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Slowakei

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2004 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 703 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 511 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission KOM(2000) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1753 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1410 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1209 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 war die Europäische Kommission zu der Auffassung gelangt, dass die Anpassung der agrarpolitischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand für die Slowakei weiter eine Priorität sein müsse, obwohl bei der Durchführung der im Weißbuch über die Länder Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) aufgeführten Maßnahmen schon erhebliche Fortschritte erzielt worden waren.

  • Besondere Anstrengungen waren für die Slowakei insbesondere noch in folgenden Bereichen notwendig:
  • Durchführung und Durchsetzung der Vorschriften in den Bereichen Tier- und Pflanzenschutz sowie Anpassung der Betriebe an den EG-Standard; dies ist besonders wichtig in Bezug auf die Überwachungs- und Kontrollsysteme zum Schutz der Außengrenzen der EU;
  • Stärkung der Verwaltungsstrukturen, damit die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angewendet und durchgesetzt werden können;
  • weitere Umstrukturierung des Agrar- und Nahrungsmittelsektors zur Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit.

Die Kommission kam zu dem Schluss, die Gemeinsame Agrarpolitik dürfte für den Beitritt der Slowakei zur EU auf mittlere Sicht keine Probleme bereiten, sofern diese Ziele erreicht werden. Auch der Fischereisektor stelle wegen seiner verhältnismäßig geringen volkswirtschaftlichen Bedeutung kein Problem für den Beitritt dar.

In ihrem Bericht vom November 1998 stellte die Kommission im Agrarsektor gewisse Fortschritte fest, insbesondere bei der Angleichung des Veterinär- und Pflanzenschutzrechts. Die Strukturanpassung ging - wenn auch langsam - voran. Weitere Maßnahmen waren notwendig, um die erforderlichen Verwaltungsstrukturen für die Nutzung des geplanten Heranführungsinstruments für die Landwirtschaft und die wirksame Umsetzung der GAP zu schaffen.

Im Fischereisektor waren keine nennenswerten Veränderungen festzustellen.

Dem Bericht vom Oktober 1999 zufolge waren im Bereich der Landwirtschaftspolitik Fortschritte erzielt worden, allerdings mussten die institutionellen und administrativen Kapazitäten noch ausgebaut werden. Zur Anpassung des Fischereisektors war eine Stärkung der Verwaltungsstrukturen erforderlich.

Dem Bericht vom November 2000 gemäß hat die Slowakei bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in der Landwirtschaft nur wenige Fortschritte erzielt. In der Fischerei waren überhaupt keine Fortschritte zu verzeichnen.

Nach dem Bericht vom November 2001 wurden in der Landwirtschaft, abgesehen vom Veterinärbereich, nur geringe Fortschritte erzielt.

Allerdings waren im Fischereisektor auf rechtlicher Ebene einige Fortschritte zu verzeichnen. So hat die Slowakei ein Gesetz über Fische und Fischereierzeugnisse verabschiedet und außerdem das Landwirtschaftsgesetz dahingehend geändert, dass es nun auch die Strukturmaßnahmen im Fischereisektor umfasst.

Gemäß dem Bericht vom Oktober 2002 hat die Slowakei in verschiedenen Agrarsektoren, insbesondere im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich, gute Fortschritte gemacht. Im Fischereisektor wurden auf rechtlicher und administrativer Ebene Fortschritte erzielt.

Dem Bericht vom November 2003 zufolge erfüllt die Slowakei im Wesentlichen alle Verpflichtungen. Im Bereich Fischerei kommt die Slowakei - bis auf wenige Punkte - nahezu allen Verpflichtungen nach.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, für eine Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Das Europa-Abkommen bildet den Rechtsrahmen für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen der Slowakei und der Europäischen Gemeinschaft und zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Modernisierung, Umstrukturierung und Privatisierung der slowakischen Landwirtschaft und Agro-Nahrungsmittelindustrie sowie bei den Pflanzenschutznormen ab. Das Weißbuch über die Staaten Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt deckt die Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinär-, Pflanzenschutz- und Futtermittelkontrollen sowie Bestimmungen für die Vermarktung der Erzeugnisse ab. Mit diesen Rechtsvorschriften sollen der Schutz der Verbraucher, der öffentlichen Gesundheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit gewährleistet werden.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst eine gemeinsame Marktorganisation, strukturpolitische Maßnahmen, Abkommen mit Drittländern, die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen und die wissenschaftliche Forschung zur Unterstützung dieser Tätigkeiten.

Das Europa-Abkommen enthält Bestimmungen über den Handel mit Fischereierzeugnissen zwischen der Slowakei und der Gemeinschaft. Im Weißbuch sind für die Fischerei keine Maßnahmen vorgesehen.

BEWERTUNG DER LAGE

Landwirtschaft

Die Slowakei erfüllt im Wesentlichen ihre Verpflichtungen. Im Hinblick auf die Handelsmechanismen sowie die gemeinsamen Marktorganisationen und den Veterinärsektor sind noch weitere Bemühungen erforderlich. Die Rechtsvorschriften für das Veterinärkontrollsystem für den Binnenmarkt, den Mechanismus zur Bekämpfung übertragbarer spongiformer Enzephalopathien (TSE), für tierische Nebenprodukte und die gemeinsamen Maßnahmen sind nicht vollständig angepasst. Bei der Einrichtung der Zahlstelle, der Anwendung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und beim Schutz der öffentlichen Gesundheit sind Sondermaßnahmen erforderlich, da die Slowakei ansonsten nicht in der Lage sein wird, den Besitzstand in diesen Bereichen bis zum Beitritt umzusetzen.

Fischerei

Die Slowakei ist keinem der internationalen Fischereiübereinkommen beigetreten. Dennoch erfüllt die Slowakei im Wesentlichen ihre Verpflichtungen. Es gilt noch, die Verwaltungskapazität auszubauen und den Rechtsrahmen zu vervollständigen.

Letzte Änderung: 27.02.2004

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