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Zypern - Verkehr

Kurzfristige Prioritäten:

  • Anpassung der Rechtsvorschriften im Seeverkehr und Durchsetzung der Sicherheitsnormen;
  • Verabschiedung eines Aktionsplans für die Überwachung der Klassifikationsgesellschaften und Verbesserung der Leistungsfähigkeit des zyprischen Flaggenregisters.

Bewertung (November 2001)

Zypern hat seine Leistungen bei den Sicherheitskontrollen deutlich verbessert. Die Zahl der in ausländischen Häfen zurückgehaltenen Schiffe und der Unfälle auf See ist stark rückläufig. Ein Aktionsplan für Handelsschiffe, der unter anderem eine Überwachung der Klassifikationsgesellschaften vorsieht, wird durchgeführt.

Bewertung (Oktober 2002)

Zypern hat die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Straßenverkehr fortgesetzt. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich des Seeverkehrs ist jedoch dringend notwendig.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

  • vollständige Angleichung und Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Straßenverkehr, Seeverkehr und Luftverkehr (insbesondere Flugsicherheit und Flugverkehrsmanagement).

Bewertung (November 2001)

Eine Harmonisierung der Straßenverkehrsvorschriften wurde auf den folgenden Gebieten durchgeführt: Steuern, Berufszugang, technische Anforderungen an Fahrzeuge, Sammeln statistischer Daten, Zusammenarbeit zwischen den Behörden und dem Kraftverkehrsgewerbe, höchstzulässige Abmessungen und Gewichte sowie Geschwindigkeitsbegrenzer. Zypern sollte sich jedoch weiterhin verstärkt um die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter bemühen und die Vorarbeiten für ein neues Luftverkehrsgesetz fortsetzen.

Bewertung (Oktober 2002)

Zypern hat Fortschritte bei der Stärkung der administrativen Leistungsfähigkeit der Abteilung für Handelsschifffahrt erzielt. Es muss jedoch verstärkte Anstrengungen unternehmen, damit die zypriotische Flagge aus der schwarzen Liste des Protokolls zum Pariser Abkommen gestrichen wird.

Auf dem Gebiet des Luftverkehrs, insbesondere bei der Luftfahrtsicherheit, wurden die in dem Aktionsplan genannten Maßnahmen umgesetzt.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 2000/248/EG vom 20.3.2000Amtsblatt L 78 vom 29.3.2000

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1745Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1202Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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