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Polen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2002 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 701 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 509 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 709 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1207 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 hielt die Europäische Kommission in Bezug auf die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands weitere Anstrengungen, vor allem im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, für erforderlich. Diese Übernahme wurde vorbehaltlich einer Fortsetzung der Bemühungen Polens mittelfristig für realisierbar gehalten.

Allerdings stellte der Bericht vom November 1998 fest, dass bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts kaum greifbare Ergebnisse erzielt wurden, und verlangte, dass die Anstrengungen im sozialen Bereich intensiviert und die zuständigen Einrichtungen gestärkt werden.

Der Bericht vom Oktober 1999 bestätigte diese Schlussfolgerungen. Polen wurde aufgefordert, besondere Anstrengungen im sozialen Bereich, insbesondere auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Beschäftigung und Chancengleichheit zu unternehmen. Des Weiteren wurde eine deutliche Stärkung der institutionellen Kapazität des nationalen Arbeitsamtes und der Arbeitsaufsicht gefordert. Auch müsse der soziale Dialog weiter entwickelt werden, besonders was die Arbeitgeberorganisationen angehe.

Im Bericht vom November 2000 stellte die Kommission fest, dass bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in diesem Bereich kaum Fortschritte erzielt worden seien.

Der Bericht 2003 gelangt zu der Schlussfolgerung, dass Polen die aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen in den Bereichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern, sozialer Dialog, Beschäftigungspolitik, soziale Eingliederung und sozialer Schutz im Wesentlichen erfüllt und in der Lage sein dürfte, den einschlägigen gemeinschaftlichen Besitzstand ab dem Beitritt anzuwenden.

Nur teilweise erfüllt wurden hingegen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, öffentliche Gesundheit, Europäischer Sozialfonds und Bekämpfung von Diskriminierungen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Neben den verschiedenen speziellen Aktionsprogrammen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Europäischen Sozialfonds, umfassen die einschlägigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer sowie Tabakerzeugnisse.

In allen diesen Bereichen setzen die Rechtsvorschriften der Union Mindestnormen mit Schutzklauseln für die am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten fest.

Darüber hinaus sind die Anhörung der Sozialpartner und der soziale Dialog auf europäischer Ebene im Vertrag verankert (Artikel 138 und 139, vormals Artikel 118a und 118b).

BEWERTUNG DER LAGE

Im Bericht 2003 wird erneut unterstrichen, dass das polnische Arbeitsgesetzbuch bislang nur teilweise an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich des Arbeitsrechts angeglichen wurde und dass der vollständigen Übernahme des Besitzstands in diesem Bereich Vorrang eingeräumt werden muss. Die Rechtsangleichung steht noch aus in den Bereichen Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Übergang von Unternehmen und Entsendung von Arbeitnehmern.

Im Bericht 2003 wird festgestellt, dass die Beschäftigungssituation sich weiter verschlechtert. Bereits 1999 lag die Arbeitslosenquote über 15 %, im Jahr 2000 lag sie bei 16,4 %, und im Jahr 2002 betrug sie 19,9 %. Betroffen sind vor allem Jugendliche und ungelernte Arbeitskräfte. Im Übrigen bestehen erhebliche regionale Unterschiede.

In der Beschäftigungspolitik wurde im Oktober 2000 ein Mechanismus eingeführt, der die Funktionsweise der Arbeitsämter verbessern soll, und es wurde ein „nationaler Aktionsplan für Beschäftigungsentwicklung" auf den Weg gebracht, der sich auf die vier Säulen der europäischen Beschäftigungsstrategie stützt.

Im Bericht 2003 wird betont, dass die Umsetzung der in der gemeinsamen Bewertung festgelegten beschäftigungspolitischen Prioritäten noch nicht abgeschlossen ist. Polen wird empfohlen, Maßnahmen zu treffen, um die Beschäftigungsquoten - insbesondere von Frauen und älteren Arbeitskräften - zu erhöhen, die Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit weiter zu verbessern und die Reform des Bildungs- und Ausbildungssystems weiter zu verfolgen.

Mit Blick auf den Europäischen Sozialfonds, einschließlich der Initiative EQUAL, wurden im Laufe des Jahres 2003 zwar bedeutsame Fortschritte erzielt, doch sind dringend weitere Anstrengungen erforderlich, um die Kapazitäten für Verwaltung, Durchführung, Rechnungsprüfung und Kontrolle auf regionaler und auf nationaler Ebene zu stärken.

Der soziale Dialog ist in Polen seit 1999 geregelt, doch sind noch weitere Anstrengungen zur Stärkung der geltenden Rechtsvorschriften erforderlich. Das vorherrschende Modell des sozialen Dialogs ist ein tripartistisches. Einen autonomen sozialen Dialog auf sektoraler Ebene scheint es noch nicht zu geben. Der Bericht 2003 gelangt zu dem Schluss, dass der institutionelle und administrative Rahmen für den sozialen Dialog vorhanden ist, dass die Strukturen der dreiseitigen Konsultation jedoch ordnungsgemäßer arbeiten, zu effektiveren Konsultationen der Sozialpartner zu einem größeren Spektrum von Angelegenheiten führen und konkretere Ergebnisse erzielen sollten. Auch der autonome soziale Dialog sollte weiter gestärkt und gefördert werden, insbesondere auf sektoraler, regionaler und Unternehmensebene.

Die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen wurden in ein Gesetz über die Rentensysteme integriert. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist im April 2000 in Kraft getreten.

Kurz vor dem Beitritt gelangt der Bericht 2003 zu der Feststellung, dass die Rechtsvorschriften im Bereich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern größtenteils umgesetzt wurden.

Polen hat Rechtsvorschriften erlassen zur Umsetzung der auf Artikel 13 EG-Vertrag basierenden Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Die nicht den Bereich der Beschäftigung betreffenden Aspekte der Richtlinie sind jedoch noch im Jahr 2004 umzusetzen, und auch die vorgesehene Gleichbehandlungsstelle ist noch einzurichten.

Im Bericht 2003 wird herausgestellt, dass die Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nach wie vor lückenhaft sind, und zwar sowohl in Bezug auf die Rahmenrichtlinie als auch hinsichtlich einer Reihe von Einzelrichtlinien betreffend Karzinogene, biologische oder chemische Stoffe am Arbeitsplatz, Asbest, Lärm und die medizinische Behandlung an Bord von Schiffen und Fischereifahrzeugen, die nur zum Teil umgesetzt wurden. Polen wurde ein Übergangszeitraum für den Bereich Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bis Ende 2005 zugestanden. Das Nationale Arbeitsaufsichtsamt wurde eingerichtet, seine personelle und technische Ausstattung ist jedoch noch unzureichend.

Im Bereich öffentliche Gesundheit muss die Übernahme der jüngsten Rechtsvorschriften über Tabak noch abgeschlossen werden. Der Verwaltungs- und Rechtsrahmen für die Bekämpfung und Überwachung übertragbarer Krankheiten wurde geschaffen, die Durchführung und Durchsetzung der Vorschriften erfordert aber noch einige Anstrengungen. Die polnischen Behörden müssen weiterhin auf eine Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung und die Bereitstellung adäquater Ressourcen für den Bereich Gesundheit hinarbeiten.

Im Januar 1999 hat Polen eine Reform des Sozialversicherungssystems und des Gesundheitswesens in Angriff genommen. Die Reform des Gesundheitswesens löste unter den Angehörigen medizinischer Berufe allenthalben Unruhe aus, was ernsthafte Störungen in der Krankenfürsorge an Krankenhäusern und in Unfallstationen zur Folge hatte. Die eingeführten Änderungen betreffen die Organisation der Gesundheitsdienste, den Zugang zu Versicherungsleistungen, die Definition der neuen Rolle des Staates, vor allem im Bereich der Gesundheitspolitik, und die höhere Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre Gesundheit.

Im Bericht 2003 wird festgestellt, dass Polen im Bereich des Sozialschutzes seine Anstrengungen zur Durchführung der Gesundheitsreform und der Rentenreform fortsetzen muss, die dazu beitragen werden, Niveau und Effizienz des sozialen Schutzes zu verbessern.

Im Verlauf des Jahres 2004 müssen die Kommission und Polen das „Gemeinsame Memorandum" zur sozialen Eingliederung fertigstellen, in dem die größten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Förderung der sozialen Integration und mögliche Orientierungen für die Politik aufgezeigt werden. Auf dieser Grundlage sind dann eine integrierte Strategie und ein nationaler Aktionsplan für soziale Eingliederung auszuarbeiten.

Letzte Änderung: 19.01.2004

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