Beitrittspartnerschaft mit der Türkei
Die Beitrittspartnerschaft zielt darauf ab, den türkischen Behörden bei der Erfüllung der Beitrittskriterien zu helfen. Ihr Schwerpunkt liegt auf den politischen Kriterien. Sie umfasst eine ausführliche Beschreibung der Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt, die insbesondere die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands betreffen, und bildet einen Bezugsrahmen für die Ausrichtung der Heranführungshilfe.
RECHTSAKT
Beschluss 2008/157/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/35/EG.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei ist das wichtigste Instrument, das dem Land Leitlinien für die Vorbereitung seines Beitritts bietet. Sie stützt sich auf die Heranführungsstrategie.
Der Europäische Rat von Helsinki (Dezember 1999) hat anerkannt, dass die Türkei als Kandidatenland den übrigen Kandidatenländern gleichgestellt ist. Die Beitrittsverhandlungen wurden am 3. Oktober 2005 eröffnet.
Die Heranführungsstrategie umfasst die Verfahren und Instrumente des Prozesses bis zum Beitritt eines neuen Mitgliedstaats. So bietet sie der Türkei ein kohärentes Beitrittsprogramm und versetzt sie in die Lage, sich – insbesondere durch Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen – mit den Verfahren und Politiken der Europäischen Union (EU) vertraut zu machen.
ZIELSETZUNG
Die Beitrittspartnerschaft soll einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen für:
- die prioritären Bereiche, in denen im Hinblick auf die Vorbereitung des EU-Beitritts Reformen erforderlich sind;
- eine Ausrichtung der finanziellen Unterstützung auf die Umsetzung von Maßnahmen in den vorrangigen Aktionsbereichen;
- die Grundsätze und Bedingungen der Partnerschaft.
Die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei wurde 2001 ausgearbeitet und seither drei Mal – 2003, 2006 und 2008 - überarbeitet. Sie entwickelt sich nach Maßgabe der erzielten Fortschritte und der im Zusammenhang mit der Beitrittsvorbereitung zu unternehmenden Anstrengungen des Landes weiter.
Zur Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft festgelegten Zielsetzungen verabschiedet die Türkei ein nationales Programm für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands (NPAA). In diesem Programm legt die Türkei die Modalitäten und den Zeitplan für die Umsetzung vorrangiger Maßnahmen fest.
PRIORITÄTEN
Im Rahmen der Beitrittspartnerschaft erfolgt eine Einteilung der Prioritäten in kurzfristige Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren verwirklicht werden müssen, und mittelfristige Prioritäten, für die eine Umsetzungsfrist von drei bis vier Jahren gilt. Diese Prioritäten stützen sich hauptsächlich auf die Fähigkeit der Türkei, Folgendes einzuhalten:
- die 1993 festgelegten Kriterien von Kopenhagen;
- den am 3. Oktober 2005 verabschiedeten Verhandlungsrahmen.
Folgende kurz- und mittelfristige Prioritäten sind zu nennen:
- der politische Dialog, der die kurzfristigen Prioritäten umfasst, d. h. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (öffentliche Verwaltung, zivile Kontrolle der Sicherheitskräfte, Justizsystem und Korruptionsbekämpfung), Menschenrechte und Minderheitenschutz, die die Förderung und Achtung dieser Rechte auf nationaler und internationaler Ebene voraussetzen (bürgerliche und politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Lage im Osten und Südosten, Vertriebene), regionale Fragen und internationale Verpflichtungen (Zypern, friedliche Beilegung von Grenzstreitigkeiten, Assoziationsabkommen);
- die wirtschaftlichen Kriterien, d. h. Marktliberalisierung, Bekämpfung der Parallelwirtschaft, Vollendung des Privatisierungsprogramms, Verbesserung des Geschäftsklimas, Wettbewerbsfähigkeit, Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, der Haushalts- und Geldpolitik als Garantie für makroökonomische Stabilität, koordinierte Wirtschaftspolitik, Verbesserung der Infrastrukturen und des Bildungs- und Gesundheitsniveaus sowie Korrektur der Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt;
- die Fähigkeit zur Erfüllung der aus dem Beitritt resultierenden Verpflichtungen, d. h. zur Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands (Politiken und ursprüngliche und abgeleitete Rechtsakte der EU).
Bewertung
Die Europäische Kommission bewertet regelmäßig die Fortschritte, die die Türkei hinsichtlich der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft erzielt hat, und nennt die Bereiche, in denen noch größere Anstrengungen unternommen werden müssen. Diese Evaluierung bezieht sich auf die Einhaltung der Beitrittskriterien einschließlich der Übernahme und effektiven Umsetzung des Besitzstands. Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Assoziationsabkommens EU-Türkei verfolgt und überprüft.
FINANZRAHMEN
Die Türkei erhält im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) finanzielle Unterstützung. Der indikative Mehrjahres-Finanzrahmen für den Zeitraum 2009-2011 (MIFD) weist die Höhe der für die Türkei vorgesehenen IPA-Hilfe aus, die sich auf rund 3 037,9 Mio. EUR (für 2007 und 2008) beläuft.
Voraussetzung für die Gewährung der Gemeinschaftshilfe ist, dass die Empfängerländer die wesentlichen Bedingungen, denen die bilateralen Beziehungen zwischen der Türkei und der EU unterliegen, die Kriterien von Kopenhagen und die Prioritäten der Partnerschaft erfüllen. Andernfalls kann die Finanzhilfe vom Rat ausgesetzt werden.
Darüber hinaus profitiert die Türkei im Rahmen des für die südosteuropäischen Nachbarstaaten bestimmten Darlehensmandats von Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank (EIB).
BEZUG
| Rechtsakt | Inkrafttreten | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
|
Beschluss 2008/157/EG | 29.2.2008 | - | ABl. L 51 vom 26.2.2008 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 16. und 17.12.2004 in Brüssel (FR
).
Der Europäische Rat beschloss, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 zu eröffnen.
BILATERALE BEZIEHUNGEN
Assoziationsabkommen EWG-Türkei (1963) [Amtsblatt Nr. 217 vom 29.12.1964].
Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union [Amtsblatt L 254 vom 30.9.2005].
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) [ABl. L 210 vom 31.7.2006).
Indikativer Mehrjahresfinanzrahmen MIFD:
- 2008-2010 [KOM(2006) 672 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
- 2009-2011 [KOM(2007) 689 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
BEWERTUNG
Die Berichte der Vorjahre (EN) sind auf der Seite der Generaldirektion Erweiterung der Europäischen Kommission abrufbar.
Diese Kurzbeschreibung hat rein informativen Charakter. Sie dient weder der Auslegung noch ersetzt sie das Referenzdokument, das die einzige verbindliche Rechtsgrundlage ist.



