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Estland - Justiz und Inneres
Kurzfristige Prioritäten:
Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens sowie zur weiteren Reform der Justiz.
Bewertung (Oktober 1999)
Die vorstehende Priorität wurde teilweise verwirklicht.
Estland hat seine Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens fortgesetzt. Außerdem wurden Maßnahmen zur Umstrukturierung und Modernisierung der Polizei eingeführt. Gleichwohl sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Korruption innerhalb der Polizei zu bekämpfen und deren Effizienz zu verbessern. Im Justizwesen muss die Schulung von Richtern und Staatsanwälten, insbesondere im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht, verstärkt werden. Die in diesem Bereich erzielten Fortschritte werden durch die eingeschränkte Ausbildung und die niedrigen Gehälter nach wie vor in Frage gestellt. Des Weiteren muss dem Drogenproblem auf politischer wie administrativer Ebene größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Estland hat an seiner Ostgrenze ein recht hohes Sicherheitsniveau erreicht. Dennoch müssen Grenzschutzinfrastruktur und -ausrüstung noch verbessert werden. Außerdem müssen die vereinfachten Grenzübergangsregelungen an die Visapraxis der Gemeinschaft angepasst werden.
Bewertung (November 2000)
Estland hat Maßnahmen zur Schaffung eines modernen integrierten Datensystems für strafrechtliche Ermittlungen eingeführt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche wurden intensiviert; das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und das Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche wurden ratifiziert. Bei der Reform des Strafrechts hingegen wurden kaum Fortschritte erzielt. Estland muss auf eine bessere Zusammenarbeit zwischen den für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zuständigen Behörden und der Justiz hinwirken.
Bewertung (November 2001)
Das Strafrecht wurde zum Teil reformiert. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Tätigkeiten der Justiz und der für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zuständigen Behörden zu koordinieren. Der Kampf gegen das organisierte Verbrechen muss intensiviert werden. Diese Priorität des Besitzstandes wurde nur teilweise erreicht.
Bewertung (Oktober 2002)
Beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen wurden weitere Fortschritte erzielt, doch sollten mehr Mittel zur Bekämpfung der Geldwäsche bereitgestellt werden.
Die Anpassung der Rechtsvorschriften ist weitgehend abgeschlossen. Dennoch muss Estland noch die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente ergreifen, insbesondere durch Verabschiedung und Anwendung einer neuen Straf- und Zivilprozessordnung. Die Aus- und Fortbildung der Richter wird nach Maßgabe des Aktionsplans fortgeführt.
Bewertung (November 2003)
Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.
Mittelfristige Prioritäten:
Bewertung (Oktober 1999)
Estland hat die Korruption und das organisierte Verbrechen weiter bekämpft. Zu Asylrecht und Geldwäsche wurden bereits Gesetze verabschiedet. Die Visumspolitik entspricht praktisch dem Schengen-Besitzstand.
Bewertung (November 2000)
Estland hat seine Visumspolitik an die Politik der Europäischen Union angepasst.
Bewertung (November 2001)
Estland hat seine Visumspolitik an den Besitzstand der Europäischen Union angepasst. Im Bereich der Grenzkontrollen, der Einwanderung und der polizeilichen Zusammenarbeit mit Europol sind noch weitere Anstrengungen erforderlich.
Bewertung (Oktober 2002)
Fortschritte wurden erzielt bei der Anpassung der Rechtsvorschriften im Bereich der Visa, der illegalen Einwanderung und des Asylrechts sowie der Anwendung der Rechtsvorschriften betreffend die Grenzen und die Migration zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, aber auch bei der Umsetzung des Gesetzes über Flüchtlinge. Ebenfalls positive Ergebnisse sind beim Ausbau des Grenzmanagements und der Grenzkontrollen, einschließlich der Überwachung der Gewässer, zu verzeichnen. Dennoch sind noch weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die für die Überwachung der Grenzen erforderlichen Infrastrukturen und Ausrüstungen entsprechend anzupassen.
Des Weiteren sind die Kapazitäten zur Bekämpfung des Drogenhandels zu verstärken.
Die Anpassung der Rechtsvorschriften an das Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und die dazugehörigen Protokolle sollte zum Abschluss gebracht werden.
Bewertung (November 2003)
Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.
Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.
QUELLEN
Beschluss 98/264/EG vom 30.03.1998Amtsblatt L 121 vom 23.04.1998
Beschluss 99/855/EG vom 06.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999
Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2006 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(98) 705 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(1999) 504 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(2000) 704Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1747Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK (2002) 1403Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1201Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003
Letzte Änderung: 19.11.2004