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Kroatien – Außenbeziehungen, gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

BEZUG

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1326 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2010 kommt zu dem Schluss, dass die Situation in den Bereichen Außenbeziehungen und gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zufriedenstellend ist, da Kroatien hier ein hohes Maß an Angleichung erreicht hat. Das Land muss allerdings seine Verwaltungskapazität im Hinblick auf die Entwicklungspolitik und die humanitäre Hilfe ausbauen. Verbesserungen sind auch bei der Rüstungskontrolle und den rüstungsbezogenen Informationen erforderlich.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der betreffende Besitzstand besteht hauptsächlich aus unmittelbar geltender EU-Gesetzgebung, die keine Umsetzung in nationales Recht erfordert. Diese EU-Rechtsvorschriften ergeben sich sowohl aus bilateralen und multilateralen Handelsvereinbarungen der EU als auch aus einer Anzahl von autonomen Handelspräferenzen. Bei der humanitären Hilfe und der Entwicklungspolitik müssen die Mitgliedstaaten das Recht und die internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union befolgen und ihre Mitwirkung an der Entwicklungs- und der humanitären Politik der EU sicherstellen. Beitrittswillige Staaten sind aufgefordert, ihre Politiken gegenüber Drittländern und ihre Positionen innerhalb der internationalen Organisationen schrittweise den Politiken und Positionen der Union und ihrer Mitgliedstaaten anzupassen.

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) beruhen auf Rechtsakten, einschließlich rechtsverbindlicher internationaler Übereinkünfte, und auf politischen Dokumenten. Der Besitzstand besteht aus politischen Erklärungen, Maßnahmen und Vereinbarungen. Die Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein, im Rahmen der GASP politische Gespräche zu führen, Angleichungen an Erklärungen der EU vorzunehmen, sich an Maßnahmen der EU zu beteiligen sowie vereinbarte Sanktionen und restriktive Maßnahmen anzuwenden. Von beitrittswilligen Staaten wird verlangt, dass sie sich schrittweise an EU-Erklärungen anpassen sowie, falls erforderlich, Sanktionen und restriktive Maßnahmen einleiten.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Einige Fortschritte sind auch im Bereich der Außenbeziehungen zu verzeichnen. Die Rechtsangleichung in diesem Bereich ist bereits fortgeschritten und Kroatien achtet weiterhin auf die Koordinierung und Abstimmung seiner Standpunkte im Rahmen internationaler Gremien. Allerdings muss Kroatien bei der Ergreifung von Schutzmaßnahmen auf die vollständige Einhaltung seiner internationalen Verpflichtungen achten. Für die Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe müssen weitere Mittel bereitgestellt werden.

Kroatien hat im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik weitere Fortschritte erzielt. Das Land hat sich weiterhin an einigen militärischen und zivilen EU-Missionen beteiligt. Insgesamt hat Kroatien in diesem Bereich ein hohes Maß an Angleichung erreicht. Kroatien muss die Um- und Durchsetzung der Rüstungskontrollen, einschließlich der Transparenz rüstungsbezogener Informationen, weiter stärken.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1333 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2694 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1431 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1385 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1424 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Stellungnahme der Kommission [KOM(2004) 257 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

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Letzte Änderung: 03.12.2010

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