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Lettland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(1997) 2005 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1998) 704 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 506 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 706 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [SEK(2001) 1749 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1405 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1203 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 erwartete die Europäische Kommission im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung keine größeren Probleme. Im Bereich der Telekommunikation ging die Kommission hingegen davon aus, dass es auf Grund der Langwierigkeit der gesetzgeberischen Reformen und der nach wie vor bestehenden Hindernisse für die Liberalisierung des Marktes für Lettland schwierig sein würde, auf mittlere Sicht den gemeinschaftlichen Besitzstand anzuwenden. Was den Bereich der Informationsgesellschaft anbelangt, nahm die Kommission die Absicht der lettischen Regierung zur Kenntnis, die Informationsgesellschaft in ihrer Verwaltung einzuführen.

Im Bericht vom November 1998 hieß es, Lettland habe seine Maßnahmen in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung sowie Informationsgesellschaft fortgeführt. Im Rahmen des Nationalen Programms für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes seien des Weiteren Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung unternommen worden. Zur Angleichung der lettischen Rechtsvorschriften für Telekommunikation an den gemeinschaftlichen Besitzstand seien jedoch noch weitere Schritte erforderlich.

Im Bericht vom Oktober 2002 werden die von Lettland erreichten Fortschritte im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung unterstrichen, besonders durch die Verabschiedung prioritärer Leitlinien in diesem Bereich, die die Finanzierung der Grundlagenforschung betreffen und für den Zeitraum 2002-2005 gelten. Im Bericht wird auch hervorgehoben, dass Lettland bei der Angleichung seiner Gesetze an den Besitzstand im Bereich der Telekommunikation ebenso wie bei der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden gute Fortschritte erzielt hat.

Im Bericht von 2003 wird festgestellt, dass Lettland die im Rahmen der Beitrittsverhandlungen übernommenen Verpflichtungen im Bereichen Telekommunikation und Postwesen erst teilweise erfüllt hat. Das Land muss verstärkte Anstrengungen zur Übernahme und Anwendung des Besitzstandes in diesem Bereich unternehmen und dazu vor allem geeignete Zusammenschaltungsbedingungen festlegen und den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss durchsetzen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Mit der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) auf Gemeinschaftsebene, wie sie in Artikel 164 EG-Vertrag (vormals Artikel 130g) und im Rahmenprogramm (Artikel 166, vormals Artikel 130i) vorgesehen sind, soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gesteigert, die Lebensqualität verbessert, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und zur übrigen Gemeinschaftspolitik beigetragen werden.

Das Europa-Abkommen zwischen der Europäischen Union und Lettland sieht eine Zusammenarbeit in diesen Bereichen vor, insbesondere durch eine Beteiligung des assoziierten Staates am Rahmenprogramm. Im Weißbuch über die mittel- und osteuropäischen Länder und den Binnenmarkt von 1995 sind für diesen Bereich keine direkten Maßnahmen vorgesehen.

Die Politik der Gemeinschaft im Telekommunikationssektor zielt darauf ab, Schwierigkeiten zu beseitigen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Telekommunikationseinrichtungen, -dienste und -netze behindern, Auslandsmärkte für in der EU ansässige Gesellschaften zu öffnen und die allgemeine Verfügbarkeit moderner Dienste für Bürger und Unternehmen in der EU zu gewährleisten. Diese Ziele müssen über die Harmonisierung der Normen und der Voraussetzungen für das Anbieten von Diensten, die Liberalisierung der Märkte für Endgeräte, Dienste und Netze sowie die Schaffung der erforderlichen Regelungsmechanismen erreicht werden.

Das Europa-Abkommen sieht eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet Telekommunikation und Postwesen zur Angleichung der Vorschriften und Verfahren an EG-Standards in den Bereichen Normung und Regulierung sowie die Modernisierung der Infrastruktur vor. Im Weißbuch wird das Schwergewicht auf die Angleichung des ordnungspolitischen Rahmens, der Netze und Dienste sowie auf weitere Maßnahmen zur schrittweisen Liberalisierung des Sektors gelegt.

BEWERTUNG DER LAGE

Forschung und technologische Entwicklung

Im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung nimmt Lettland seit Oktober 1999 am fünften Rahmenprogramm sowie am Fünften Euratom-Rahmenprogramm für Forschung und Ausbildung teil (1). Die Rolle, die Forschung und technologische Entwicklung bei der Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit spielen können, wird mit dem Nationalen Programm für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes erläutert. Im November 2001 setzte Lettland die Schwerpunkte im wissenschaftlichen Bereich, die die Finanzierung der Grundlagenforschung betreffen und für den Zeitraum 2002-2005 gelten. Sie liegen in den Bereichen Informationstechnologie, organische Synthese und Biomedizin, Werkstoffwissenschaft, Forstwissenschaft und Holztechnologie. Als Prozentsatz des Bruttoinlandsproduktes sind die Ausgaben für Forschung und Entwicklung sehr gering und müssen noch deutlich erhöht werden, um den Mittelwert in der Europäischen Union zu erreichen. Lettland hat sein Interesse bekundet, am Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) teilzunehmen.

Telekommunikation

Im Bereich der Telekommunikation bietet das im November 2001 erlassene neue Gesetz den Rechtsrahmen für die selbstständige Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes ab Januar 2003. Das Gesetz wird die lettischen Rechtsvorschriften in den wesentlichen Punkten an den Besitzstand angleichen. Insbesondere sieht es bis Januar 2003 das Auslaufen der exklusiven Rechte des nationalen Betreibers Lattelekom vor, der bisher das Monopol auf den Betrieb von Telekommunikationsdiensten über das Festnetz hatte.

Der Versorgungsgrad bei Mobiltelefondiensten beträgt um 30 %. Es gibt zwei Mobiltelefonbetreiber, aber die UMTS-Lizenzen wurden noch nicht vergeben. Der Versorgungsgrad bei der Festnetztelefonie beträgt 32 % und hat sich auf diesem Niveau stabilisiert. Lettland muss die Modernisierung des Festnetzes und die Gebührenneuordnung vorantreiben.

Es wurde ein technischer Normungsausschuss für Telekommunikation eingesetzt, der die Telekommunikationsnormen der EU durchsetzen und auf diese Weise die Herstellung zuverlässiger Verbindungen zwischen den betreffenden Netzen erleichtern soll. Die Zertifizierungsverfahren für die Telekommunikations- und Funkgeräte wurden im August 1998 so angepasst, dass sie die einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien erfüllen und die Marktentwicklung erleichtern. Die Direktion Kommunikation des Verkehrsministeriums trat im November 1998 dem ETSI bei.

Was den Rechtsrahmen angeht, hat Lettland die wichtigsten Bestimmungen des geltenden Besitzstandes im Bereich der Telekommunikation umgesetzt. Das neue Telekommunikationsgesetz von 2001 setzt eine bemerkenswerte Anzahl von Rechtsvorschriften des Besitzstandes um, insbesondere was die Lizenzvergabe, die Gebührenordnung, die Bereitstellung des Universaldienstes, die Zusammenschaltung, den Datenschutz, die Verwaltung des nationalen Nummerierungsplans, das Frequenzspektrum und die Nummernübertragbarkeit betrifft. Dagegen muss noch sicher gestellt werden, dass die zuständigen Regulierungsbehörden tatsächlich von den Betreibern so unabhängig sind, wie es die EU-Bestimmungen vorschreiben. Es sind noch beträchtliche Investitionen in die Infrastruktur und in Einrichtungen für Telekommunikationsdienste erforderlich um den EU-Standard zu erreichen. Lettland muss noch der Verpflichtung zur Verwirklichung des entbündelten Zugangs zum Teilnehmeranschluss nachkommen. Überdies muss Lettland die Modernisierung des Festnetzes und die Gebührenneuordnung vorantreiben.

Postwesen

Im Postwesen muss Lettland die rechtliche Angleichung verbessern, was die Lizenzregelung, die Erbringer des Universaldienstes, den reservierten Bereich, die Gebührenforderung, die Transparenz und die getrennte Buchführung für die Leistungen des Postdienstes angeht. Im September 2002 begann Lettland mit der Veröffentlichung der Rechtsvorschriften zum universellen Postdienst.

Informationsgesellschaft

Was die Informationsgesellschaft betrifft, so modernisiert Lettland gegenwärtig seinen rechtlichen Rahmen für Informations- und Kommunikationstechnologien. Es wurden zwei Programme zum Bereich Informationstechnologien gestartet, die sich mit der Nutzung von Informationstechnologien im Bildungsbereich und der Informatisierung des Bildungssystems befassen. Das lettische Informatikprogramm (Aktionsplan 1999-2005) ist angelaufen. Ein Gesetz wurde verabschiedet, nach dem spätestens im Jahr 2003 sämtliche Bildungseinrichtungen in Lettland Computerkurse anbieten, vernetzt sein und über Zugang zum Internet verfügen sollen. Das lettische Programm zum Aktionsplan eEurope+ (2) wurde durch die Integration des Konzepts eLatvia aktualisiert, das alle Teile der Bevölkerung in die Entwicklung der Informationsgesellschaft einbinden soll.

(1) Beschluss Nr. 1/1999 des Assoziationsrates EU-Lettland vom 23. Juli 1999 über die Bedingungen für die Teilnahme Lettlands an den Gemeinschaftsprogrammen auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002) und den Programmen für Forschung und Ausbildung (1998-2002)

Amtsblatt L 265 vom 13.10.1999

(2) Der Aktionsplan eEurope+ soll durch Technologien und Instrumente der Informationsgesellschaft zur Beschleunigung des Reformprozesses der Wirtschaften in den Beitrittsländern beitragen.

Letzte Änderung: 26.01.2004

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