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Lettland - Politische Kriterien

Kurzfristige Prioritäten:

  • Annahme von Maßnahmen zur Erleichterung der Einbürgerung und zur Verbesserung der Integration der Einwohner, die nicht die lettische Staatsbürgerschaft besitzen (insbesondere staatenlose Kinder);
  • Ausbau des Unterrichts von Lettisch für Allophone.

Bewertung (Oktober 1999)

Diese prioritären Ziele wurden teilweise erreicht.

Nach der Liberalisierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes im Herbst 1998 war ein Anstieg der Einbürgerungsanträge zu verzeichnen, wobei jedoch die Zahl der Anträge für die Einbürgerung staatenloser Kinder weiterhin sehr niedrig ist. Das Programm für den Lettisch-Unterricht wurde erfolgreich fortgesetzt, obwohl immer noch ein großer Mangel an Sprachlehrern herrscht. Die Regierung wird in den kommenden Jahren mehr Haushaltsmittel für den Sprachunterricht bereitstellen müssen.

Bewertung (November 2000)

Das Sprachengesetz entspricht den internationalen Bestimmungen und dem Europa-Abkommen. Das Programm zur Förderung des Lettisch-Unterrichts wurde trotz geringer Mittel gestartet; die lettische Regierung wird künftig mehr Mittel für das Programm bereitstellen. Das Rahmendokument zur gesellschaftlichen Integration in Lettland wurde angenommen, aber noch nicht umgesetzt.

Bewertung (November 2001)

Die Vorschriften zur Durchführung des Sprachengesetzes wurden geändert, um den Zusammenhang zwischen Sprachkenntnis und Beruf deutlich zu machen. Das Hauptziel der Sprachenpolitik ist die Integration aller Einwohner vor dem Hintergrund der offiziellen Staatssprache, und gleichzeitig die Erhaltung und Entwicklung der Minoritätensprachen in Lettland. Das als prioritär eingestufte Ziel « Erlernen der lettischen Sprache » wurde weitgehend erreicht.

Bewertung (Oktober 2002)

Lettland ist dem Ziel, einen kompetenten und stabilen öffentlichen Dienst aufzubauen, bedeutend näher gekommen. Die Bemühungen zur Gewährleistung einer personellen Mindestausstattung, der Weiterbildung der Beamten und angemessener finanzieller Mittel müssen fortgesetzt werden. Bei der Behebung der Mängel im Justizwesen wurde einiges erreicht, jedoch sind die entsprechenden Rechtsvorschriften noch zu ergänzen, unter anderem durch den Erlass einer neuen Strafprozessordnung. Keine nennenswerten Fortschritte wurden bei der Verringerung der Arbeitsbelastung der Gerichte, der Beseitigung des Rückstands an anhängigen Gerichtsverfahren und der Gewährleistung des Vollzugs von Gerichtsurteilen in der Praxis erzielt. Eine gute Entwicklung nahmen hingegen die Bekämpfung der Korruption, die Achtung der Menschenrechte, der Minderheitenschutz und die Eingliederung der nicht die lettische Staatsbürgerschaft besitzenden Einwohner. Die Unterstützung des Eingliederungsprozesses wurde durch Sprachkurse und Informationskampagnen verstärkt.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Beschleunigte Eingliederung der Bürger, die nicht die lettische Staatsbürgerschaft besitzen, durch Lockerung der Einbürgerungsverfahren, insbesondere für staatenlose Kinder.

Bewertung (Oktober 1999)

Lettland hat das Einbürgerungsverfahren im Einklang mit den Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) weiter vereinfacht (insbesondere durch die Verringerung der Zahl an Fragen im Geschichtstest und niedrigere Gebühren für mehrere Gruppen von Antragstellern). Im Frühjahr 1999 wurden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Kapazität des Einbürgerungsrates und seiner Dienststellen für die Annahme und Bearbeitung der wachsenden Zahl an Anträgen zu steigern.

Bewertung (November 2000)

In diesem Bereich wurden keine weiteren Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2001)

Das Programm zur Integration aller Einwohner in die lettische Gesellschaft wurde durch neue Vorschläge erweitert. Außerdem wurde eine Stiftung gegründet, die für die Projektauswahl und -finanzierung zuständig ist. Es fehlt noch an Sprachlehrern; die Regierung muss die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Ausbildung von Sprachlehrern sicherstellen. Damit wurde das vorrangige Ziel teilweise erreicht.

Bewertung (Oktober 2002)

Der Prozess der Naturalisierung geht weiterhin nur schleppend voran. Es müssen ausreichende Mittel für eine bessere Integration und sprachliche Ausbildung bereitgestellt werden.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/263/EG vom 30.03.1998Amtsblatt L 121 vom 23.04.1998

Beschluss 99/854/EG vom 06.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2004 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 703 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(99) 506 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 706 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1749Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1405Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1203Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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