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Ungarn - Binnenmarkt

Kurzfristige Prioritäten:

  • Normung und Zertifizierung (weitere Schritte zur Rechtsangleichung);
  • staatliche Beihilfen (Verabschiedung eines Rechtsrahmens, Definition von Funktion und Befugnissen der Aufsichtsbehörde, Anwendung der Rechtsvorschriften);
  • erhöhte Transparenz durch Verbesserung des Beihilfenverzeichnisses;
  • Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum;
  • Fortsetzung der Angleichung des Gesellschaftsrechts;
  • Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften zum öffentlichen Auftragswesen zwecks lückenloser Abdeckung des Versorgungssektors.

Bewertung (Oktober 1999)

Es wurden weiterführende Schritte unternommen, namentlich in bezug auf Gesellschaftsrecht und Normung. Bei der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum hat es in bezug auf das Urheberrecht Fortschritte gegeben. Dennoch bedarf es zusätzlicher Anstrengungen Ungarns, insbesondere bei den Pharmazeutika. Es gilt, den rückwirkenden Patentschutz einzuführen und die Rechtspraxis zu ändern, damit Generikahersteller vor Ablauf des Patentschutzes an der Weiterentwicklung arbeiten können.

Fortschritte gab es auch im Bereich der staatlichen Beihilfen. Die Aufsichtsbehörde für die Überwachung der staatlichen Beihilfen konnte gestärkt werden; ferner wurden die Regeln der Ex-ante-Kontrolle festgelegt und die jährlichen Berichte über die staatlichen Beihilfen verbessert; sie erfüllen jetzt das Kriterium der Transparenz.

Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens hat Ungarn die nationale Gesetzgebung weiter an den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen angeglichen; nunmehr sind mit EG-Mitteln kofinanzierte Projekte von der Anwendung der Inländerpräferenzklausel ausgenommen. Die Durchsetzungs- und Rechtsmittelverfahren müssen allerdings noch stärker an das Gemeinschaftsrecht angepasst werden, vor allem im Bereich der Versorgungsunternehmen.

Bewertung (November 2000)

Ungarn hat bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand Fortschritte erzielt, nicht jedoch bei den Marktüberwachungs- und Konformitätsbewertungsstrukturen.

Die Transparenz der öffentlichen Beihilfen verbesserte sich durch das Gebot der Vorabnotifizierung neuer Beihilfepläne. Das Verzeichnis der staatlichen Beihilfen ist immer noch nicht vollständig.

Im Telekommunikationsbereich wurden keine Fortschritte beim weiteren Ausbau der Unabhängigkeit und der Befugnisse der Regulierungsbehörde erzielt. Zwar hat die Regierung die Gesetzentwürfe über Rundfunk und Fernsehen vorbereitet, doch wurden sie nicht vom Parlament verabschiedet.

Bestimmte ermäßigte Mehrwertsteuersätze wurden abgeschafft, doch bleibt der Mehrwertsteuersatz von 12 % für bestimmte Güter und Dienstleistungen aus sozialen Gründen erhalten. Ein neues Zollgesetz schaffte die Grundlagen für die Angleichung an die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. Fortschritte wurden auch bei der Angleichung des gemeinsamen Zolltarifs und der kombinierten Nomenklatur erzielt.

Bewertung (November 2001)

Die Marktüberwachung und die Konformitätsbewertung wurden verstärkt. Ungarn hat sich um mehr Transparenz bei den staatlichen Beihilfen bemüht, doch das Verzeichnis zur Erfassung staatlicher Beihilfen ist noch nicht vollständig. Im Telekommunikationsbereich werden die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde und ihre Befugnisse ausgebaut. Die Harmonisierung im Bereich der Mehrwertsteuer macht gute Fortschritte. Ungarn wird jedoch den Anwendungsbereich der ermäßigten MwSt.-Sätze und auch die Abschaffung des Null-Satz-Systems überprüfen müssen.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

  • Weitere Harmonisierung und Ausbau der Konformitätsbewertungsstellen, Einrichtung eines Marktüberwachungssystems, Erlass technischer Vorschriften für gewerbliche Waren;
  • weitere Angleichung des Wettbewerbsrechts, vor allem in bezug auf staatliche Beihilfen;
  • Stärkung der Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen;
  • effiziente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts;
  • Rechtsangleichung in den Bereichen Liberalisierung des Kapitalverkehrs, Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz;
  • Förderung der Entwicklung der Unternehmen (insbesondere der KMU);
  • Angleichung an das geltende Gemeinschaftsrecht in den Bereichen Telekommunikation, Verbraucherschutz, audiovisuelle Medien und Binnenmarkt für Energie.

Bewertung (Oktober 1999)

Es sind Fortschritte zu verzeichnen in den Bereichen Konformitätsbewertung, Marktaufsicht, Übernahme von Europa-Normen und technischen Vorschriften für gewerbliche Erzeugnisse. Im Bereich der staatlichen Beihilfen wurde eine neue Gesetzesregelung angenommen, in der die Rolle der Aufsichtsbehörde für die Überwachung der staatlichen Beihilfen eindeutig definiert ist. Die Beihilfeprogramme wurden verbessert und sind transparenter geworden. Die Praxis des Wettbewerbsamts bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften kann als zufriedenstellend betrachtet werden, wohingegen die Aufsichtsbehörde für die Überwachung der staatlichen Beihilfen noch weiter verstärkt werden muss, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden kann. In den Bereichen Liberalisierung des Kapitalverkehrs, Verbraucherschutz, Telekommunikation und Energie wurden 1998 bedeutende Fortschritte erzielt; die erfolgreiche Arbeit wurde 1999 fortgesetzt. Die KMU wurden mit einer neuen Strategie und entsprechenden Haushaltsmitteln stärker unterstützt.

Bewertung (November 2000)

In diesem Bereich wurden keine Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2001)

Im Versorgungssektor wurden Fortschritte bei den Durchsetzungs- und Rechtsmittelverfahren verzeichnet. Die Angleichung der Normen im Bereich des freien Warenverkehrs macht große Fortschritte. Die Angleichung in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen ist noch nicht abgeschlossen. Fast alle noch verbleibenden Restriktionen im Bereich des freien Kapitalverkehrs sind aufgehoben worden. Ungarn muss die vollständige Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und der Regeln für staatliche Beihilfen gewährleisten . Die Angleichung der Zollverfahren wurde fortgesetzt und es kamen vereinfachte Verfahren zum Tragen. Die administrativen und operationellen Kapazitäten der Zollbehörde wurden ausgebaut. Die Informatisierung macht große Fortschritte. Hinsichtlich der Freizonen sind weitere Anstrengungen erforderlich.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 99/850/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2001 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 700 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 505 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 705 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEC(2001) 1748Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1205Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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