterungsprozess
Der Erweiterungsprozess gründet sich auf eine Reihe von Prinzipien und Instrumenten, die nach und nach ausgearbeitet wurden; besondere Fortschritte wurden hier im Zusammenhang mit der fünften Erweiterung erzielt. Im Laufe des Prozesses sollen die Kandidatenländer darauf vorbereitet werden, die mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen zu übernehmen. In den Kopenhagener Kriterien sind die Bedingungen festgelegt, die die Kandidatenländer erfüllen müssen; dabei handelt es sich um politische und wirtschaftliche Kriterien sowie um die Übernahme und Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand). Der Prozess erfordert große Anstrengungen seitens der Kandidatenländer. Diese werden nach ihren Leistungen beurteilt, insbesondere hinsichtlich der Stärkung der Institutionen und Durchführung von Reformen. Die EU hat verschiedene Instrumente geschaffen, um diese Kandidatenländer zu unterstützen und ihre Vorbereitungen und Bedürfnisse in allen Phasen des Erweiterungsprozesses bewerten zu können.
-
ERWEITERUNGSSTRATEGIE
- Der Prozess bis zum Beitritt eines neuen Mitgliedstaates
- Erweiterungsstrategie 2011-2012
- Erweiterungsstrategie 2010-2011Archiv
- Erweiterungsstrategie 2009-2010Archiv
- Erweiterungsstrategie 2007 - 2008Archiv
- Erweiterungsstrategie 2006 - 2007: Zur Bewältigung anstehende Aufgaben und AufnahmefähigkeitArchiv
- Strategie 2005: Zeitplan für die Staaten des westlichen BalkanraumsArchiv
- Fortschritte beim Erweiterungsprozess: Bulgarien, Rumänien und Kroatien (2004)Archiv
- Strategie für die Erweiterung und Bericht über die Kandidatenländer aus dem Jahr 2003Archiv
- BEWERBERLÄNDER
- INSTRUMENTE
- TÜRKISCHE GEMEINSCHAFT ZYPERNS
Siehe auch
- Internationale Abkommen (EN).



