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Slowakei - Regionalpolitik

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

  • Schaffung des Rechts-, Verwaltungs- und Haushaltsrahmens für eine Regionalpolitik, die eine Einbeziehung in die Strukturprogramme der Europäischen Union ermöglicht.

Bewertung (Oktober 1999)

In diesem Bereich wurden keine Fortschritte verzeichnet.

Bewertung (November 2000)

In diesem Bereich wurden keine Fortschritte verzeichnet.

Bewertung (November 2001)

Bei der Vorbereitung auf die Durchführung von Regionalentwicklungsprogrammen und der Verbesserung der Verwaltungsstrukturen bedarf es größerer Anstrengungen. Der Mangel an ausreichend qualifiziertem Personal im Ministerium für Bauwesen und Regionalentwicklung ist nach wie vor ein großes Problem.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Slowakei hat bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts Fortschritte erzielt. Was die territoriale Gliederung betrifft, so hat die Slowakei im Februar 2002 im Einvernehmen mit der Kommission die vorläufige Gebietseinteilung des Landes nach der NUTS-Systematik ("Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik") festgelegt: Die Region Bratislava, die Westslowakei, die Mittelslowakei und die Ostslowakei entsprechen der NUTS-II-Ebene. Im Februar und Juni 2002 wurden mehrere Beschlüsse gefasst, mit denen die Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds festgelegt sowie die Zahlstelle benannt wurden. Als künftige Verwaltungsbehörde für das gemeinschaftliche Förderkonzept (GFK) erhielt das Ministerium für Bauwesen und Regionalentwicklung die Zuständigkeit für die Koordinierung der Programmplanung. Das Finanzministerium wurde als künftige Zahlstelle für sämtliche Fonds benannt. Im Juni 2002 hat die Slowakei den Zeitplan für die Ausarbeitung des Entwicklungsplans, der sechs operationellen Programme (OP) und der beiden einheitlichen Programmplanungsdokumente (EPPD) für die Förderung nach den Zielen 2 und 3 in der Region Bratislava festgelegt. Zur Anwendung des Partnerschaftsprinzips wird ein nationaler Begleitausschuss die Ausarbeitung des Entwicklungsplans überwachen. Auf dem Gebiet der Begleitung und Bewertung muss ein Datensystem aufgebaut werden, das den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstandes gerecht wird. Der Vorschriftenrahmen für Haushaltsplanung, Kofinanzierung, Finanzverwaltung und Finanzkontrolle bei den Strukturfonds ist bereits festgelegt. Eine im Juni 2002 angenommene Änderung des Gesetzes über die Haushaltsordnung ermöglicht nunmehr eine mehrjährige Haushaltsplanung. Außerdem wurden in fast allen Ministerien, die an der Durchführung der Struktur- und Kohäsionsfondsunterstützung beteiligt sein werden, Innenrevisionsabteilungen eingerichtet. Hinsichtlich des rechtlichen Rahmens und im Statistikbereich sind dagegen keine Fortschritte zu verzeichnen.

Die Slowakei hat die Verhandlungen über das Kapitel "Regionalpolitik" vorläufig abgeschlossen, ohne eine Übergangsregelung zu beantragen. Um für die EU-Mitgliedschaft bereit zu sein, muss die Slowakei ihre Verwaltungskapazität erheblich steigern, indem sie vorhandenes Personal weiterbildet und neue Mitarbeiter einstellt. Zwar ist die Slowakei beim Aufbau der institutionellen Strukturen gut vorangekommen, aber die Aufgabenzuweisung muss noch ergänzt werden. Außerdem bedarf es weiterer Anstrengungen, um die interministerielle Koordinierung und die Partnerschaft zu stärken, eine effiziente Projektpipeline zu schaffen und sämtliche Systeme und Verfahren für eine wirksame Überwachung und Bewertung zu verbessern. Die Slowakei ist dabei, die speziell für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds geltenden Verfahren für Finanzkontrolle, Rechnungsprüfung, Ausgabenbescheinigung und die Korrektur von Unregelmäßigkeiten endgültig festzulegen. Sie muss die Innenrevisionsabteilungen, die in den zuständigen Ministerien eingerichtet wurden, durch Erstellung gemeinsamer Leitlinien unterstützen und für eine angemessene Schulung des Personals Sorge tragen. Es bedarf weiterer Anstrengungen, damit die Statistiken den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstandes gerecht werden.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/262/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/853/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2004 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 703 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 511 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 711 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1754Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1410Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1209Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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