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Polen - Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden

Kurzfristige Prioritäten:

  • Verbesserungen in den Bereichen Zoll, Überwachung der staatlichen Beihilfen, Ministerien und Dienststellen im Bereich Justiz und Inneres, Finanzkontrolle, Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen (vor allem an den Außengrenzen), Umweltschutz, Steuern und Regionalpolitik.

Bewertung (Oktober 1999)

Die kurzfristigen Prioritäten in diesem Bereich wurden nur zum Teil eingehalten.

Bei der Steigerung der Leistungsfähigkeit seiner Verwaltungsbehörden hat Polen kaum Fortschritte gemacht. Für die Regionalpolitik bedeutet die im Januar 1999 vollzogene Dezentralisierung der Verwaltung einen wichtigen Schritt voran. Viel ist noch zur Verbesserung der Arbeitsweise im Zoll zu tun, vor allem hinsichtlich der Anwendung eines einheitlichen Systems zur Bearbeitung der Anmeldungen. Bei staatlichen Beihilfen, Finanzkontrolle, Fischerei, Ministerien und Dienststellen im Bereich Justiz und Inneres, Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen, Umwelt und Steuern wurden in bezug auf die Definierung von Verwaltungs- und Regulierungsaufgaben und die Schaffung von Durchsetzungsorganen kaum Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2000)

Der gesetzliche Rahmen für die externe Finanzkontrolle ist nahezu vollständig, wohingegen im Zusammenhang mit der internen Finanzkontrolle weitere Arbeiten erforderlich sind. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen weitere Rechtsvorschriften erlassen werden.

Bewertung (November 2001)

Der Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums wurde angenommen, wohingegen beim nationalen Entwicklungsplan keine Fortschritte erzielt wurden. Die Rahmengesetzgebung über die externe Finanzkontrolle ist fast abgeschlossen, die für die interne Kontrolle muss jedoch noch abgeschlossen werden. Weiter Anstrengungen sind hinsichtlich der Einhaltung der Fristen der von der Europäischen Union kofinanzierten Programme erforderlich.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Bewertung dieser Prioritäten ist nicht erfolgt. Der die Partnerschaft für den Beitritt betreffende Teil des Berichts 2002 befasst sich schwerpunktmäßig mit den Fragen, die im Hinblick auf die Vorbereitung Polens auf den Beitritt einen größeren Arbeitsaufwand erfordern.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

  • Einrichtung eines Dienstes für die Betrugsbekämpfung und eines staatlichen Rechnungshofs;
  • Stärkung der Kapazitäten für die Finanzkontrolle;
  • Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz;
  • Stärkung der Behörden für Justiz und Inneres (genug qualifiziertes Personal);
  • Verbesserung der parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren;
  • Verbesserung der Steuereintreibung;
  • Stärkung der Behörden für die Lebensmittelüberwachung.

Bewertung (Oktober 1999)

Hinsichtlich der mittelfristigen Prioritäten in diesem Bereich sind keine Fortschritte festzustellen.

Bewertung (November 2000)

Für die beschleunigte Übernahme der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften wurde ein neues Verfahren entwickelt. Bei der Stärkung der Institutionen sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen, aber es sind noch weitere, größere Anstrengungen erforderlich.

Bewertung (November 2001)

Polen hat ein Verfahren zur beschleunigten Annahme der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ausgearbeitet. Im Hinblick auf die Stärkung der Kapazitäten im Bereich der Statistik und der Weiterbildung im Gemeinschaftsrecht wurden Anstrengungen unternommen. Die Rechtsvorschriften zur internen Finanzkontrolle sind vorhanden. Die Dienststelle für Betrugsbekämpfung muss ebenso wie die Finanzkontrolle der öffentlichen Verwaltung weiter gestärkt werden.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Bewertung dieser Prioritäten ist nicht erfolgt.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/260/EG des Rates vom 30. 3.1998

Amtsblatt L 121 vom 23. 4.1998

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2002 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 701 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(99) 509 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 709 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg.- SEK(2001) 1752

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1408

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1207

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union

Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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