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Das Programm Phare

Das Gemeinschaftshilfeprogramm für die Länder Mittel- und Osteuropas (PHARE) ist das wichtigste Finanzinstrument der Heranführungsstrategie für die mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL), die Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union sind. Das erneuerte Programm Phare verfügt über ein Budget von mehr als 10 Mrd. EUR für den Zeitraum 2000-2006 (ca. 1,5 Mrd. EUR pro Jahr). Das Programm konzentriert sich auf zwei Hauptprioritäten: die Stärkung der Institutionen und der Verwaltungskapazität sowie die Finanzierung von Investitionen. Das ursprünglich auf die MOEL begrenzte Programm wird nun auf die Kandidatenländer des westlichen Balkans ausgedehnt.

RECHTSAKT

Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 des Rates vom 18. Dezember 1989 über Wirtschaftshilfe für die Republik Ungarn und die Volksrepublik Polen [Vgl. ändernde Rechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

Das Programm PHARE bildet im Rahmen der Heranführungshilfe das Hauptinstrument für die finanzielle und technische Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft mit den MOEL.

Die PHARE-Maßnahmen zielen auf zwei Schwerpunkte ab:

  • Unterstützung der Behörden in den beitrittswilligen Ländern in dem Bemühen, die Fähigkeit zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu erwerben. Phare hilft ebenfalls den Stellen auf nationaler und regionaler Ebene so wie den Aufsichtsbehörden in den Kandidatenländern, sich mit den Zielen und Verfahren der Gemeinschaft vertraut zu machen.
  • Unterstützung der beitrittwilligen Länder in dem Bemühen, ihre Industrie und die wesentlichen Infrastrukturen auf den Gemeinschaftsstandard anzuheben, indem die nötigen Investitionen bereitgestellt werden. Diese Maßnahme wird vor allem in Bereichen eingesetzt, in denen die Gemeinschaftsnormen immer anspruchsvoller werden, wie Umwelt, Verkehr, Industrie, Qualitätsnormen, Arbeitsbedingungen usw.

Seit dem Jahr 2000 verfügt Phare über neue Methoden der Programmverwaltung, insbesondere:

  • Konzentration der Projekte auf die im Rahmen der Beitrittspartnerschaften vorgesehenen vorrangigen Bereiche für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes;
  • bessere Verfahren zur Abwicklung der budgetären Vorgänge;
  • radikale Vergrößerung des Umfangs der Projekte;
  • weiter dezentralisierte Verwaltung im Sinne einer stärkeren Einbeziehung der Empfängerländer.

Finanzierungsinstrumente

Die Unterstützung durch das Programm PHARE erfolgt im Allgemeinen nicht in Form von Darlehen, sondern durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Gemeinschaft gewährt die Hilfe entweder autonom oder in Kofinanzierung mit Mitgliedstaaten, der Europäischen Investitionsbank, Drittländern oder anderen Einrichtungen der Empfängerländer.

Entsprechend der Agenda 2000 hat Phare sich schrittweise zu einem Strukturelement zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung entwickelt. Ein wesentlicher Teil der Investitionen wird von anderen Institutionen wie der Weltbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder der Europäischen Investitionsbank (EIB) kofinanziert.

Programmplanung

Ursprünglich wurde Phare jährlich ausgerichtet, mittlerweile ist man aber zu einer mehrjährigen Programmplanung übergegangen.

Das wesentliche Programmplanungsinstrument im Rahmen der Heranführungsstrategie ist die Beitrittspartnerschaft für jedes der Kandidatenländer, die die Prioritäten, Zwischenziele und die Finanzmittel für ihre Umsetzung enthält. Die Beitrittspartnerschaften werden durch nationale Programme für die Übernahme des Besitzstands ergänzt.

Die Beitrittspartnerschaften bilden die Grundlage für die Planung der nationalen PHARE-Programme, der grenzübergreifenden Kooperationsprogramme und der anderen Elemente der Vorbeitrittsstrategie, die ab dem Jahr 2000 angewandt werden.

Das Programm PHARE kann länderübergreifende Projekte einschließen, wenn sie durch Größenvorteile, die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und die Notwendigkeit des Einsatzes bestimmter Verteilungsmechanismen in Bereichen wie Justiz und Inneres gerechtfertigt sind.

Verfahren

Die Durchführung des Programms PHARE richtet sich nach der ursprünglichen Verordnung, der Haushaltsordnung der Gemeinschaft und den Verfahren, die speziell für Phare ins Leben gerufen wurden.

Es wird ein Verwaltungsausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten bei der Kommission eingerichtet, bei dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Auch die Europäische Investitionsbank (EIB) entsendet einen Vertreter.

Die Durchführung der nationalen Programme erfolgt dezentral und obliegt in dem von der Haushaltsordnung der Gemeinschaft vorgesehen Maße den Beitrittskandidaten. Die Kommission übt ihre Kontrolle gemeinsam mit den Kandidatenländern aus.

Hintergrund

Das 1989 zur Unterstützung des Reformprozesses sowie des wirtschaftlichen und politischen Übergangs in Polen und Ungarn eingerichtete Programm Phare bildet das Finanzinstrument im Rahmen der Heranführungsstrategie, die gemäß dem Europäischen Rat vom Dezember 1994 in Essen auf den endgültigen Beitritt der zehn assoziierten Staaten Mitteleuropas zur Europäischen Union abzielt.

In der ersten Phase des Übergangs konzentrierte sich die Hilfe zunächst auf die Vermittlung von Fachwissen sowie auf die Bereitstellung von technischer sowie erforderlichenfalls von humanitärer Hilfe. Dank der erreichten Fortschritte ging der Bedarf an technischer Hilfe verhältnismäßig zurück, während der Bedarf an Investitionshilfe, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur und Umweltschutz, erheblich zunahm.

Nach der Veröffentlichung der Agenda 2000 und der darauffolgenden Intensivierung des Erweiterungsprozesses wurde Phare neu auf die Vorbereitung der Beitrittskandidaten ausgerichtet und durch zwei weitere Instrumente ergänzt: das strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) und das Heranführungsinstrument für die Landwirtschaft (SAPARD). Diese für den Zeitraum 2000-2006 eingerichteten Instrumente werden durch das für den Zeitraum 2007-2013 vorgesehene Instrument für Heranführungshilfe (IAP) ersetzt.

Folgende Kandidatenländer wurden durch das Programm Phare unterstützt: Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, Rumänien, die Slowakei, Slowenien und Kroatien. Die Türkei erhält gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 eine spezifische Heranführungshilfe, die ebenfalls durch das IAP ersetzt wird.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EWG) 3906/89

26.12.1989-31.12.2006

-

ABl. L 375 vom 23.12.1989

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EWG) 2698/90

24.09.1990

-

ABl. L 257 vom 21.09.1990

Verordnung (EWG) 3800/91

31.12.1991

-

ABl. L 357 vom 28.12.1991

Verordnung (EWG) 2334/92

14.08.1992

-

ABl. L 227 vom 11.08.1992

Verordnung (EWG) 1764/93

3.7.1993

-

ABl. L 162 vom 03.07.1993

Verordnung (EWG) 1366/95

20.6.1995

-

ABl. L 133 vom 17.06.1995

Verordnung (EWG) 463/96

18.3.1996

-

ABl. L 65 vom 15.03.1996

Verordnung (EWG) 753/96

29.4.1996

-

ABl. L 103 vom 26.04.1996

Verordnung (EG) 1266/1999

29.6.1999

-

ABl. L 161 vom 26.06.1999

Verordnung (EG) 2666/2000

07.12.2000

-

ABl. L 306 vom 07.12.2000

Verordnung (EG) 2500/2001

10.9.2002

-

ABl. L 342 vom 27.12.2001

Verordnung (EG)

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Verordnung (EG) 769/2004

30.04.2004

-

ABl. L 123 vom 27.04.2004

Verordnung (EG)

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VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission vom 12. Januar 2007 „Jahresbericht 2005 über das Programm PHARE, die Heranführungsinstrumente und die Übergangsfazilität" [KOM (2007) 3 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In diesem Bericht wird die Bilanz der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Heranführungshilfe für das Jahr 2005 gezogen, d.h. der Programme PHARE, ISPA und SAPARD sowie der spezifischen Heranführungshilfe für die Türkei. Die Programme PHARE, ISPA und Sapard wurden auf Kroatien ausgedehnt. Die finanziellen Verpflichtungen im Jahr 2005 verteilen sich wie folgt:

  • Phare: 1178,96 Mio. EUR, davon 921 Mio. EUR für Länderprogramme, 80 Mio. EUR für grenzübergreifende Zusammenarbeit, 84,75 Mio. EUR für regionale und horizontale Programme, 6,31 Mio. EUR für nukleare Sicherheit sowie 50 Mio. EUR für die Stilllegung der Kernkraftwerke Kozloduy in Bulgarien und 36,9 Mio. EUR zusätzlicher Mittelzuweisungen für Unterstützung hinsichtlich der Überschwemmungen in Bulgarien und Rumänien;
  • Heranführungshilfe für die Türkei: 277,7 Mio. EUR;
  • Übergangsfazilität (temporäres Finanzinstrument im Rahmen der Heranführungshilfe zugunsten der zehn Mitgliedstaaten, die im Jahr 2004 gemäß Artikel 34 des Beitrittsvertrag beigetreten sind): 128,1 Mio. EUR.

Die Kandidatenländer bereiten sich im Hinblick auf ihren Beitritt schrittweise auf eine dezentrale Verwaltung der Strukturfonds im Rahmen des erweiterten dezentralen Durchführungssystems (EDIS) vor. Die Dezentralisierung erfolgt im Rahmen der Verwaltung der Heranführungshilfe. Bulgarien und Rumänien haben stärkere Unterstützung durch die Kommission erhalten, damit sie die Übertragung der Zuständigkeiten für die Verwaltung und Umsetzung der Phare-Programme auf die nationalen Behörden vor ihrem Beitritt vorantreiben. Kroatien verwaltet die Mittel für das Programm PHARE teilweise dezentral, ebenso wie die Türkei, die jedoch im Jahr 2007 das dezentrale Durchführungssystem EDIS einführen will.

Darüber hinaus wird im Jahresbericht 2005 die Kofinanzierung der Programme mit den internationalen Finanzinstitutionen (IFI) angesprochen, die vor allem die horizontalen Phare-Programme in Bezug auf die Finanzierungsmechanismen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie der Gemeinden betrifft. Die Europäische Investitionsbank (EIB) wendet weiterhin den gemeinsam mit der Kommission geschaffenen Mechanismus auf Ebene der Grenzregionen an, um die Integration der Grenzregionen der Kandidatenländer zu erleichtern.

Bericht der Kommission vom 23. Dezember 2005 „Jahresbericht 2004 über das Programm Phare, die Heranführungsinstrumente und die Übergangsfazilität" [KOM (2005) 701 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In diesem Bericht wird die Bilanz der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Heranführungshilfe 2004 gezogen, d.h. der Programme Phare, ISPA und SAPARD, zu deren Empfängern nur noch Rumänien und Bulgarien zählen, ebenso wie über die spezifische Heranführungshilfe für die Türkei. Darüber hinaus wird in dem Bericht die Unterstützung der zehn neuen Mitgliedstaaten beurteilt, die nicht mehr von den Heranführungsinstrumenten, sondern von der Übergangsfazilität profitieren. Letztere wurde gemäß dem Beitrittsvertrag von 2003 für den Zeitraum 2004-2006 eingerichtet. Die finanziellen Verpflichtungen für das Jahr 2004 verteilen sich wie folgt:

  • Phare: 757,7 Mio. EUR, davon 577,8 Mio. EUR für die Länderprogramme, 85 Mio. EUR für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen, 64 Mio. EUR für grenzübergreifende Zusammenarbeit und 28,4 Mio. für horizontale Mehrländerprogramme. Die verbleibenden 2,5 Mio. EUR gehen an die Europäische Stiftung für Berufsbildung;
  • Heranführungshilfe für die Türkei: 245,9 Mio. EUR;
  • Übergangsfazilität: 189,6 Mio. EUR.

Der Jahresbericht 2004 behandelt darüber hinaus die Hilfe für den Nordteil Zyperns und die Kofinanzierung der Programme mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und den internationalen Finanzinstitutionen (IFI). Er präsentiert die Programmplanung von Phare unter Berücksichtigung der Angleichung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit an INTERRREG, des einheitlichen Ansatzes bei der nuklearen Sicherheit sowie des Übergangs zum Erweiterten Dezentralen Durchführungssystem (EDIS) bei der Projektverwaltung.

Bericht der Kommission vom 1. März 2005 „Jahresbericht 2003 über das Programm Phare und die Heranführungsinstrumente für Zypern, Malta und die Türkei" [KOM (2005) 64 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission bewertet den Stand des Programms Phare in den zehn Empfängerländern und behandelt dabei auch die Heranführungsinstrumente für Zypern, Malta und die Türkei. Dem Bericht ist ein technisches Dokument beigefügt, das sich aufgeschlüsselt nach den 13 Empfängerländern mit der Programmierung und Umsetzung des Programms Phare befasst. Im Jahr 2003 beliefen sich die Phare-Mittelbindungen auf insgesamt 1,699 Mrd. EUR, wovon 1,223 Mrd. EUR für Länderprogramme, 161 Mio. EUR für grenzübergreifende Zusammenarbeit, 187 Mio. EUR für regionale und horizontale Programme und 128 Mio. EUR für nukleare Sicherheit bereitgestellt wurden.

Bericht der Kommission vom 11. November 2003 „Jahresbericht 2002 über das Programm Phare und die Heranführungsinstrumente für Zypern, Malta und die Türkei" [KOM (2003) 497 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]

Im Zeitraum 2000-2002 stellte Phare etwa 5 Mrd. EUR für die Finanzierung von Investitionen und für den institutionellen Aufbau in den Kandidatenländern durch Twinning (Abstellung von Experten an die Kandidatenländer, um sie bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zu unterstützen) und technische Hilfe zur Verfügung. 2002 beliefen sich die Phare-Mittelbindungen insgesamt auf 1,699 Mrd. EUR, davon 1,168 Mrd. EUR für Länderprogramme, 163 Mio. für grenzübergreifende Zusammenarbeit, 260 Mio. für regionale und horizontale Programme und 108 Mio. für die nukleare Sicherheit. Im selben Jahr erreichten die Heranführungshilfeprogramme für Zypern, Malta und die Türkei 168 Mio. EUR, davon 10 Mio. für Malta, 12 Mio. für Zypern und 146 Mio. für die Türkei.

Die Kommission delegiert die Zuständigkeiten für die Verwaltung und Umsetzung von Phare weiter an die Behörden der Kandidatenländer. Dasselbe gilt für die Heranführungshilfe zugunsten von Malta und Zypern. Ziel ist es dabei, die künftigen Mitgliedstaaten auf die dezentrale Verwaltung der Strukturfonds vorzubereiten.

Sonderbericht Nr. 5/2003 über die Finanzierung von Umweltprojekten in den Bewerberländern aus den Programmen Phare und ISPA, zusammen mit den Antworten der Kommission [Amtsblatt C 167 vom 17.7.2003].

Bericht der Kommission - Gesamtbericht über die Heranführungshilfe (PHARE - ISPA - SAPARD) im Jahr 2005 [KOM (2006) 746 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Gesamtbericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 24. März 2006 über die Heranführungshilfe (PHARE - ISPA - SAPARD) im Jahr 2004 [KOM (2006) 137 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission - Gesamtbericht über die Heranführungshilfe (PHARE - ISPA - SAPARD) im Jahr 2003 [KOM (2005) 178 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission - Gesamtbericht über die Heranführungshilfe (Phare - ISPA - SAPARD) 2002 [KOM (2003) 844 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission - Gesamtbericht über die Heranführungshilfe (Phare - ISPA - SAPARD) 2001 [KOM (2003) 329 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Gesamtbericht über die Heranführungshilfe (Phare - ISPA - SAPARD) 2000 [KOM (2002) 781 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Jahresbericht 2001 der Kommission vom 3. März 2003 über das Programm Phare [KOM (2003) 497 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]

Im Zeitraum 2000-2006 stellt Phare etwa 11 Milliarden EUR an Kofinanzierung für den institutionellen Aufbau durch Twinning und technische Zusammenarbeit und für die Unterstützung von Investitionen zur Verfügung. 2001 beliefen sich die Phare-Mittelbindungen insgesamt auf 1,641 Mrd. EUR, davon 1,091 Mrd. für Länderprogramme, 163 Mio. für die grenzübergreifende Zusammenarbeit, 219 Mio. für regionale und horizontale Programme und 168 Mio. für die nukleare Sicherheit. Das Programm verstärkte seine Unterstützung für die Institutionen, die die Empfängerländer mit der Umsetzung des Besitzstands ab dem Eintritt in die Union beauftragt haben. 2001 wurden im Rahmen von PHARE 111,6 Mio. EUR für die Beteiligung der 10 MOEL an den Programmen der Gemeinschaft und 2,15 Mio. EUR für ihre Beteiligung an der Europäischen Umweltagentur gebunden. Was die Verwaltung des Programms betrifft, so wurde 2001 der Dezentralisierungsprozess fortgesetzt, der auf die Stärkung der Kapazitäten der MOEL für die Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft abzielt.

Beschluss der Kommission vom 13. Oktober 1999 über Leitlinien für die Umsetzung des Programms Phare in den beitrittswilligen Ländern für den Zeitraum 2000-2006 in Anwendung des Artikels 8 der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 [SEK(1999)1596 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In diesem Beschluss werden die wichtigsten Leitlinien des Programms Phare für den genannten Zeitraum festgelegt. Das Programm Phare konzentriert sich auf zwei Hauptprioritäten:

  • den Institutionenaufbau und
  • Investitionen.

Als wichtiges Instrument zur Stärkung der Institutionen und der Verwaltungskapazität sieht der Kommissionsbeschluss „Patenschaften" vor. Außerdem werden spezifische Aktionen zur Beteiligung der beitrittswilligen Länder an Gemeinschaftsprogrammen und -organisationen sowie Maßnahmen zur Förderung der Zivilgesellschaft eingeleitet, um den Demokratisierungsprozess zu konsolidieren und weiterzuentwickeln. Bei der Phare-Hilfe für Investitionen sind zwei Schwerpunktbereiche vorgesehen, nämlich Angleichung der beitrittswilligen Länder an EU-Normen und -Standards sowie Investitionen in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Umstrukturierung in den Schlüsselbereichen der Wirtschaft. Des Weiteren werden Mechanismen und Verfahren zur Abwicklung des Programms Phare (die verstärkt dezentralisiert ausgerichtet sind) und der Kontrolle durch die Kommission (über ihre Delegationen) festgelegt.

Diese Leitlinien werden vor Ende 2002 überprüft und gegebenenfalls geändert, um in der Heranführungsphase eingetretenen Veränderungen Rechnung zu tragen.

Letzte Änderung: 12.02.2007

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