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Polen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM(1997) 2002 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(1998) 701 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(1999) 509 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2000) 709 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1752 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1408 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Folgebericht der Kommission KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1207 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung seien keine größeren Probleme zu erwarten.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass in den Bereichen Forschung und Technologie gewisse Fortschritte erzielt wurden, wie auch im Bereich der Informationsgesellschaft. Zur Angleichung der Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der Telekommunikation müssten jedoch weitere Anstrengungen unternommen werden.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde darauf hingewiesen, dass Polen seit September 1999 mit dem Fünften Rahmenprogramm (1999-2002) assoziiert war. Im Bereich der Informationsgesellschaft wurden in diesem Zeitraum nur wenig Fortschritte erzielt. In der Telekommunikation hat Polen hingegen angemessene Fortschritte erzielt und die Privatisierung eingeleitet.

Im Bericht vom November 2000 hob die Kommission deutliche Fortschritte in den Bereichen Telekommunikation, Informationstechnologie und Forschung in Polen hervor.

Aus dem Bericht vom Oktober 2002 geht hervor, dass Polen beim Ausbau seiner Wissenschafts- und Forschungspolitik weitere Fortschritte erzielt hat. Im Bereich der Telekommunikation sind bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand und der Liberalisierung des polnischen Marktes einige Fortschritte zu verzeichnen.

Aus dem Bericht vom November 2003 geht hervor, dass Polen im Bereich Telekommunikation weitgehend seinen Verpflichtungen aufgrund der Beitrittsverhandlungen nachkommt, aber im Bereich der Postdienste nur teilweise. Im Bereich Wissenschaft und Forschung erfüllt Polen alle Voraussetzungen für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Mit der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) auf Gemeinschaftsebene, wie sie in Artikel 164 des Vertrags (vormals Artikel 130g) und im Rahmenprogramm (Artikel 166, vormals Artikel 130i) vorgesehen sind, sollen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt, die Lebensqualität verbessert, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und zur übrigen Gemeinschaftspolitik beigetragen werden.

Das Europa-Abkommen zwischen der Europäischen Union und Polen sieht eine Zusammenarbeit in diesen Bereichen vor, insbesondere durch eine Beteiligung des assoziierten Staates am Rahmenprogramm. Im Weißbuch über die mittel- und osteuropäischen Länder und den Binnenmarkt von 1995 sind für diesen Bereich keine direkten Maßnahmen vorgesehen.

Die Politik der Gemeinschaft im Telekommunikationssektor zielt darauf ab, Schwierigkeiten zu beseitigen, die das Funktionieren des Binnenmarkts für Telekommunikationseinrichtungen, -dienste und -netze unnötig behindern, und sie bemüht sich, Auslandsmärkte für in der Gemeinschaft ansässige Gesellschaften zu öffnen und die allgemeine Verfügbarkeit moderner Dienste für Bürger und Unternehmen in der Union zu gewährleisten. Diese Ziele müssen über die Harmonisierung der Normen und der Voraussetzungen für das Anbieten von Diensten, die Liberalisierung der Märkte für Endgeräte, Dienste und Netze sowie die Schaffung der erforderlichen Regelmechanismen erreicht werden.

Das Europa-Abkommen sieht eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Telekommunikation und des Postwesens zur Angleichung der Vorschriften und Verfahren an gemeinschaftliche Standards in den Bereichen Normung und Regulierung sowie für die Modernisierung der Infrastruktur vor. Im Weißbuch wird der Schwerpunkt auf die Angleichung des ordnungspolitischen Rahmens, der Netze und Dienste sowie auf weitere Maßnahmen zur schrittweisen Liberalisierung des Sektors gelegt.

BEWERTUNG DER LAGE

Forschung und technologische Entwicklung

Polen ist seit September 1999 mit dem Fünften Rahmenprogramm (1) assoziiert. Im Hinblick darauf hat Polen mehrere Strukturen geschaffen. Außerdem hat das Land die Öffnung seiner Forschungsaktivitäten für Unternehmen, Wissenschaftler und Universitäten aus den Mitgliedstaaten beschlossen. Polen hat im Anschluss daran versucht, sich stärker an dem Programm zu beteiligen und sein Interesse an einer Assoziierung mit dem Sechsten Rahmenprogramm bekundet. Im Bericht vom November 2000 wird dringend empfohlen, den Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt zu erhöhen. Der Haushaltsplan für 2002 sieht jedoch umfangreiche Kürzungen vor: im Vergleich zu 2001 sind um fast 20 % geringere Gesamtausgaben geplant. Die Finanzierung bleibt somit eine der größten Schwierigkeiten; Polen muss sich weiter darum bemühen, die Bruttoinlandsausgaben für Forschung und Entwicklung zu erhöhen.

Die institutionellen Voraussetzungen in diesem Bereich sind vorhanden und wurden über die Jahre hinweg ausgebaut. Weitere Verbesserungen der Funktionsweise des Staatlichen Komitees für wissenschaftliche Forschung (KBN) und des Netzes nationaler Kontaktstellen sind geplant.

Im Januar 2002 wurde mit der Europäischen Weltraumorganisation ein Kooperationsabkommen geschlossen, das den Rahmen der Beteiligung der polnischen Behörden an den Forschungsprojekten der Organisation absteckt.

Laut dem Bericht der Kommission aus dem Jahr 2003 dürfte Polen allen Verpflichtungen aufgrund der Beitrittsverhandlungen nachkommen und den Besitzstand auf dem Gebiet der Forschung ab seinem Beitritt anwenden können.

Informationsgesellschaft

Was den Bereich Informationsgesellschaft anbelangt, arbeitet Polen in den Sitzungen des Gemeinsamen Hochrangigen Ausschusses der Kommission und der beitrittswilligen Länder weiter aktiv mit. Im September 2001 verabschiedete der Ministerrat den Aktionsplan „ePolen" über die Entwicklung der Informationsgesellschaft in Polen für die Jahre 2001 - 2006, der sich in seinem Konzept an dem Aktionsplan „eEurope+" (2) orientiert und jährlich aktualisiert werden muss. Zur weiteren Stärkung der Verwaltungskapazitäten wurde innerhalb der Regierungsbehörden eine neue Abteilung geschaffen, die mit der „Informatisierung" befasst ist. Zu ihrem Aufgabenbereich zählen unter anderem Computer-Infrastruktur, Informatikkurse und Ferninformationssysteme und -netze.

Telekommunikation

Im Bereich der Telekommunikation hat Polen bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand angemessene Fortschritte erzielt. Im Juli 2000 trat ein neues Telekommunikationsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz soll die Grundlage zur Umsetzung der geltenden EG-Telekommunikationsrichtlinien geschaffen werden. Außerdem werden die bisherigen Exklusivrechte der TPSA aufgehoben.

Abgesehen von wenigen Kritikpunkten stellt dieses Gesetz einen deutlichen Fortschritt für Polen dar.

Im Hinblick auf die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes ist festzuhalten, dass die lokalen Telekommunikationsdienste seit Januar 2002 vollständig liberalisiert sind: Fernnetzbetreiber müssen keine Lizenzen mehr beantragen, sondern brauchen nur noch die Genehmigung des Amtes für die Regulierung des Telekommunikations- und Postwesens (URTiP) einzuholen. Dieses Amt wurde im März 2002 als nationale Regulierungsbehörde für Telekommunikations- und Postdienstleistungen geschaffen. Es ist von den Wirtschaftsteilnehmern unabhängig, und seine Zuständigkeiten sind gesetzlich festgelegt.

Im Mobilfunksektor liegt die Abdeckungsquote bei 26 %. Es gibt drei GSM-Betreiber, und es wurden bereits UMTS-Lizenzen erteilt, sodass der Betrieb aufgenommen werden kann, sobald die Marktlage es erlaubt. Die Abdeckungsquote im Festnetz liegt mittlerweile bei 32 % und verzeichnet einen langsam ansteigenden Trend.

Polen muss verstärkt das abgeleitete Recht umsetzen, damit der Markt ordnungsgemäß reguliert und völlig liberalisiert werden kann. In gesetzgeberischer Hinsicht sind weitere Anstrengungen erforderlich, damit die Angleichung im Telekommunikationsbereich abgeschlossen werden kann. Insbesondere das Telekommunikationsgesetz bedarf weiterer Änderungen, in denen folgende Aspekte geregelt werden müssen: Definition des Begriffs des Universaldienstes und Vorraussetzungen für dessen Bereitstellung, Vorauswahl und Auswahl des Betreibers, Zusammenschaltung, Nummernübertragbarkeit und Entbündelung des Teilnehmeranschlusses.

Im Jahr 2003 sind in Bezug auf den Universaldienst und die Zusammenschaltungsregelung noch Änderungen erforderlich. Außerdem sind noch nicht alle erforderlichen Durchführungsbestimmungen verabschiedet; vor allem im Bereich des Universaldienstes muss noch der gesamte Besitzstand umgesetzt werden. Weiter müssen realistische Termine für die Zusammenschaltung und die Einführung des entbündelten Teilnehmeranschlusses festgelegt werden, um den Wettbewerb auf dem Markt stärker zu fördern. Auch muss Polen sicherstellen, dass die Betreibervorauswahl und die Betreiberauswahl sowie die Kostenorientierung der Preise gewährleistet werden.

Schließlich wurde der gemeinschaftliche Besitzstand aus dem Jahre 2002 bezüglich der Einführung eines neuen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation noch nicht in polnisches Recht umgesetzt.

Postdienstleistungen

Im Gegensatz zur Telekommunikation waren im Postsektor keine positiven Ergebnisse zu verzeichnen. Die Reform der Postmärkte geht zudem noch sehr schleppend voran. Über die entsprechenden Gesetzesvorlagen wird seit Februar 2002 debattiert.

Im Jahre 2003 muss Polen seine Rechtsvorschriften noch anpassen, insbesondere in Bezug auf Genehmigungen, die Lizenzierungsregelung und den Universaldienst (Dienstqualität und Tarifierungsgrundsätze). Ergänzende Durchführungsbestimmungen müssen noch verabschiedet werden, insbesondere in Bezug auf die Verfahren bei Beschwerden von Kunden und das System der Buchführung. Schließlich muss die einschlägige Verwaltungskapazität durch Einstellung qualifizierteren Personals und fortgesetzte Schulung verstärkt werden.

(1) Beschluss Nr. 4/1999 des Assoziationsrates EU-Polen vom 4. August 1999 über die Bedingungen für die Teilnahme Polens an den Gemeinschaftsprogrammen auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002)

Amtsblatt L 281 vom 4.11.1999

(2) Der Aktionsplan eEurope+ soll dazu beitragen, durch den Einsatz der Technologien und Instrumente der Informationsgesellschaft den wirtschaftlichen Reformprozess in den Beitrittsländern zu beschleunigen.

Letzte Änderung: 03.02.2004

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