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Litauen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2007 endg. - nicht im ABl. erschienen]

Bericht der Kommission [KOM(98) 706 endg. - nicht im ABl. erschienen]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 507 endg. - nicht im ABl. erschienen]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 707 endg. - nicht im ABl. erschienen]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1750 endg. - nicht im ABl. erschienen]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2001) 1406 endg. - nicht im ABl. erschienen]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1204 endg. - nicht im ABl. erschienen]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) keine größeren Probleme zu erwarten sind. Hinsichtlich des Telekommunikationssektors vertrat die Kommission die Ansicht, bei Fortsetzung der bisherigen Anstrengungen bestehe für Litauen Aussicht auf Integration in den Binnenmarkt. Zur Informationsgesellschaft erklärte sie, das wenig leistungsfähige Telefonnetz werde die Entwicklung in diesem Bereich voraussichtlich bremsen, sofern das Wirtschaftswachstum und Investitionen im Telekommunikationssektor nicht in großem Umfang zunehmen.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass, während der Telekommunikationssektor vorangeschritten war, in den beiden anderen Bereichen (Forschung und Innovation) seit Juli 1997 keine nennenswerten Fortschritte erzielt wurden.

Die Berichte von 1999 und 2000 lassen einen spürbaren Fortschritt auf diesem Gebiet erkennen. Im November 2000 stellte die Kommission eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Telekommunikation fest.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurden die neuen Fortschritte im Bereich der FTE hervorgehoben, vor allem die Inbetriebnahme eines neuen Wissenschafts- und Technologieparks und die Billigung eines Plans zur Umbildung der staatlichen Hochschulen und Wissenschaftsschulen. In dem Bericht wurden auch weitere Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand verzeichnet, vor allem im Bereich der Telekommunikation und im Postwesen.

Im Bericht 2003 wird festgestellt, dass Litauen der Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der Telekommunikation Aufmerksamkeit widmen muss, indem vor allem angemessene Zusammenschaltungsbedingungen festgelegt werden und der Universaldienstgrundsatz angewandt wird. Weitere Maßnahmen sind erforderlich, um die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Postwesen abzuschließen und ihn anzuwenden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Mit der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) auf Gemeinschaftsebene, wie sie in Artikel 164 des Vertrags (ex-Artikel 130g) und im Rahmenprogramm (Artikel 166, ex-Artikel 130i) vorgesehen sind, sollen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt, die Lebensqualität verbessert, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und zur übrigen Gemeinschaftspolitik beigetragen werden.

Das Europa-Abkommen zwischen der Europäischen Union und Litauen sieht eine Zusammenarbeit in diesen Bereichen vor, insbesondere durch eine Beteiligung des assoziierten Staates am Rahmenprogramm. Im Weißbuch über die mittel- und osteuropäischen Länder und den Binnenmarkt von 1995 sind für diesen Bereich keine direkten Maßnahmen vorgesehen.

Die Politik der Gemeinschaft im Telekommunikationssektor zielt darauf ab, Schwierigkeiten zu beseitigen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Telekommunikationseinrichtungen, -dienste und -netze unnötig behindern, Auslandsmärkte für in der EU ansässige Gesellschaften zu öffnen und die allgemeine Verfügbarkeit moderner Dienste für Bürger und Unternehmen in der EU zu gewährleisten. Diese Ziele werden durch die Harmonisierung der Normen und der Bedingungen für das Anbieten von Diensten, die Liberalisierung der Märkte für Endgeräte, Dienste und Netze sowie die Schaffung der erforderlichen ordnungspolitischen Instrumente erreicht.

Das Europa-Abkommen sieht eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet Telekommunikation und Postwesen zur Angleichung der Vorschriften und Verfahren an EU-Standards in den Bereichen Normung und Regulierung sowie die Modernisierung der Infrastruktur vor. Im Weißbuch wird der Schwerpunkt auf die Angleichung des ordnungspolitischen Rahmens, der Netze und Dienste sowie auf weitere Maßnahmen zur schrittweisen Liberalisierung des Sektors gelegt.

BEWERTUNG DER LAGE

Forschung und technologische Entwicklung

Im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) wirkt Litauen seit Oktober 1999 am Fünften Rahmenprogramm mit. Es hat außerdem den Wunsch geäußert, auch am Sechste Rahmenprogramm (2002-2006) teilzunehmen.

Im März 2000 wurde ein neues Hochschulgesetz verabschiedet. Diese regelt unter anderem die Forschungstätigkeit der Hochschuleinrichtungen. Im Oktober 2001 stimmte die litauische Regierung einem Plan zur Umstrukturierung der staatlichen Hochschulen und Wissenschaftsschulen zu. Im Januar 2002 wurde eine Expertengruppe geschaffen, um die staatlichen Hochschulen und Wissenschaftsschulen zu bewerten und die Haupttendenzen bei den wissenschaftlichen und zugehörigen Aktivitäten zu bestimmen. Es wurden außerdem Fortschritte in der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Forschung- und Entwicklungsinstituten und den kleinen und mittleren Unternehmen gemacht. Ein Strategiepapier zu den Wissenschafts- und Technologieparks wurde verabschiedet und von der Hochschulgemeinde und den Unternehmen eingehend geprüft. Mit der Errichtung eines neuen Wissenschafts- und Technologieparks namens IT Versoriai wurde in Vilnius begonnen. Die Erklärung zur Errichtung eines Wissenschafts- und Technologieparks in Kaunas wurde im Januar 2002 unterzeichnet.

Litauen muss jedoch die Bruttoinlandsausgaben für die FTE stark erhöhen. Die Förderung der Forschung in Litauen erfordert eine weitere Erhöhung der von den Unternehmen im Bereich der Forschung und Entwicklung getätigten Ausgaben, d.h. der Ausgaben der Industrie, der kleinen und mittleren Unternehmen und des privaten Sektors im Allgemeinen. Litauen muss außerdem Rechtsvorschriften zur Förderung der Gründung von Spitzentechologischen Unternehmen erlassen, insbesondere um ausländischen Investitionen anzuziehen.

Telekommunikation

Das im Juni 1998 verabschiedete Telekommunikationsgesetz sieht die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes bis zum 31. Dezember 2002 vor. Bis dahin ist die litauische Fernsprechgesellschaft Lietuvos Telekomas die einzige Gesellschaft, die Orts-, Fern- und Auslandsverbindungen über das allgemeine Telefon-Festnetz anbietet und als Einzige einen festen Fernsprechdienst betreibt. Im Juni 2000 veräußerte der Staat weitere 25 % der Anteile an der Lietuvos Telekomas, womit sich seine Beteiligung an diesem Unternehmen auf 10 % reduziert. Die Liberalisierung des Telefon-Festnetzes muss effektiv sein. Im Bereich der Mobiltelefondienste hat die Marktdurchdringung 30 % erreicht. Es gibt drei Anbieter von Mobiltelefondiensten, aber die UMTS-Lizenzen wurden noch nicht erteilt. Die Marktdurchdringung beim Festnetz hat 34 % erreicht. Bei der Modernisierung des Festnetzes und der Tarifreform müssen noch bestimmte Fortschritte erzielt werden. Im Anschluss an die Liberalisierung der Märkte sind die Bestimmungen über die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses anzuwenden. Die Modernisierung des Festnetzes und die Tarifreform sind fortzusetzen.

Das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde im Juli 2002 verabschiedet. Dieses Gesetz erläutert die Funktionen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, vereinfacht den Zugang zum Telekommunikationsmarkt und hebt die Lizenzvergabe für Telekommunikation auf. Im Februar 2002 wurden drei Rechtsakte verabschiedet. Im März 2002 legte die Regulierungsbehörde ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsbetreibern fest.

Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden

Was die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden angeht, so wurde das Personal der Regulierungsbehörde im April 2002 aufgestockt. Dennoch ist die Leistungsfähigkeit der Regulierungsbehörde nicht ausreichend um die für die Angleichung an den Besitzstand notwendigen Rechtsvorschriften anzuwenden und durchzusetzen. Es wird auch mehr Personal benötigt, um die wirtschaftlichen und juristischen Aspekte der Regulierung in effizienter und unabhängiger Weise zu bearbeiten.

Postdienste

Die staatseigene litauische Post (Lietuvos Paštas) besitzt die Ausschließlichkeitsrechte für den Brief- und Postanweisungsdienst. Sie ist verpflichtet, einen universellen Postdienst im Einklang mit den Bestimmungen in der EU anzubieten. Im Oktober 2001 erließ das litauische Parlament ein Gesetz zur Änderung des Postgesetzes. Dieses Gesetz trat im Januar 2002 in Kraft. Es definiert die rechtliche Grundlage für Postdienste, reglementiert die Beziehungen zwischen Anbietern und sieht zusätzliche Funktionen für die Regulierungsbehörde vor.

Die Verwaltungskapazität in diesem Bereich ist durch Personalaufstockung und Schulung auszubauen, damit Litauen den gemeinschaftlichen Besitzstand ordnungsgemäß anwenden kann. Der Besitzstand von 2002 muss noch vollständig umgesetzt und angewandt werden.

Informationsgesellschaft

Litauen nimmt an der Arbeit des gemeinsamen hochrangigen Ausschusses Informationsgesellschaft teil. Bei der Schaffung der Informationsgesellschaft stützt sich Litauen auf das nationale Entwicklungsprogramm für den Kommunikations- und Informationsbereich. Beträchtliche Anstrengungen zur Modernisierung des staatlichen Informationssystems sind jedoch erforderlich, insbesondere beim Katasteramt.

Letzte Änderung: 20.02.2004

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