EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Zypern - Regionalpolitik

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Entwicklung einer nationalen Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, um interne Ungleichgewichte zu verringern und Zypern auf den Einsatz der Strukturfonds vorzubereiten, einschließlich mehrjähriger Haushaltsverfahren und der Schaffung von Strukturen für Überwachung, Analyse und Bewertung.

Bewertung (November 2001)

Bezüglich der Gebietseinteilung wurde die vorläufige Klassifizierung nach der NUTS-Systematik ("Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik") fristgerecht verabschiedet. Hinsichtlich des Partnerschaftsprinzips, der Überwachung und Bewertung sowie der Statistik ist Zypern dabei, ein spezielles Programm zur Vorbereitung der EU-Strukturfondspolitik zu erstellen.

Bewertung (Oktober 2002)

Bei den Vorbereitungen für die Durchführung der Strukturpolitik wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Was die territoriale Gliederung anbelangt, so hat Eurostat im Februar 2002 den zyprischen Vorschlag zur Gebietseinteilung des Landes nach der NUTS-Systematik akzeptiert. Das gesamte Territorium bildet eine einzige Gebietseinheit der Ebenen NUTS I, II und III. Die Verwaltungsbezirke werden als Gebietseinheiten der Ebene NUTS IV und die lokalen Gebietskörperschaften als Einheiten der Ebene NUTS V eingestuft. Die Abgrenzung der Gebiete, die für eine Förderung im Rahmen von Ziel 2 in Betracht kommen, ist im Gang. Der Ministerrat hat die allgemeine Aufteilung der Zuständigkeiten für die Programmplanung und die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds genehmigt. Das Planungsbüro fungiert künftig als Verwaltungsbehörde für alle einheitlichen Programmplanungsdokumente (EPPD), während die Direktion "Buchführung und Finanzdienste" des Schatzamtes die Rolle der Zahlstelle übernimmt. Hinsichtlich der Programmplanung wird Zypern drei EPPD erstellen (eines für Ziel 2, eines für Ziel 3 und eines für die Fischerei), die im März 2003 der Kommission übermittelt werden sollen. Im April 2002 wurden ein interministerieller Ausschuss für Programmplanung und Verwaltung sowie ein Begleitausschuss eingesetzt. Im März 2002 genehmigte die Kommission das erste grenzübergreifende Programm INTERREG 3 mit Griechenland. Im Bereich Begleitung und Bewertung wurde der Plan für die Errichtung eines Verwaltungssystems auf der Beitrittskonferenz im März 2002 vorgelegt. Im Januar 2002 wurde eine interne Rechnungsprüfungsstelle eingerichtet, die für die finanzielle Abwicklung und Finanzkontrolle zuständig ist. Im Statistikbereich wurde die Erhebung von Regionaldaten fortgesetzt. Beim rechtlichen Rahmen sind dagegen keine Fortschritte zu verzeichnen.

Die regionalen Disparitäten zwischen dem nördlichen und dem südlichen Teil der Insel haben sich seit 1998 verschärft . Sowie für das Zypernproblem eine politische Lösung gefunden ist, muss diesen Disparitäten mit der Umsetzung der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts begegnet werden. Die Beitrittsverhandlungen über das Kapitel 21, "Regionalpolitik", sind vorläufig abgeschlossen und Zypern hat keine Übergangsregelung beantragt. Neben dem Ausbau der Verwaltungskapazität muss Zypern folgenden Bereichen besondere Aufmerksamkeit widmen: 1) Die Funktionen und Zuständigkeiten der einzelnen Stellen sind genau festzulegen; 2) Zypern sollte den Aufbau der erforderlichen Strukturen und Koordinierungsmechanismen vorantreiben und die Zusammenarbeit der Ministerien untereinander sowie mit allen potenziellen Partnern weiterentwickeln; 3) die Bewertung, insbesondere die Ex-ante-Bewertung, ist zu verbessern; 4) obwohl Zypern bereits über ein gutes Verwaltungs- und Kontrollsystem verfügt, müssen die Verfahren weiter verbessert werden; 5) die bei der Einführung des rechnergestützten Rechnungslegungssystems aufgetretenen Probleme müssen noch ausgeräumt werden; 6) die Erhebung regionaler Daten für die Statistik muss ebenfalls verbessert werden.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 2000/248/EG vom 20.3.2000Amtsblatt L 78 vom 29.3.2000

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1744Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1202Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

Top