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Polen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2002 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 701 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission KOM(1999) 509 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 709 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK (2001) 1752 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - SEK(2002) 1408 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1207 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

2) INHALT

Laut der Stellungnahme der Europäischen Kommission vom Juli 1997 musste Polen noch größere Anstrengungen bei der Anpassung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand unternehmen, auch wenn bei der Durchführung der im Weißbuch über die Länder Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) aufgeführten Maßnahmen schon erhebliche Fortschritte erzielt worden waren.

Der Bericht vom November 1998 schließt sich dieser ersten Bewertung an, indem er die Notwendigkeit von weiteren Anpassungsfortschritten hervorhebt, um insbesondere die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft zu erfüllen. Zusätzliche Anstrengungen sind auch bei der Politik zur ländlichen Entwicklung sowie bei der Umstrukturierung der Nahrungsmittelindustrie erforderlich. Zu den Prioritäten gehören hier die Modernisierung der Betriebsanlagen und die Erreichung von EU-Standards im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich. In der Fischerei konnten die erzielten Fortschritte ebenfalls nicht als zufrieden stellend betrachtet werden.

Der Bericht vom November 1999 liegt auf der gleichen Linie wie seine Vorgängerdokumente. Auch er betont, dass Polen, um seine Landwirtschaft in die Europäische Union zu integrieren, noch viele große Aufgaben bewältigen muss. Die inzwischen erfolgte Festlegung einer Strukturpolitik für den Agrarsektor ist ein erster Schritt in diese Richtung, doch bedarf es weiterer Anstrengungen, damit sie auf Dauer zu einem wirklich effektiven Instrument wird. Einige Fortschritte waren zwar bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands, namentlich im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich, zu verzeichnen, doch stehen die Planung und Budgetierung für die nötigen Verwaltungsstrukturen auf zentralstaatlicher und regionaler Ebene noch aus. Im Fischereisektor bleibt die Situation unbefriedigend. Bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands sind so gut wie keine konkreten Fortschritte erzielt worden. Die Verabschiedung der Grundlagen einer Fischereipolitik sowie eines Umstrukturierungsprogramms für die Fischereiwirtschaft bilden nach wie vor eine Priorität.

Aus dem Bericht von November 2000 geht hervor, dass seit dem letzten Bericht nur wenig Fortschritte gemacht worden sind. In rechtlicher und institutioneller Hinsicht sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Insbesondere müssen die Aufgaben der für die Verwaltung des EAGFL verantwortlichen Institutionen genauer gefasst, das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS) gemäß dem gemeinschaftlichen Besitzstand eingeführt und Politiken zur Förderung von Produkten angewendet werden. Polen muss auch Vorschriften für die Teilnahme am Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen erlassen. Das System zur Verwaltung der gemeinsamen Marktorganisationen muss auf den gemeinschaftlichen Besitzstand ausgerichtet werden. Im Veterinär- und im Pflanzenschutzbereich sind seit dem letzten Bericht keine Fortschritte bei der Rechtsangleichung gemacht worden. Auch im Fischereisektor sind keine wesentlichen Fortschritte gemacht worden. Polen muss seine Kapazität zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik verstärken und eine Kontroll- und Verwaltungspolitik einführen, die dem gemeinschaftlichen Besitzstand entspricht.

In dem Bericht von November 2001 wird betont, dass die Bemühungen Polens für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Agrarsektor verstärkt worden sind. Dennoch sind die Vorbereitung und die Anwendung der Gemeinschaftsmechanismen noch unzureichend.

Andererseits wurde im Bericht vom November 2001 bestätigt, dass Polen das Fischereigesetz verabschiedet hat, das nun in den meisten Bereichen die Grundlage für die gesetzliche Einführung der Instrumente zur Umsetzung des Fischerei-Besitzstandes bildet. Ansonsten sind keine echten Fortschritte zu verzeichnen, ausgenommen im Bereich Marktpolitik die Schaffung einer Sektion für die Marktpolitik in der Fischereiabteilung.

In dem Bericht vom Oktober 2002 wurde unterstrichen, dass Polen große Anstrengungen zur Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand unternommen hat. Jedoch waren beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten und der Rechtsvorschriften im Veterinärbereich nur wenige Fortschritte festzustellen. Im Bereich Fischerei ist das wichtigste Ergebnis die Verabschiedung des Seefischereigesetzes, das die Regelung über den Zugang zu Gewässern ermöglichen dürfte. Ansonsten sind Fortschritte im Bereich der Verwaltungskapazität, der Bestandsbewirtschaftung, der Überwachung und Kontrollen sowie der Strukturmaßnahmen verzeichnet worden.

Aus dem Bericht vom November 2003 geht hervor, dass es in Polen in mehreren Sektoren zu Verzögerungen gekommen ist. Nur in wenigen Bereichen ist ein ausreichendes Niveau erreicht worden. Im Bereich Fischerei muss Polen dringend die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, für eine Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Das Europa-Abkommen bildet den Rechtsrahmen für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen Polen und der Europäischen Gemeinschaft und zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Modernisierung, Umstrukturierung und Privatisierung der polnischen Landwirtschaft und Agro-Nahrungsmittelindustrie sowie bei den Pflanzenschutznormen ab. Das Weißbuch über die Staaten Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) deckt die Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinär-, Pflanzenschutz- und Futtermittelkontrollen sowie Bestimmungen für die Vermarktung der Erzeugnisse ab. Mit diesen Rechtsvorschriften sollen der Schutz der Verbraucher, der öffentlichen Gesundheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit gewährleistet werden.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst die gemeinsame Marktorganisation, die Strukturpolitik, die Abkommen mit Drittländern, die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen und die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

Das Europa-Abkommen enthält Bestimmungen über den Handel mit Fischereierzeugnissen zwischen der Gemeinschaft und Polen. Das Weißbuch sieht keine Maßnahmen in diesem Sektor vor.

BEWERTUNG DER LAGE

Landwirtschaft

Hinsichtlich der Qualitätspolitik, des ökologischen Landbaus, des landwirtschaftlichen Buchführungsnetzes und der staatlichen Beihilfen kommt Polen seinen Verpflichtungen nach. Dasselbe gilt im Bereich der landwirtschaftlichen Marktorganisationen, außer denjenigen für Milch, Rindfleisch, Eier und Geflügel. Die Maßnahmen betreffend die Handelsmechanismen werden nur teilweise angewendet. Im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich kommt Polen mit einigen Ausnahmen seinen Verpflichtungen nach. Wenn Polen keine drastischen Maßnahmen erlässt, wird es seinen Rückstand bei der Einrichtung der Zahlstellen, der Einführung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Bekämpfung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien, den tierischen Nebenerzeugnissen, der Kontrolle der Verbringung der Tiere und der Bekämpfung der Schadorganismen der Pflanzen nicht aufholen.

Fischerei

Auf Ebene der Strukturmaßnahmen, der staatlichen Beihilfen und der internationalen Fischereiabkommen kommt Polen seinen Verpflichtungen teilweise nach. Bei der Verwaltungskapazität müssen einige Anpassungen vorgenommen werden, um die Strukturpolitik verwalten zu können. Polen zieht sich aus den internationalen Fischereiabkommen zurück. Es muss dringend der Bewirtschaftung der Ressourcen und der Flotte sowie den Inspektions- und Kontrolltätigkeiten und der Marktpolitik Vorrang verleihen. Es muss die Verwaltungskapazität sowie die Rechtsvorschriften verstärken und die bisher eingetretene Verzögerung jetzt aufholen, da es nicht rechzeitig bereit sein wird, wenn es nicht unverzüglich Maßnahmen ergreift.

Letzte Änderung: 27.02.2004

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