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Slowakei

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2004 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 703 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 511.endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2000) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission[SEK (2001) 1754 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002 700 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Umfassender Monitoring-Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK(2003) 1209 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In der Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Meinung, dass die Slowakei in der Lage sein dürfte, den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Verbraucherschutz mittelfristig vollständig umzusetzen. Dennoch hat sie die Slowakei dazu aufgefordert, ihr derzeitiges Legislativprogramm fortzusetzen, die Verwaltungsstrukturen zu verbessern und die Verbraucherverbände zu fördern.

Aus dem Bericht vom November 1998 ging hervor, dass mit Ausnahme der Annahme von Bestimmungen zur Änderung und Erläuterung des seit 1992 bestehenden Verbraucherschutzgesetzes in diesem Bereich kaum Fortschritte erzielt worden waren. Ferner wurde betont, dass die Slowakei noch beträchtliche Anstrengungen zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes unternehmen musste. Außerdem mussten die Verwaltungsstrukturen verbessert und die Verbraucherverbände gefördert werden.

Im Bericht vom Oktober 1999 stellte die Kommission fest, dass die slowakischen Verbraucher jetzt ein frei zugängliches Informationssystem nutzen konnten . Im legislativen Bereich mussten jedoch noch einige Verbesserungen vorgenommen werden.

Dem Bericht vom Oktober 2002 war zu entnehmen, dass die Verhandlungen über dieses Kapitel vorläufig abgeschlossen sind, und dass die Slowakei keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt hat.

Im Bericht vom Oktober 2003 wird darauf hingewiesen, dass die Slowakei den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der sicherheitsrelevanten Maßnahmen (z. B. Marktüberwachung) und der nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen (z. B. Verbraucherverbände) im Großen und Ganzen erfüllt. Dennoch muss sie die Übernahme des Besitzstands in diesen beiden Bereichen, vor allem im ersteren, durch die Anwendung der überarbeiteten Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und durch die Verbesserung der Marktüberwachung noch vollständig umsetzen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst den Schutz der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen (u.a. was irreführende Werbung, Preisangaben, Verbraucherkredite, missbräuchliche Vertragsklauseln, Fernverkauf, Pauschalreisen, Verkäufe außerhalb von Geschäftsräumen und Teilzeiteigentum betrifft), die allgemeine Produktsicherheit sowie die speziellen Bereiche kosmetische Mittel, Bezeichnung von Textilerzeugnissen und Spielzeug.

Das Europa-Abkommen sieht vor, dass die Slowakei ihre Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht angleicht. Die Vertragsparteien arbeiten mit dem Ziel zusammen, die volle Vereinbarkeit des Verbraucherschutzsystems der Slowakei mit dem der Gemeinschaft zu gewährleisten. Die im Weißbuch für die Stufe I vorgesehenen Maßnahmen in den Ländern Mittel- und Osteuropas und im Binnenmarkt (1995) bezwecken vor allem die Verbesserung der Produktsicherheit, auch bei kosmetischen Erzeugnissen, Textilien und Spielzeug, sowie den Schutz der wirtschaftlichen Interessen, insbesondere was irreführende Werbung, Verbraucherkredite, missbräuchliche Vertragsklauseln und Preisangaben betrifft. Die Maßnahmen der Stufe II beziehen sich auf Pauschalreisen, Verkäufe außerhalb von Geschäftsräumen und Teilzeiteigentum. Außerdem müssen die neuen EG-Rechtsvorschriften, die vor kurzem erlassen worden sind (Fernverkauf, vergleichende Werbung und Preisangaben) berücksichtigt werden.

BEWERTUNG

Die Slowakei verfügt über ein wirksames Verbraucherschutzsystem.

In den Bereichen sicherheitsrelevante und nicht sicherheitsrelevante Maßnahmen bleiben jedoch noch einige Lücken.

Sicherheitsrelevante Maßnahmen

Weiterer Harmonisierung bedarf es bei der allgemeinen Produktsicherheit, insbesondere durch angemessene rechtliche und verwaltungstechnische Maßnahmen zur Marktüberwachung. Außerdem zeigt sich, dass die Zollbeamten in der Anwendung der neuen Vorschriften über die allgemeine Produktsicherheit geschult werden müssen.

Darüber hinaus sollten die Kapazitäten der wichtigsten mit der Überwachung betrauten Stellen durch eine verstärkte Beteiligung der Berufs- und Verbraucherverbände ausgebaut werden.

Alles in allem sind bei der Entwicklung eines funktionsfähigen Marktüberwachungsmechanismus im Jahr 2003 praktisch keine Fortschritte zu verzeichnen. Die letzten Maßnahmen datieren vom April 2002,als ein neues Gesetz über die staatliche Überwachung des Binnenmarktes in Verbraucherschutzangelegenheiten in Kraft trat, das die Zuständigkeit und die Koordinierungsrolle des slowakischen Gewerbeaufsichtsamts stärkte. Die Kapazität des Amtes wurde 2002 durch zusätzliches Personal verstärkt.

Nicht sicherheitsrelevante Maßnahmen

Was die nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen anbelangt, entspricht die Slowakei dem Besitzstand im Großen und Ganzen, sie hat ihn in diesem Bereich gut umgesetzt. Dennoch ist noch ein System zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Bereich des Verbraucherschutzes einzurichten, und in folgenden Bereichen sind noch kleinere Änderungen vorzunehmen:

  • Anwendung des Besitzstandes auf die Haftung für fehlerhafte Produkte,
  • Teilzeitnutzung von Immobilien,
  • Unterlassungsklagen im Bereich des Verbraucherschutzes,
  • missbräuchliche Klauseln in mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen und
  • bestimmte Aspekte des Verkaufs von und der Garantien für Konsumgüter.

Außerdem müssen die Personal- und Finanzressourcen zur Durchführung dieser Maßnahmen aufgestockt werden.

Verbraucherverbände

Ein sehr positiver Aspekt ist die enge Zusammenarbeit zwischen den slowakischen Behörden und den Nichtregierungsorganisationen (NRO). Die Personal- und Finanzressourcen letzterer müssen allerdings aufgestockt werden.

Andererseits verfügt die Slowakei seit 1999 über ein System zur Information der Verbraucher ("Infoteka"), das diesen in den Regionalbüros des slowakischen Verbraucherverbandes zur Verfügung steht. Daneben haben die NRO Kampagnen zur Aufklärung der Verbraucher ausgearbeitet.

Letzte Änderung: 09.02.2004

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