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Estland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(1997) 2006 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 705 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 504 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 704 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK (2001) 1747 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1403 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 hat die Europäische Kommission die Auffassung vertreten, dass Estland im Hinblick auf den Beitritt keine nennenswerten Probleme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend haben dürfte.

Im Bericht vom November 1998 wurde jedoch festgestellt, dass ungeachtet einiger Fortschritte in diesem Bereich weitere Anstrengungen erforderlich seien, um die nationalen Rechtsvorschriften vollständig mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang zu bringen.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurden Fortschritte in bestimmten Bereichen, insbesondere im Bildungswesen, herausgestellt.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass Estland die Reform seines Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Einführung europäischer Normen fortsetzt.

Im Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass Estland erhebliche Fortschritte erzielt hatte , jedoch noch weitere Anstrengungen zur Reform seines Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung unternehmen musste . Estland nahm an der zweiten Programmgeneration Leonardo, Sokrates und Jugend teil.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird festgestellt, dass Estland weitere Fortschritte erzielt hat. Estland sollte sich nun darauf konzentrieren, die Reform seines Systems der beruflichen Bildung zum Abschluss zu bringen, unter anderem durch die effektive Einbeziehung der Sozialpartner.

Im Bericht vom November 2003 wird festgestellt, dass Estland seine Verpflichtungen aus den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich erfüllt hat. Weitere Bemühungen sind jedoch erforderlich für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in Bezug auf die Bildung und Ausbildung von Wanderarbeitnehmerkindern.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der EG-Vertrag sieht vor,

  • dass die Gemeinschaft zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung beiträgt, indem sie die Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen einbezieht und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter Beachtung ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt bei Lehrinhalten und Gestaltung des Bildungssystems (Artikel 149, vormals Artikel 126) unterstützt und ergänzt;
  • dass die Gemeinschaft eine Politik der beruflichen Bildung verfolgt, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten (Artikel 150, vormals Artikel 127) zur Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse sowie zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt und ergänzt.

Diesen Bestimmungen wurde insbesondere durch die Durchführung von drei großen Aktionsprogrammen Rechnung getragen: (Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa), die in jüngster Zeit in eine neue Generation von Programmen (Sokrates, Leonardo und Jugend) überführt wurden.

BEWERTUNG DER LAGE

Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 hat Estland seine Gesetzgebung an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen. Es hat seine Rechtsvorschriften zur Hochschulbildung geändert, um auszuschließen, dass die Hochschulen von ausländischen Bürgern höhere Studiengebühren verlangen können. Im Bereich der Hochschulbildung wurden das Hochschulgesetz und die dazu erlassenen Durchführungsvorschriften geändert, um die Verfahren für die staatliche Vergabe der Studienplätze, die Grundausbildung der Ärzte und den Übergang von der Fachhochschule zur Universität klarer zu regeln. Es wurde weiter an der Erhöhung der Qualität der Hochschulbildung gearbeitet.

Estland hat bedeutende Fortschritte im Bereich der beruflichen Bildung erzielt. Der erforderliche rechtliche Rahmen wurde 1999 geschaffen. Im Juni 2001 wurde eine Stiftung - die Estnische Qualifikationsagentur - gegründet. Die finanzielle Unterstützung in diesem Bereich sollte erheblich angehoben werden.

Die Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend ist als zufriedenstellend zu bewerten. Die nationalen Stellen haben ihre Arbeit aufgenommen.

Zur Erhöhung der Mobilität der Studenten und Dozenten in den baltischen Staaten wurde im Februar 2000 ein Übereinkommen zwischen Litauen, Lettland und Estland über die Anerkennung von Leistungsnachweisen im Baltischen Hochschulraum unterzeichnet.

Zur Erhöhung der Mobilität der Studenten und Dozenten in den baltischen Staaten wurde im Februar 2000 ein Übereinkommen zwischen Litauen, Lettland und Estland über die Anerkennung von Leistungsnachweisen im Baltischen Hochschulraum unterzeichnet. Die estnischen Rechtsvorschriften über die Bildung und Ausbildung von Wanderarbeitnehmerkindern stehen mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang; weitere Bemühungen sind jedoch für eine wirksame Umsetzung erforderlich.

Das estnische Qualifikationssystem wurde weiterentwickelt: Bis Ende 2001 waren 181 Standards im Bereich der beruflichen Bildung angenommen worden. Im Juni 2002 verabschiedete das Parlament Änderungen zum Hochschulgesetz, mit denen das standardisierte zweistufige System (B.A. - M.A.) eingeführt wurde.

Seit der Stellungnahme der Kommission von1997 hat Estland regelmäßig Fortschritte erzielt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen (vgl. Bericht 2002). Estland beantragte keine Übergangsregelung für diesen Bereich.

Letzte Änderung: 05.03.2004

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