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Estland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2006 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 702 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 504 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 704 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1747 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1403 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1201 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 hat die Europäische Kommission die Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass Estland, wenn die derzeitigen Bemühungen verstärkt werden, mittelfristig keinen größeren Schwierigkeiten bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand der EU im Energiebereich begegnen dürfte. Sie hob hervor, dass folgende Punkte in der Phase der Beitrittsvorbereitung von besonderer Bedeutung sein werden: Umformung der Monopole, auch für die Ein- und Ausfuhr, Zugang zu Netzen, Energiepreispolitik, staatliche Eingriffe und Umstrukturierung im Ölschiefersektor, Notfallplanung, einschließlich der Anlage des obligatorischen Ölvorrats, Energieeffizienz sowie Umweltschutzvorschriften. Die Kommission hat ferner die Ansicht vertreten, dass Estland hinsichtlich der Einhaltung der Euratom-Vorschriften keine größeren Schwierigkeiten haben dürfte.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass bei der Anpassung an die Regeln des Energiebinnenmarktes einige Fortschritte erzielt worden waren. Es wurde jedoch auch festgestellt, dass in denjenigen Sektoren, die bereits in der vorangegangenen Stellungnahme angesprochen worden waren, weitere Anstrengungen erforderlich waren (Umformung der Monopole, Zugang zu den Netzen, Energiepreispolitik usw.).

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde hingegen darauf hingewiesen, dass Estland bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinsamen Besitzstand im Bereich Energie keine Fortschritte erzielt hatte. Zur Vorbereitung der Teilnahme Estlands am Energiebinnenmarkt seien daher weitere Anstrengungen erforderlich. Zwar wurden weitere Schritte zur Privatisierung der Energiewirtschaft unternommen, jedoch müsse ein umfassender Plan für die Umstrukturierung des Ölschiefersektors ausgearbeitet werden. Bei der Angleichung an die Euratom-Vorschriften sei nicht mit größeren Schwierigkeiten zu rechnen.

In ihrem Bericht vom November 2000 stellte die Kommission nur begrenzte Fortschritte in diesem Sektor fest. Es waren jedoch Fortschritte bei der Umstrukturierung des Ölschiefersektors erzielt worden. So war die erste Verkaufsphase abgeschlossen worden, wobei ein 49 %-iger Anteil an den Ölschieferkraftwerken an einen strategischen Privatinvestor ging. In vielen Bereichen waren jedoch noch erhebliche Fortschritte notwendig, so auch bei der Versorgungssicherheit und der Energieeffizienz, um die vollständige Umsetzung des Besitzstandes zu gewährleisten.

In ihrem Bericht vom November 2001 stellte die Kommission fest, dass Estland bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand einige Fortschritte erzielt hatte. Die Regierung hatte in Bereichen wie Versorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt, insbesondere Elektrizitätsmarkt, sowie Energieeffizienz zahlreiche Rechtsvorschriften erlassen. Der Ölschiefersektor war für Estland im Energiebereich von großer Bedeutung, und der seit langem erwartete Umstrukturierungsplan für diesen Sektor wurde nun endlich vorgelegt. Dennoch musste das Land größere Anstrengungen unternehmen, um die Durchführung des Planes zu gewährleisten, und besonderes Augenmerk auf bestimmte Bereiche, insbesondere den Ölschiefersektor, legen.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird unterstrichen, dass Estland bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Energiebereich Fortschritte gemacht hat, besonders was die Beseitigung von Preisverzerrungen und die Öffnung des Erdgasmarktes angeht. Die Angleichung eines Teils der Gesetzgebung wurde erreicht, wobei es sich um den Binnenmarkt für Elektrizität und Gas, um die Energieeffizienz und die Erdölvorräte handelt.

Im Bericht von 2003 wird festgestellt, dass Estland die aus den Beitrittsverhandlungen resultierenden Verpflichtungen im Energiebereich erfüllt und in der Lage sein dürfte, den gemeinschaftlichen Besitzstand zum Zeitpunkt des Beitritts anzuwenden. Das Land muss die schrittweise Bildung von Erdölvorräten und die Liberalisierung des Strom- und des Erdgasmarktes gemäß dem während der Verhandlungen vereinbarten Zeitplan fortsetzen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Energiesektor besteht im Wesentlichen aus den Vertragsbestimmungen und den abgeleiteten Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Energiebinnenmarkt (Richtlinien über Elektrizitätserzeugung, Preistransparenz, Transit von Elektrizität und Gas, Kohlenwasserstoffe, Genehmigungsverfahren, Krisenmechanismen, insbesondere die Verpflichtung zur Anlage von Sicherheitsvorräten usw.), Kernenergie sowie Energieeffizienz und Umweltvorschriften.

Im Bereich der Kernenergie besteht der gemeinschaftliche Besitzstand heute aus einem Rahmen rechtlicher und politischer Instrumente, einschließlich internationaler Übereinkünfte. Diese regeln Fragen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit (insbesondere Strahlenschutz), Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Investitionen, Forschungsförderung, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernmaterial, Versorgung, Sicherheitsüberwachung und internationale Beziehungen.

Im Weißbuch (Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union) wird im Kapitel über Energie hervorgehoben, dass die wichtigsten Richtlinien über den Binnenmarkt sowie die damit verbundenen Wettbewerbsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft unbedingt vollständig angewandt werden müssen. Was den Nuklearbereich anbelangt, so sind im Weißbuch die Probleme der Versorgung, der Sicherheitsüberwachung und der Verbringung radioaktiver Abfälle genannt.

BEWERTUNG DER LAGE

Estland hat Forschritte im Bereich der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Angleichung an den gemeinsamen Besitzstand erzielt. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass noch beträchtliche Anstrengungen notwendig sind, um eine vollständige Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands zu erreichen.

Trotz der Bemühungen Estlands im Energiebereich ist das Land nach wie vor von seinem wichtigsten heimischen Brennstoff, dem Ölschiefer, abhängig. Die Ölschieferfrage steht in engem Zusammenhang mit dem Stand der Energieversorgungssicherheit. Seit dem letzten Bericht hat die estnische Regierung im März 2001 das Gesetz über die Mindestbrennstoffvorräte verabschiedet. In diesem Gesetz sind die Regeln für die Anlage der in den EU-Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Ölvorräte sowie ein Zeitplan für die Erreichung der Mindestmenge im Jahr 2010 festgelegt. Estland muss seine Bemühungen verstärken, um die in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften vorgeschriebene, einem Verbrauch von 90 Tagen entsprechende Menge zu erreichen.

Was den Energiebinnenmarkt betrifft, so geht die Umstrukturierung des Ölschiefersektors voran, die Privatisierung des auf diesem Stoff basierenden Elektrizitätserzeugungssektors könnte jedoch nach ihrer Vollendung zu Widersprüchen mit den Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Marktöffnung führen. Die Privatisierung der anderen Teilbereiche des Elektrizitätssektors ist abgeschlossen. Im Gassektor muss die Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt weitergeführt werden. Der hohe Anteil des illegalen Brennstoffs am Flüssigbrennstoffmarkt stellt ein weiteres Problem dar. Die Änderung des Energiegesetzes bezüglich der Regulierungsverfahren, die durch das Aufsichtsamt für den Energiemarkt umzusetzen sind, trat 2002 in Kraft. Zusätzliche Änderungen des Energiegesetzes sind weiterhin nötig, um die Bestimmungen zum Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt vollständig umzusetzen.

Estland wurde eine Übergangszeit bis Ende 2008 für die Umsetzung der Bestimmungen der Stromrichtlinie über die Markteröffnung gewährt. Das Land muss die Energiemarktaufsicht, vor allem im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit, stärken, da ein Interessenkonflikt auf Grund der Tatsache entstehen könnte, dass der Staat Eigentümer von Eesti Energy ist und die Energiemarktaufsicht dem Wirtschaftsministerium untersteht. Estland muss die vor kurzem erlassenen Strom- und Erdgasrichtlinien unter Einhaltung des durch den gemeinschaftlichen Besitzstand vorgegebenen Zeitplans in nationales Recht umsetzen.

Estland, Lettland und Litauen haben im Februar 2000 die Schaffung eines gemeinsamen baltischen Elektrizitätsmarktes und die Errichtung eines Verbundnetzes zwischen den drei Staaten beschlossen. Dies stellt einen wichtigen Schritt bei der Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt dar. Ferner haben die estnische und die lettische Regierung im Mai 2000 ein Kooperationsabkommen zwischen Eesti Energia und Latvenergo unterzeichnet.

Estland muss auch weiterhin Anstrengungen zur Schaffung bzw. zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten unternehmen. Das Aufsichtsamt für den Energiemarkt wurde seit dem letzten Bericht personell verstärkt, was jedoch noch nicht ausreicht.

Im Dezember 1998 unterzeichnete Estland das Kyoto-Protokoll, was zu einer Erhöhung der Energieeffizienz in den betreffenden Zweigen der estnischen Wirtschaft führen dürfte. Die estnische Regierung hat im Januar 2000 das nationale Energiesparprogramm verabschiedet und im Berichtszeitraum zahlreiche Rechtsvorschriften in diesem Bereich erlassen, wie das Gesetz über die Energieeffizienz elektrischer Haushaltsgeräte und das Kennzeichnungsgesetz. Estland nimmt immer noch nicht an den EU-Programmen SAVE II und THERMIE teil, obwohl seine Teilnahme an den Energieprogrammen der Gemeinschaft sich bei der Erhöhung der Energieeffizienz wie auch bei der Förderung erneuerbarer Energien als nützlich erweisen könnte.

Obwohl Estland keine Elektrizität aus Kernenergie gewinnt, erregen ihre kerntechnischen Anlagen wegen ihrer Radioaktivität Besorgnis. In Estland gibt es zwei Zwischenlager für radioaktive Abfälle. Eines wurde stillgelegt und das andere geschlossen. Es ist geplant, die Abfälle zum Standort Paldiski zu bringen. Daher ist Estland nach wie vor von den Maßnahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit betroffen und sollte die entsprechenden Empfehlungen des Ratsberichts vom Juni 2001 über die nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung berücksichtigen. Estland hat ein umfassendes Sicherheitsüberwachungsabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) geschlossen. Estland muss darauf achten, die Anforderungen und Verfahren von EURATOM einzuhalten. In dieser Hinsicht muss der Vorbereitung der Umsetzung der EURATOM-Sicherheitsüberwachung die gebührende Aufmerksamkeit zukommen. Estland muss weiter dafür Sorge tragen, dass die Kapazitäten des Strahlenschutzzentrums gestärkt werden.

Letzte Änderung: 14.01.2004

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