EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Die Beitrittspartnerschaft mit Polen

Mit der Beitrittspartnerschaft sollen die Bemühungen der Behörden des Bewerberlandes um die Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützt werden. Sie bildet die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe, die aus Gemeinschaftsfonds (etwa Phare-Programm) finanziert wird. Sie regelt die Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt, insbesondere die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, im Einzelnen. Nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages am 16. April 2003 und dem offiziellen Beitritt des Landes zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist die Beitrittspartnerschaft erloschen.

In ihrer Mitteilung " Agenda 2000 " hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschlägen zur Intensivierung der Heranführungsstrategie für alle beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) formuliert. Diese Strategie soll ein kohärentes Programm für die Vorbereitung der betreffenden Länder auf den Beitritt zur Europäischen Union bieten und insbesondere

  • die verschiedenen Formen der Heranführungshilfen der Europäischen Union in einem einheitlichen Rahmenwerk, nämlich den Beitrittspartnerschaften, zusammenfassen,
  • die Beitrittskandidaten mit den Verfahren und den Politiken der Europäischen Union vertraut machen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit bieten, sich an Programmen der Gemeinschaft zu beteiligen.

1) ZIEL

Ziel der im März 1998 geschlossenen und im Dezember 1999 sowie im Januar 2002 geänderten Beitrittspartnerschaft ist es, in einem einheitlichen rechtlichen Rahmen die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Polens auf Beitritt zur Europäischen Union ermittelten prioritären Bereiche mit Handlungsbedarf, die für die Unterstützung Polens bei der Erfüllung dieser prioritären Aufgaben zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie die Bedingungen für diese Hilfe festzulegen. Auf Grund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden.

Solche Instrumente sind u. a. das überarbeitete Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität und die staatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Im Jahr 2002 diente die Beitrittspartnerschaft als Ausgangspunkt für die Erstellung eines Aktionsplans zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden in Polen.

Diese Instrumente sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, doch stimmen ihre Prioritäten mit ihr überein.

Die Verwirklichung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Polen überwacht.

2) DIE PRIORITÄTEN

Die für Polen festgelegten Prioritäten wurden in zwei Gruppen eingeteilt: kurzfristige und mittelfristige Prioritäten. Die vorrangigen Fragen der ersten Gruppe sind diejenigen, bei denen Polen im Laufe des Jahres 2000 Fortschritte erzielen oder eine Lösung finden sollte. Für die vorrangigen Fragen der zweiten Gruppe sollte bis Ende 2003 eine Lösung gefunden werden.

Polen hat die prioritären Ziele im Bereich der politischen Kriterien nicht erreicht. Die Prioritäten im Bereich der wirtschaftlichen Kriterien wurden dagegen weitgehend erfüllt. Die meisten anderen prioritären Ziele wurden (außer in den Bereichen Finanzkontrolle, Sozialpolitik, Wirtschafts- und Währungsunion, Fischerei und Landwirtschaft) teilweise verwirklicht.

Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden im Dezember 1999 revidiert (siehe Anhang des Beschlusses 99/851/EG, Seite 3). Die letzte Revision wurde im Jahr 2002 (Beschluss 2002/91/EG) veröffentlicht. Sie stellt die Grundlage für die Bewertung dar, die von der Kommission in ihrem Bericht im Jahr 2002 vorgenommen wurde.

Als prioritäre Bereiche wurden festgelegt (aktualisierte Informationen finden Sie unter die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes):

3) FINANZRAHMEN

Phare

Im Zeitraum 1999-2000 erhielt Polen im Rahmen von PHARE insgesamt 2,534 Mrd. Euro. Für das Jahr 2000 waren für Polen PHARE-Mittel in Höhe von 428 Mio. Euro vorgesehen. Zusätzlich wurden 55 Mio. Euro für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Deutschland, der Tschechischen Republik und der Slowakei sowie eine Sondermaßnahme für die Zusammenarbeit im Ostseeraum zugewiesen. Im PHARE-Programm 2001 waren 396 Mio. Euro für Polen vorgesehen. Weitere 56 Mio. Euro wurden für die gleichen Aktionen wie im Jahr 2000 bereitgestellt. Das Programm PHARE 2002 für Polen umfasste eine Mittelzuweisung von 342,2 Mio. Euro sowie einen zusätzlichen Betrag von 51,8 Mio. Euro für den Aufbau der Institutionen. Weitere 56 Mio. Euro wurden für ein Programm für grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Deutschland, der Tschechischen Republik und der Slowakei sowie für eine Sondermaßnahme im Ostseeraum bereitgestellt.

Die Behörden des Partnerlandes sind für die Auftragsvergabe und die Auszahlung der Hilfe zuständig. Gemäß der Haushaltsordnung der Europäischen Gemeinschaft muss die Kommission jedoch die Vergabeverfahren überwachen und allen vom Partnerland unterzeichneten Verträgen, für die PHARE-Mittel bereitgestellt werden, zustimmen, bevor sie in Kraft treten können.

Heranführungshilfe

Ab dem Jahr 2000 umfasst die Heranführungshilfe ein Instrument für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (SAPARD) und ein strukturpolitisches Instrument (ISPA), das sich auf umwelt- und verkehrspolitische Maßnahmen konzentriert. Die im Juni 1999 erlassene Verordnung zur Koordinierung der Hilfe im Rahmen von PHARE, SAPARD und ISPA eröffnet der Kommission die Möglichkeit, Ex-post-Kontrollen der Verträge vorzunehmen, wenn die Kommission die Finanzkontrolle des Partnerlandes als unzureichend erachtet.

Von 2000 bis 2002 belief sich die jährliche Finanzhilfe insgesamt auf folgende Beträge: PHARE 398 Mio. Euro, SAPARD 168,6 Mio. Euro und ISPA 312 Mio. bis 385 Mio. Euro. Im Rahmen von SAPARD 2002 wurden Polen 177 Mio. Euro und im Rahmen von ISPA für das gleiche Jahr 357 Mio. Euro zugewiesen.

4) BEZUG

Beschluss 98/260/EG des Rates vom 30.03.1998

Amtsblatt L 121 vom 23.04.1998

Beschluss 99/851/EG vom 06.12.1999

Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2002 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

Bericht der Kommission KOM(98) 701 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

Bericht der Kommission KOM(1999) 509 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 709 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1752

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Beschluss 2002/91/EG vom 28.01.2002

Amtsblatt L 44 vom 14.02.2002

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1408

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union

Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

Top