EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Litauen - Justiz und Inneres

Kurzfristige Prioritäten:

  • weitere Anstrengungen zur Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität;
  • Verbesserung der Überwachung der Grenzen;
  • Verbesserung der Bedingungen für die Aufnahme von Flüchtlingen.

Bewertung (Oktober 1999)

Diese Ziele wurden teilweise erreicht.

Litauen hat zwar Maßnahmen in diesem Bereich getroffen, doch ist die Bekämpfung der Korruption noch weiter fortzusetzen. Fortschritte wurden bei der Verbesserung der Grenzüberwachung und der Flüchtlingsaufnahmelager erzielt.

Bewertung (November 2000)

Die Festlegung der Grenzen schreitet voran. Es wurde ein neues Grenzkontrollgesetz verabschiedet. Die Rechtsvorschriften zur Grenzkontrolle und zur Einwanderung wurden angewandt. Auch bei der Annäherung des litauischen Asylrechts an den Besitzstand wurden große Fortschritte erzielt. Die Modernisierung und eine bessere Koordinierung der für die Anwendung der Gesetze zuständigen Stellen erweist sich als erforderlich. Der Kampf gegen die Geldwäsche muss verstärkt werden. Litauen hat das europäische Strafrechtsübereinkommen zur Bekämpfung der Korruption ratifiziert, das Übereinkommen der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Bekämpfung der Bestechung aber noch nicht unterzeichnet.

Bewertung (November 2001)

Die Rechtsvorschriften für Grenzkontrolle, Einwanderung und Asylrecht werden zunehmend angewandt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Justizreform voranzubringen und die Geldwäsche zu bekämpfen. Diese Priorität wurde somit nur teilweise eingehalten.

Bewertung (Oktober 2002)

Litauen hat hinsichtlich der Verstärkung der Grenzkontrollen, einschließlich der Kontrollen auf See, große Fortschritte erzielt. In diesem Bereich hat das Land eine bedeutende Schulungsmaßnahme für Grenzposten veranstaltet.

Bei der Bekämpfung der Geldwäsche ist das Land vorangekommen, doch es muss noch seine Rechtsvorschriften an den Besitzstand der Europäischen Union anpassen. Außerdem hat es der Frage gebührende Aufmerksamkeit zu schenken, wie die Zusammenarbeit zwischen allen für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständigen Stellen verstärkt werden kann.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

  • Vollendung der Grenzdemarkation;
  • Einrichtung einer wirksamen Überwachung der Grenzen;
  • Umsetzung der Migrationspolitik und der Reformen der Asylverfahren, insbesondere im Hinblick auf den Schengen-Besitzstand.

Bewertung (Oktober 1999)

Im Bereich der Visumspolitik sind Fortschritte zu verzeichnen.

Bewertung (November 2000)

In diesem Bereich wurden keine Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2001)

Im Bereich der Rechtsvorschriften für Visum, Grenzkontrolle, Einwanderung und Asyl wurden große Fortschritte erzielt. Es ist Litauen gelungen, Verfahren zur Verhinderung der illegalen Einwanderung anzuwenden. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die organisierte Kriminalität, insbesondere den Schmuggel, den Drogenhandel, den Menschenhandel und die Geldwäsche, zu bekämpfen.

Bewertung (Oktober 2002)

Die grünen und blauen Grenzen wurden mit geeigneten Infrastrukturen und Ausrüstungen ausgestattet. Die Festlegung der Grenze zu Belarus wurde fortgesetzt. Litauen hat die russischen Behörden darauf hingewiesen, dass es dringend erforderlich ist, dass Russland das Grenzabkommen ratifiziert.

Litauen befasst sich derzeit mit der abschließenden Anpassung seiner Rechtsvorschriften im Bereich der Visums-, Asyl- und Migrationspolitik an den Besitzstand der Europäischen Union und mit dem Ausbau der Verwaltungskapazität der in diesem Bereich zuständigen Stellen. Litauen sollte insbesondere ein einheitliches Format für Visa annehmen und eine Vorschrift erlassen, wonach die Schlepper haftbar gemacht werden können. Außerdem sollte es im Rahmen der Asylverfahren Mindestgarantien einführen.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/265/EG vom 30.03.1998Amtsblatt L 121 vom 23.04.1998

Beschluss 99/856/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2007 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1998) 706 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 507 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 707 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1750Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1406Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1204Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

Top